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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 161 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Gericht Stein tinter Lebenberg Trient und nicht zum Bistum Chur wie der Vintschgau gehört, Ferner war das Tal inten, das nach Lana sich öffnet, sieher ein Bestandteil der Eppaner Grafschaft und es würde der natürlichen Lage und den geschichtlichen Beziehungen wider sprechen, wenn Lana nicht zu derselben Grafschaft gehört hätte. Die Herren von Leunan d. i. Lana sind das älteste nachweisbare Herren- gesehlecht des Ortes, seit einer Teilung im J, 1236 nennt sich ein Zweig nach ihrer dort gelegenen

als Angehörige des Dienst adels, der „nobiles de macinata' der Grafen von Eppan und Ulten bezeichnet, 1210 ausdrücklich als „advocati de Leunan' 1 ). Diese Yogtei war, wie sich aus den späteren Urkunden ergibt, über die Gemeinde Lana gemeint und mit einer Gerichtsbarkeit über diese verbunden. Bei einer Übertragung der Feste Brandis innerhalb ihrer Familie nehmen die Herren von Leuten die Rechtshilfe des Grafen Albert von Tirol in Anspruch und geloben sich gegenseitig Schutz vor dem Kaiser, dem König

die Vogtei und „das Gericht, das sie in der Pfarre zu Lana haben' ursprünglich als Lehen der Grafen von Fla von besessen und sie dann zu Eigen abgelöst, wurden aber von Herzog Meinhard von Tirol zur Zeit, als dieser die Feste Weineck bei Bozen eroberte (d. i. um 1270), gezwungen, ihren Besitz von ihm als „Fürsten des Landes' zu Lehen zu nehmen und ihm zu huldigen. Es hätte wohl keines besonderen Vorgehens seitens Meinhard bedurft, wenn der Bereich von Lana von früher her zur Grafschaft Vintschgau

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 174 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
von Tisens für Herrn Jörg den Häl 1405 (Stolz, Deutschtum 3/2 S. 238 u. 242 f.). 1570 ging die Pfandschaft an die Herren von Römer über, 1592 an die von Lidi, 1648 an die Grafen von Brandis. Von ihnen löste der Staat 1831 die Pfandschaft ab und vereinigte das Gericht mit dem Land gerichte Lana (Egger, Tir. Weist. 4 S. 165). Der erste Beleg für das mutmaßlich viel ältere (s. oben S. 155) Schub Verhältnis des Gerichtes Tiesens zum Landgerichte Meran ist eine am 30. April 1483 vom Richter

) figuriert dasselbe als eine Gemeinde Tiesens des Landgerichtes Lana, in welche alle oben genannten Untergemeinden zusammengezogen waren 2 ), im J. 1854 konstituierte sich aber Völlan wieder als eigene Ortsgemeinde 3 ). Doch wurden bei diesen Veränderungen die überlieferten Außengrenzen der einzelnen Drittel des Gerichtes und somit dieses letzteren selbst nicht berührt, so daß sie zur Rekonstruktion der alten Gerichtsgren zen benützt werden können. Nur der heutige Grenzverlauf zwischen den Gemeinden

Völlan und Lana ist zu diesem Zwecke unbrauchbar, da die alte Gemeindegrenze *) IStA. Kod. 282 fol. 103; Kod. 277 f. 1 ; Kod. 106 f. 38; Urk. I, 3190. 2 ) IStA. Bayer. Kriegsadministrationsakten Fasz. 66 Nr. 18. Staffier 2, 775. 3 ) Landesregierungsblatt 1854 I, 202 und II, 74.

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 171 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Gerichtsbarkeit des Stiftes Weingarten zu Lana Die Urkunde Herzog Meinhards ist allerdings nicht in einer derartigen Form über liefert, daß wir nach äußeren Merkmalen ihre Echtheit und damit die Objektivität des von ihr behaupteten Tatbestandes überprüfen könnten. Doch muß sie wirklich in Form eines Originals ausgestelt gewesen sein, denn im J. 1327 erwirkte das Stift von der Herzogin Ofmia, als Inhaberin des Gerichtes Stein die Erklärung, daß gemäß vorgelegter kaiserlicher und des Herzogs

Meinhard von Tirol Briefe der Abt von Weingarten „über desselben gotzhus lut und gut richten sol und niement ander, wie er gehaisen ist' und daß sich das Gericht Stein davon auch fürderhin halten solle 1 ). In einem, wohl im 14. Jahrhundert geschriebenen Hofrechtsweistum des selben Stiftes findet sich daher auch der Satz: „das wir (nämlich das Stift Wein garten) ain besmnder gerieht haben ze Lönnen (Lana), was die unser ze schaffendt gewinen under ainandern, da missend sy recht nemen vor uns.' Jedoch

das Stift war nicht im Stande auf die Dauer diese Gerichtsbarkeit zu behaupten, da ja in Tirol überhaupt die grundhenliche Gerichtsgewalt ohne geschlossene Hofmarken — und eine solche hatte Weingarten in Lana nicht — fast nirgends zu gedeihen ver mochte. Das Gericht Mayenburg erklärte schon in seiner 1315 abgefaßten Gerichts ordnung, daß ihm die Weingartner Höfe, die in seinem Bereiche gelegen seien, in allen Sachen, außer in reinen Urbarangelegenheiten unterworfen seien 2 a . Im Gerichte Stein

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