6 Paßwesen. - Wichtige Verbote. - Postgebühren. PASSWESEN. Zur Einreise nach Italien ist ein Aus landspaß, jedoch für die Angehörigen der meisten Staa ten (Deutschland, Schweiz, England, Holland) kein Visum erforderlich. Der Reisepaß ist als Ausweis dokument stets bei sich zu tragen, da in Italien jeder mann mit einer behördlichen Legitimation versehen sein muß. Es herrscht Anmeldepflicht, die im allgemeinen dem Wohnungsgeber obliegt. WICHTIGE VERBOTE. Das Ueberschreiten der ita lienisch
überschreiten. Beanständet werden Benzinfeuerzeuge und alle Messer, deren Klingen spitz und dabei über 4 cm lang sind. Ver boten ist das Tragen jeglicher Waffen, dazu gehören z- B. auch Messer mit feststellbarem Griff, ohne diesbezüg liche Erlaubnis der italienischen Behörden. POSTGEBÜHREN (Hauptpostamt, s. S. 16; PI. 19). Nach Italien Briefe bis ie 15 g: —.50 „ für weitere je 15 g: —.50 Postkarten —.30 Drucksachen für je 50 g: —.10 Muster ohne Wert bis 100 g: —.35 „ für weitere
je 50 g: —.15 Einschreibegebühr 1.25 Eilbriefgebühr 1.25 Telegramme innerhalb Italiens bis zu 10 Worten Lire 2.—, jedes weitere Wort L. —.25, ins Ausland in Gold- lire (1 Goldlira = etwa Lire 6.25), jedes Wort ins Deutsche Reich —.28 Cent, in Gold. GELD. Italien hat als Münzeinheit die Lira. 1 Lira = 100 Centesimi. Es gibt Scheidemünzen in Kupfer zu übriges Ausland bis 20 g: 1.25 je 20 g: —.75 —.75 —.25 —.50 — .20 1.55 2.50