Ministeriales und Milites : Untersuchungen über die ritterlichen Unfreien zunächst in baierischen Rechtsquellen des XII und XIII Jahrhunderts
massen ritterliche Unfreie hatten, so dürfte sich als nächstliegende Folgerung ergehen, dass der Schwaben spiegel eben nicht alle unfreien, ritterlichen Personen zu den Dienstmannen rechnete. Diese Ansicht wird denn auch auf das Entschiedenste unterstützt durch jene dem Deutschenspiegel und dem Schwabenspiegel gemeinsame Stelle, worin bei Bestimmung der Morgengabe für die einzelnen ritterlichen Klassen nach den Dienstmannen noch besonders der Eigenmann, der Ritter ist, aufgeführt
wird 1 ). So erlauben uns also die Angaben dieser bei den Spiegel den Schiusa auf das Bestehen einer Schei dung der ritterlichen Leute in zwei Klassen, welche hier als Dienstmannen und ritterliche Eigenleute auftreten. 2. Damit stimmen auch durchgehende die süd deutschen Urkunden. Sehen wir hier auf die unfreien Ritter, so finden wir dieselben schon seit dem elften Jahrhundert bald als Ministeri ales, bald als Milites bezeichnet. Der Ausdruck Miles wird nun in den Urkunden im verschiedensten Sinne gebraucht
2 ) und dient abwechselnd im Laufe der Zeit als gewöhnliche Bezeichnung einzelner ritterlicher Stände, je nachdem das Moment der ritterlichen Lebensweise oder der Rifrter- bürtigkeit gerade als besonders charakteristisch oder unterscheidend für eine Klasse erscheinen mochte. So findet er sich in früherer Zeit häufig in der Bedeutung des freien Vassalien, später vorwiegend in der des un freien Sitters 3 ). Auch wird als Miles insbesondere der jenige bezeichnet, der bereits die Ritter würde empfangen
hat, gegenüber dem blos ritter bärtigen Knappen. Können so auch sehr wohl Ministerialen als Milites aufgeführt werden, so muss es doch auffallen, wenn mitunter in einer und derselben Urkunde zuerst Ministerialen genannt *) Deutschensp. c. 22, Schwsp. Ldr. c. 18. Ygl. Fürth, Minisi. S. 68. 2 ) Fürth, Minist. S. 66. 3 ) Vgl. Ficker, Vom Heerschild S. 178, ISO.