Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 1. 1904
Durch führung kam. Am glaubwürdigsten scheint mir die Annahme, daß das Auftreten der Verfachbücher zusammenhängt mit den Beschlüssen des Bozner Landtags von 1500 in Sachen der tirolischen Steuer einhebung. Da in Tirol die Matrikularbeiträge, welche die beiden ständischen Gruppen, Prälaten und Adel einerseits, 1 Städte und Gerichte anderer seits, zur Aufbringung der Steuersumme abzuführen hatten, ein für allemal geregelt waren, so hatte dies die Stabilität des beiderseitigen der Bemessung zu Grande liegenden
nach wie vor den gleichen Matrikularbeitrag hätte entrichten müssen. Durch den Bozner Landtag von 1500 ward nun festgesetzt, daß für Versteuerung der einzelnen Realitäten der Besitzstand des Jahres 1500 maßgebend sein solle 8 ). Wenn also Zinse, Renten, Grundstücke u. s. w,, die um 1500 beim adeligen Stand in Anschlag kamen, später in die Hand eines Bürgers übergingen, so hatte die ständische Qualität des nunmehrigen Besitzers auf die Zuteilung des Steuerobjektes keinen Einfluß. Dasselbe ward auch nach 1500