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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 161 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Gericht Stein tinter Lebenberg Trient und nicht zum Bistum Chur wie der Vintschgau gehört, Ferner war das Tal inten, das nach Lana sich öffnet, sieher ein Bestandteil der Eppaner Grafschaft und es würde der natürlichen Lage und den geschichtlichen Beziehungen wider sprechen, wenn Lana nicht zu derselben Grafschaft gehört hätte. Die Herren von Leunan d. i. Lana sind das älteste nachweisbare Herren- gesehlecht des Ortes, seit einer Teilung im J, 1236 nennt sich ein Zweig nach ihrer dort gelegenen

als Angehörige des Dienst adels, der „nobiles de macinata' der Grafen von Eppan und Ulten bezeichnet, 1210 ausdrücklich als „advocati de Leunan' 1 ). Diese Yogtei war, wie sich aus den späteren Urkunden ergibt, über die Gemeinde Lana gemeint und mit einer Gerichtsbarkeit über diese verbunden. Bei einer Übertragung der Feste Brandis innerhalb ihrer Familie nehmen die Herren von Leuten die Rechtshilfe des Grafen Albert von Tirol in Anspruch und geloben sich gegenseitig Schutz vor dem Kaiser, dem König

die Vogtei und „das Gericht, das sie in der Pfarre zu Lana haben' ursprünglich als Lehen der Grafen von Fla von besessen und sie dann zu Eigen abgelöst, wurden aber von Herzog Meinhard von Tirol zur Zeit, als dieser die Feste Weineck bei Bozen eroberte (d. i. um 1270), gezwungen, ihren Besitz von ihm als „Fürsten des Landes' zu Lehen zu nehmen und ihm zu huldigen. Es hätte wohl keines besonderen Vorgehens seitens Meinhard bedurft, wenn der Bereich von Lana von früher her zur Grafschaft Vintschgau

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