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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 468 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
konzentrierte sich mehr und mehr in. Bozen. Die Bozner Märkte ent- wickelten sich im IS. Jahrh. zu einem Brennpunkt des Handelsverkehres zwischen Deutschland und Italien. Das Niederlags- und Umschlagsrecht hatte sich in Bozen zum Stapelrecht mit Feilbietungszwang für durch- gesührte Waren gesteigert, Wd, wie'sich vermuten läßt, rein t atsächlick ohne allgemeines lt. Stai'etrechrsvrivileg. **) 15. Mai 1476 erhielt Bozen ffön'Herzog NegmunI, ein Niederlagsrecht mit Feilbietungszwang für Ol, das in deuksch

.***) Am M...Mai ISgT^ließ er aus der Bozner Messe ohne vorhergehende Warnung eine große Menge venezianischer Kaufleute, deren Mindestzahl aus 130 angegeben wird, verhaften und ihre Warm beschlagnahmen, mußte aber cm Friedensschluß (13. Nov. 1487) mehr als 80.000 sl. Entschädigung zahlen, f) Trotz dieser vorüber- gehenden Schädigung gelang es den Boznern in der Folgezeit, den *) Stolz, in: AQG. XCVII, 781s., und in: Schlern-Schristen XII, 152f. **) Der Rat von Bozen beriet sich 1474 gelegentlich

Markt, Warenniederlage und Abrechnung der Venezianer Kausleute mit ihren deutschen Geschäftsfreunden nach Mittenwald in Oberbayern verlegt und hier 192 Jahre verblieben seien. Bückling a. a. £>., 38, glaubt nur an Bevorzugung der Mittenwalder Märkte durch die Venezianer, nicht an Verlegung der Bozner Märkte dahin. Nach Huter a. a. O., 18, A. 32, könnte es sich nur um einen miß- glückten Versuch der Venezianer gehandelt haben, das. Geleitsmandat K. Maximi- lians von 1509 zeige die Bedeutung

der Bozner Märkte in hellem Lichts. 8 18 — 92g — Pfingstmarkt in ihre Stadt zu ziehen. Schon 1517 beschwerten sich öie Meraner bei den Boznern, daß die Kausleute, statt zum Psingst- markt nach Meran zu kommen, ihre Waren in Bozen niederlegten. 1532 wandten sie sich mit ihren Klagen über den Rückgang des Handels an den gerade hier weilenden Kaiser Karl V. und erlangten ein Mandat des- selben vom 8. März d. I. an den Landrichter von Gries und Bozen, in welchem er auf den ihm gewordenen Bericht Bezug nimmt

und rohem ungewirkten Leder, nach Meran führen und bei Strafe des Verlustes derselben daselbst feilbieten und ver- kaufen.^) Die Handelsleute fuhren aber trotzdem fort, fast nur mehr die BoZner Märkte zu besuchen. Im 15.. Jahrh. war auch die Be- deutung Trients als Handelsplatzes im Rückgang begriffen, woran einer- seits die um 1431 durch Bischof Alexander verfügte Erhöhung der Zölle, anderseits die Beeinträchtigung des Verkehres auf der über Trient führenden „Oberen Straße' durch die von Venedig

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 472 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
- darlehen und deren Zinsen) zwischen Kaufleuten (In- oder Ausländern) ergeben. Ferner hat er zu richten über Frachtführer (Spediteure) und Fuhrleute wegen selbstverschuldeter verspäteter Lieferung oder Beschädi- gung der für den Bozner Markt bestimmten Waren. Die Urteilsvoll- strecknng darf auch nach Ablauf des Marktes durchgeführt werden, die Pfleger und Richter haben dem Magistrat hiebe! behilflich zu fein. Der- selbe kann über die seiner Judikatur Unterworfenen wegen Fluchtver- dachtes Personal

und der Kontrattantfchaft steht überdies das Recht der Abfaffung und Abänderung der Marktordnung zu, die der Bestätigung durch die Regierung bedürsen, sowie das fernere Recht, zur Deckung der Kosten der Gerichtsverwaltung einen Zollaufschlag auf alle Waren zu legen, die auf die Bozner Messe kommen.*) In Kon- *) 5zerzog Siegmund hatte 1447 den Bürgern und Inwohnern des Stadt- und Landgerichtes Bozen-Gries, denen die Instandhaltung der Straßen der Umgebung oblag, ertaubt, einen Wegzoll auf die Transitwaren zu legen

, auch die Fieranten, haben an diesem Privileg Anteil. *) Noch zu Ende des 17. Jahrh. spielen die Bozner Kansleute unter den Marktbesuchern keine bedeutende Rolle, unter den Mitgliedern des Merkantilmagistrates finden sie sich erst 1656 und dann bis Ende des Jahrhunderts nur mit zwei weiteren Namen vertreten. Erst in den letzten 30 Jahren des 18. Jahrh. schwindet, das Über- gewicht der Italiener und macht sich in der Amtsführung nach außen der Zug zur Doppelsprachigkeit bemerkbar. Der Bozner Merkantilmagistrat

gehört zu den ältesten Handelsgerichten auf deutschem Boden. Bestätigt wurde das Privileg der Eh. Klaudia von Eh. Ferdinand Karl 16. .Okt. 1648 und von Eh. Siegmund Franz 19. Juli 1663. Der zweite Teil des Privilegs der Eh. Klaudia enthält wechselrecht- liche Bestimmungen, denn die Bozner Messen waren vielfach Zahlungs- termine für die dort abgeschlossenen Geschäfte, es wurden auch Wechsel aus die Bozner Messen von außen gezogen. Die Zahlperiode begann mit dem achten Messetage. Die Akzeptationen

unterliegen sollen. *) Der größte Teil des Bozner MeßgerichtsPrivilegS ist dem oben erwähnten Veroneser Statut entnommen, welchem die Ordnungen der Messen von Piacenza und anderer oberitalienischer Städte zum Borbild diente, und diese waren wieder von dem Statut der Besanyoner Messen beeinflußt. Aus letzteres greisen auch ein- zelne Artikel des Bozner Meßgerichtsprivilegs zurück.

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 446 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
von Rechten, die den Rivanern eine Borzugs- stellung auf den Bozner Märkten, die ohne ihre Dazwifchenkunft weder eröffnet noch geschlossen werden sollten, und die Besngnis zur Überwachung des Lebensmittelhandels daselbst einräumten. Die Rivaner solle» auf den Bozner Markten keiner Bannstrafe unterliegen und außerhalb der Markt- zeiteu nicht gehalten sein, eine Abgabe zu zahleu, ausgenommen 5 solidi am Feste des h. Sisinnius (29. Mai).ttt) Maß und Gewicht beim Verkauf *) Übrigens hatte sich Marlgraf Ludwig

damals auch des bisch. Stadtgerichtes Bozen bemächtigt. Der S. Gilgenmarkt und der S. Andreasmarkt wurden in- folge der Gregorianischen Katenderreform verschoben. Nach dem Privileg der Eh. Klaudia von 1G35 begannen sie mit dem ersten Werktag nach Maria Geburt (9. oder 10. Sept.) bzw. mit dem 6. oder 7. Dez. (Huter. Die Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Eh. Claudia für die Boznermärkte, im Bozner Jahr- buch für Geschichte, Kultur und Kunst 1927, S. 17, A. 29). **) Stolz, im AOG. XOVII

, «72, 9t. 3. Derselbe, Neues zur älteren Ge- schichte der Bozner Markte, in: Der Schiern II, 137f. Bückling, Die Bozner Märkte 12f., 2g. Schaube, Handelsgeschichte der Romanischen Völker 438s. In Mixen sind den Jahrmärkten gleichgestellt die Domkirchweih und der Tag vor dem antlaztag (Fronleichnamstag). T. W. IV, 379. ***) Trient besaß in älterer Zeit Monatsmärkte, die später aus vier reduziert wurden, sie fanden am Sonntag Casolaria (Kässonntag, erster Fastenfonntaq), am Tage Johann d. T. (24. Juni), zu Michaelis

(29. Sept.) und am Gedächtnis- tage der Domkirchweihe (18. Nov.) statt (Valenti, in: A. A. A., s. IV, v 1 p. 52, GO. Stat. civ. Trid. I, 136). t) Valenti, in: A. A. A., 8. IV, v. 1, p. 52, 60. Stat. civ. Trid. I, 136 tt) Valenti a.a.O., 58. tir) Dieser christliche Glaubensbote wurde mit seinen Genossen Martyrius und Alexander van den heidnischen Nonsbergern 397 getötet (Schneller, Süd- tirolische Landschaften I, 15). § 18 — 885 — von Brot und Wein aus den Bozner Märkten haben die Rivaner zu be- stimmen

erwähnten Rechte deuten auf eine schon recht entlegene Zeit der Verleihung hin, als sich die Bozner Märkte von der Oberaussicht RivaS noch nicht emanzipiert hatten. Vgl. Solmi, Riva s Is fiere di Bolzano, in: A. A. A., Anno accad. CLXXII, s. IV, v. V, p. 131 f., besonders 139. **) Hormayr a.a.O., 347. Regest bei Baruffaldi, Riva Tridentina 132. ***) Stolz, im Schieri, II, 139. Bückling 13f. T. W.II, 369; IV, 12, 239, 552, 791. Stampfer, Geschichte von Meran 140. t) Drei Tage dauerten die Jahrmärkte

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 555 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Waren den Einfuhrzoll zahlen, gleichgültig, ob die Waren später verkauft werden konnten oder nicht. Wenn die Kaufleute in Hall zu wenig verkauft hatten, durften sie ihre Waren nach Bozen bringen und umgekehrt. Gleichzeitig mit dieser Zoll- ordnung wurden auch neue, zum Teil erhöhte Tarife für die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr und Confumozölle festgesetzt, welche jetzt auch für das Hochstift Trient galten. Sie erregten große Unzufriedenheit bei den Landständen und in den Bozner Handelskreisen sowie beim Merkantil

habe nicht die Ersahrung und das Geschick, mit dem Italiener geschäftlich zu verhandeln, wie es der Bozner Handelsmann besitze. Die Bozner Messen trügen dem Staate und dem Lande großen Ge- winn ein, durch sie würde die Ausfuhr der Erzeugnisse Österreichs vermittelt, es hätten reichen Verdienst dabei die inländischen Wechsler, Großhändler, Postmeister, Gastwirte. Es kämen immer ungefähr taufend Kaufleute, welche mindestens 68.000 ft. an Zehrung zurückließen. Die Grundsätze der damaligen merkantilistischen

Wirtschaftspolitik, verlangten, daß die Warenausfuhr aus dem Staate, besonders von Jndustrieerzeugnissen größer sein sollte als die Wareneinfuhr. Ausländische Händler und aus- ländische Waren sollten vom Staate möglichst ferngehalten werden. Solche Wirtfchastsziele konnten in Verbindung mit den erhöhten Zöllen den Bozner Messen, die auf den internationalen Warenaustausch ange- wiesen waren, nur abträglich sein. K. Josef II. ließ durch eine Hofdepntation die Vorstellungen der Stände und des Merkantilmagistrates

ins Land einführen, damit aber auf den Bozner Märkten nur Großhandel treiben. Diese Waren wurden auf dem Grenzzollamt gestempelt und beim Hauptmautamt in Bozen für den Kaufmann ein eigenes Conto eröffnet', in welchem seine Waren eingetragen wurden. Für deu ver- kauften Teil feiner Waren mußte.der Kaufmann dem Käufer einen Zettel aus- stellen, welchen letzterer samt der Ware zum Hauptmantamt bringen 'mußte, wo die betreffende Warenmenge vom „Conto' des Kaufmannes abgestrichen wurde. Blieb die Ware

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 471 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 934 — § 18 noch als Blütezeit dieses Handels bezeichnet werden.*) Im Dreißigjährigen Kriege scheint aber auch diese Organisation zusammengebrochen zu sein.**) Die Entstehung des Bozner Merkantilmagistrates.***) Die Gerichtsbarkeit in Handels- und Marktsachen stand dem ordentlichen Land- und Stadtrichter von Gries und Bozen zu. In Bozen wurden die Rechts- fachen der fremden Gläubiger oder Schuldner schon im 13. Jahrh. nicht bloß an den Markttagen, sondern auch auf außerordentlichen

zu gewähren, der unter Beiziehung mehrerer Kaufleute in Handelssachen entscheiden sollte. Die deutschen Marktbesucher stimmten den welschen bei, doch mußten sich die Kaufleute mit dem Zugeständnis von Beisitzern des Richters begnügen. Auf dem Egydimarkt 1626 über- reichten die welschen Kaufleute eine Beschwerdeschrist, in welcher sie die Bitte stellten, daß ihnen erlaubt würde, etliche aus ihrer Mitte zu er- wählen, die volle Gewalt haben sollten, zwischen den Kausleuten auf dem Bozner Markte vorfallende

der Regierung Eh. Ferdinands II. (Hirn II, 422) **) Simonsfeld II, 123. Bückling, 67s. Kretschmayr II, 471s. Theodor Mayer, Die deutsche Volkswirtschaft vor dem 30jährigen Kriege, in: MJSGF. XLI, 217 s., und Deutsche Wirtschaftsgeschichte der Neuzeit, Leipzig 1828, S. 4G. ***) Huter, Die Quellen des Meßgerichtsprivilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte (1635), in: Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst, 1327. Hier finden sich auf S. 10 alle Drucke dieses Privilegs aufgezählt

hatte, von demselben auch weiter, jedoch unter Zuziehung von Kausleuten „nach kausmännischem stylo' ausgeübt werde. Sicher wurde das Verlangen nach einer sach- kundigen Sondergerichtsbarkeit für den Meßhandel auch durch das Ein- dringen spekulativer Geld- und Wechselgeschäfte auf den Bozner Märkten in Verbindung mit der katastrophalen Münzverschlechterung vor Beginn des Dreißigjährigen Krieges wirksam unterstützt. Im Frühjahr 1627 einigten sich die Kaufleute beider Nationen in dem Begehren, daß als lf. Kommissär sür

, einem Appellationsrichter und zwei Räten in zweiter Instanz. Jede der beiden Nationen hat wechselweise in der einen oder anderen Instanz die Stelle des Borsitzenden inne, welchem als Vertreter der einen Nation stets zwei Räte als Vertreter der anderen Nation beigegeben werden. Die Gewählten haben um die Be- *) Die welschen Besucher der Bozner Messe legten ihrem Vorschlag das vom venezianischen Senat 1630 sür die Wechselmessen in Verona erlassene Statut zugrunde unter Anpassung an die örtlichen Verhältnisse.

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 467 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 926 — § 18 Wende des 16. und 17. Jahrh. gab es daselbst je 12 „Hallenträger'.und. „Aufleger', die im Dienste und unter Aufsicht des Bozner Rates standen. Die ersteren hatten den Transport der von den Kaufleuten zu Markt- zeiten abgeladenen WarenbÄlen nach der Frouwaage und überhaupt in der Stadt zu besorgen, die Ausleger hatten die im Gewölbe des Wirts- Hauses „Zum Engel' deponierten Rodgüter auf- und abMègenl'auch'die àllen-M^bindèn ü. ä. Neben ihrem eigentlichen 'Berufe' hätten Träger

in dem Zollvertrage der Bischöfe von Brixen und Trient vom 4. März 1202. Danach sind die Brixner Hochstiftleute füdlich vom Wibetwald (Brenner) und im Pustertal zoll- frei betreffs aller Waren, die sie in dem zum Hochstift Trient gehörigen plebatus (Pfarre) Bozen bis zum Eveys (Avifio) einführen und hier verkaufen, von denen, die fie südlich des Avisio zum Verkauf weiter- führen, zahlen sie von jedem Saum zu Bozen 1 AugSburger Denar. Die Bozner sind zollfrei für alle Waren, àie sie im Hochstift Brixen

von den Angehörigen desselben kausen, sür die hier von auswärtigen Kauf- leuten erstandenen oder für die auswärts gekauften und durch das Brixner Gebiet nur durchgeführten Waren zahlen sie an der Mautstätte zu Klausen 4 Denare. Die Waren, die die Bozner ins Hochstift Brixen einführen und den Brixnern verkaufen, find dagegen zollfrei, von den Waren, die sie Fremden ver kaufen, oder zu diesem Zwecke durch das Brixner Gebiet *) Bückling, 36s. **) Fischer/ in: VJSchSWG. XIV, 446. ***) Stolz, in: Schlern-Schristen XII

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 462 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Zinslehenverliehenwaren. ' Über die Rechtsverhältnisse 'einer der' wichtigsten Brücken Tirols, der Bozner Eisackbrücke, handeln mehrere Weistümer.*) Der Gras von Tirol erscheint als Inhaber der Schutzvogtei dieser Brücke, die er vom Hoch- stist Trient zu Lehen trägt, mit dem Rechte des Brückenbannes, kraft dessen er von den einzelnen Maierhöfen (officia) des Gerichtsbezirkes, den bischöflichen wie denen anderer geistlicher und weltlicher Herren, zum Bau der Brücke und ihrer Erhaltung die Lieferung von Balken (cnspome), Pseilern der Joche

(gruntpome) und Brettern zur Deckung der Brücke sowie Fronarbeiten (pluvia) anbefehlen und über die Säu- . migen Bußen von 5 Schillingen verhängen konnte,' dieselben sielen jedoch nicht dem Schutzvogt, sondern dem Brückenvermögen zu, welches auch durch Vermächtnisse Bozner Bürger vermehrt und ähnlich wie eine pia causa als Träger von Rechten und Pslichten betrachtet wurde. Die Maier der einzelnen Gutshöfe legten die Fronarbeiten au^ die abhängigen Leute ihrer Ämter um. Zur Handhabung der Aufsicht

hatten den Charakter ls. Zinslehen. ***) Im 15. Jahrh. wurde einer Reihe von Orts- oder Gerichtsgemeinden vom Landessürsten die Erlaubnis zur Einhebung von Weggeldern für Bau oder Verbesserung von Wegen und Brücken gewährt. Unter Eh. Siegmund *) Eines von 1239, ein undatiertes und eines von 1272. , ** ; ) v. Voltelini, Die Bozner Eisackbrücke, in: Schlern-Schriften 9, S.lkif. Andere Brückenvrdnungen aus Deutschtirol stellt Stolz im AOG. XCVII, 639, A. 1, zusammen. ***) €>loI$, im ALG. XCVII, 634—659

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