¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
Nachdem der Kaiser von Oesterreich Tirol in seinem Bollbestande wieder erhalten, wurden auch alle vorgenannten Gerichte mit 1. Mm 1817 ihren alten Dynasten wieder zurückgestellt, und sonach die gräfl. Brandis'schcn Gerichte vereint als Patrimonial-Gericht Lana besorgt. Das Gericht Ulten ließ Graf Trapp abgesondert verwalten. Doch beide Dynasten fanden sich bestimmt, ihre Gerichte der Regierung heimzusagen. Sie wurden zufolge kaiserlicher Entschließung vom 11. Jänner 1831 m landesfürstliche
Verwaltung übernommen und am 7. Sept. 1831 vereinigt als k. k. Landgericht Lana mit dem Rang der II. Klasse in Wirksamkeit gesetzt. Das Patrimonial-Gericht Neuhaus (Terlan), vom Grafen Tannenberg fast gleichzeitig zurückgestellt, wurde mit dem Landgerichte Karneid verbunden. Der besseren Arrondierung wegen hat man die Gemeinden Andriau, Nals und die acht Höfe von Gaid von demselben getrennt, und dem Land gerichte Lana zugeteilt, während die 17 Höfe von Pardonig, als vom ehe maligen Patrimonial-Gerichte
Altenburg herrührend, der Gemeinde Eppan, Landgericht Kalter», einverleibt wurden. Dies geschah am 7. Sept. 1831. Doch von den Gemeinden Andrian und Nals wurden später zufolge Genehmigung der Hofstellen die acht Höfe ausgeschieden und ihrer geographischen Lage nach gleichfalls der Gemeinde Eppan zugeteilt und zwar am 1. Okt. 1814. In Beziehung aus die Kriminal-Gerichtsbarkeit war Lana dem Land gerichte Meran untergeordnet Nach der Amtsàtlstik von 1817 hatte Lana bei drei Oundratmeilen Flächeninhalt