¬Das¬ Dekanat Sarntal, Klausen und Kastelrut.- (¬Der¬ deutsche Antheil des Bisthums Trient ; Bd. 3)
Die Pfarre Klausen. 63 Franz von Buol am 30. April 1774, welche mit dem Dekanate verbunden blieben. Die Einrichtung des Dekanates erlitt infolge der politischen Ereignisse Vielsache Änderungen und zwar schon 1808 durch die Organisierung der Gerichte, deren Grenzen man mit denen des Dekanates in Einklang bringen wollte. So wurden die Kuratien Teis, Villnoß und Gufidaun, welche mit ihrer Mutterpsarre Albeins die Verordnung des sürstbischöslichen Ordinariates vom 12. Nov. 1810 dem Dekanate Brixen
zugewiesen hatte, durch das sürstbischöf'- liche Dekret vom 11. März 1811 aus diesem Dekanate wiederum ausgeschieden. Ebenso einverleibte eine Urkunde vom 22. Dezember 1818 die Pfarren Klausen mit Latzsons, Velturns und Lajen, wie oben erwähnt, dem Bistum Trient. Die zur Mutterpsarre Lajen gehörigen Kuraüen St. Ulrich und St. Christina mit Wolkenstein und Kolsuschg wurden dem Dekanate Kastelrut zugewiesen; letz teres schied man 1824 jedoch für Brixen wiederum aus. Endlich die zur Mutterpsarre Kastelrut
gehörige Expositur Waidbruck kam an das Dekanat Klausen. II. Klausen. Ftadtpfarre zum hl. Andreas, Äp. Der Umfang dieser Psarre ist nicht groß; denn er erstreckt sich nur auf die kleine Stadt Klausen am rechten User des Eisaks in Verbindung mit einem Burgfrieden. Zu diesem gehören einige Häuser im „Klausner-Leitach', welches an die Pfarren Velturns und Latzsons grenzt, westlich das Kloster Gäben, auf einem steil über der Stadt sich erhebenden Felsen und südlich ein paar Häuser im Weiler „Frag
', jenseits der Tinna-Brücke, bereits auf dem Ge biete der Pfarre Villanders. Obgleich die östliche Grenze der Laus des Eisaks einstens bildete, sowohl in geistlicher Beziehung mit der Psarre Lajen, als auch in weltlicher mit dem Gerichte Gufidaun, so übte doch der Pfarrer von Klausen in einem Teil dieses Bezirkes, wahrscheinlich schon lange, insbesondere in „Griesbruck' jenseits des Eisaks, wo heute selbst der Psarrwidum liegt, die Seelsorge aus, wohl wegen der weiten Entfernung der Mutterkirche Lajen
. Bereits 1228 befreite der Landgraf Albert von Tirol eine dem Kloster Neustist gehörige Besitzung in Griesbruck von dem Gerichtszwang in Gufidaun und dessen Lasten, in Gegenwart des Bischoss Heinrich von Brixen und Herrn Heinrichs von Gufidaun, der damals dort Richter war.^) Ebenso wurden wegen der Nähe von Klausen mit Zustimmung des Psarrers von Lajen und des 5) Sinnacher, Beitr. IV, 213.