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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1907
¬Das¬ Dekanat Lana und Meran : (mit beachtenswerten Nachträgen).- (¬Der¬ deutsche Antheil des Bisthums Trient ; Bd. 4)
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Pagina 8 di 399
Autore: Atz, Karl ; Schatz, Adelgott ; Thaler, Joseph (Schriftsteller) [Vorredner] / topographisch ; historisch ; statistisch und archäologisch beschrieben und hrsg. von Karl Atz und Adelgott Schatz. [Vorw.: Josef Thaler]
Luogo: Bozen
Editore: Auer
Descrizione fisica: 395 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Lana <Dekanat> ; <br />g.Meran <Dekanat>
Segnatura: II 5.562/4
ID interno: 105517
4 Das Dekanat Lana. I« Iah« 1310 mußten die Herren von Brandis und Lana>' burg vm Herzog Otto den Umfang ihre? Lehensgerechtsame ein- bekennen. In dieser Fassion wird des VogteirechteS über die Pfarre àna folgendermaßen gedacht: Ferner haben sie uns bewiesen, daß sie WOe seien über die Pfarrkirche und den dazu „gehörigen Pfarr- Hof* in Lana. Auch haben sie das Recht, „daß der jeweilige Pfarrer ihnen am Borabende des Festes Maria Lichtmeß, vor der Vesper zeit, alle Schlüssel des Pfarrhofes

zu nehmen und ihn zum Besten der Kirche zu verwenden-. Auf der Diözefan-Synode, welche 1336 vom 14.—16. Jänner unter de» persönlichen Vorsitze des Mschoss im Dome stattfand, «MM die Wane Lana deren Seelsorger namens Heinrich. Indes diese Rechte sind bald streitig gemacht worden. Herzog JoWmn v «n Kärnten bezeugt nämlich am 9. April 1340. daß sein getreuer Kaplan. Herr Ulrich, Pfarrer von Lana, sich beschwert hpbs über die Edelleute von Brandis und Lanaburg, welche sich Vsgtàechte über die ^ Pfarre Lana

anmaßten. Darüber habe er sder Herzog) ihnen einen Tag anberaumt zur Erweisung ihrer Aechte, sie seien aber nicht erschienen, deshalb erkläre er die Pfarre in sein« besonderen Schutz und erkläre sie los und ledig jeden VogteirechteS, das die genannten Edelleute oder wer immer sonst, gegen sie beanspruchen wollten. Auf eine Gegenerklärung der Herren von Brandis behauptet Pfarrer Ulrich am 10. November 1343 vor der Herzogin Mar- MMha Waultasch), die Pfarre Lana sei weiland Herzog Johann mit .Zustimmung

des Bischofs Nikolaus von Trient', von allen derlei Rechten befreit worden. Darüber wurde bei dem Fehlen der Nàà der Rechtsfall weiter untersucht und auf Grundlage aller Zeugenaussagen entschieden, daß der Älteste aus dem Hause Brandis »atz der Älteste aus dem Haust Lanaburg die bisher üblichen VoGàMe über die Pfarre Lana ausüben sollen, jedoch ohne „un. gebührliche Beschwerung des Pfarrers und daß auch im Übrigen Me Leh»àechte anerkannt werden, wie sie in der Urkunde des Otto (1310) aufgeMlt

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