Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
, da baten Bie, in sollt das verschriben werden unter unsern insigeln ; also geben wir ehegenannt Sprecher alle fünf in disen brief versigelten mit unsern aigen anhangenden insigeln, uns und 25 unsern erben ohne schaden. Des sind gezeugen: HansNiderhauser, Michael Pitmer, Hans Haßler, Johannes in der Wengergasse, Engele Schidman, alle vier noder und bürger zu Bozen. Und ist besehehen zu Bozen des nächsten montags vor letare des sontags in der vasten in der jarzal tausend vierhundert
selbst hier Gericht hielten. Der Bezirk war für die Grafen von Tirol, als äusserster Vorposten und Operationsbasis ihrer Macht gegen die der Eppaner auf Greifenstein und gegen die ihrer Lehensherren, der Bischöfe von Trient in Bozen, von äusserster Wich tigkeit und so erbauten sie sich hier ì wahrscheinlich gegen den Willen der letztem, eine Doppelburgwie es scheint } von besonderer Festigkeit, von der der eine Theil oben auf dem Felsen stand und in den Ruinen des Schlosses Maultasch noch er- halten
III. versetzte es dann, nachdem es wieder frei geworden, an Arnold von. Niderthor von Bozen und von ihm ging die Pfandschaft auf seine Söhne, Sigmund und Veit, ri ber, denen Herzog Friedrich IV. im Jahre 1417 Feste und Gericht Neuhaus mit allen Nutzen, Gülten, Bussen, Fällen und Zugehör zu Mannslehen gab. In deren Familie verblieb Neuhaus bis zu ihrem Aussterben im Jahre 1559 (Burglechner 2, 999; 3, 4, 1062). Noch in demselben Jahre erhielt dies Mannslehen Hofmeister und Geheimrath Hans Trautson
(Bibl. tirol. D. n. 828, II., 13. Staffier 2, 929). Im letzt genannten Jahre trat diese Familie das Gericht und Schloss Neuhaus an die Frei herrn (später Grafen) von Tannenberg ab und diese blieben im Genüsse der Pfandschaft bis in unser Jahrhundert (Sammler 1\ 258. Staffier 2, 929). Ani 21. November 1806 wurde es dem Landgericht Bozen incorporirt (Kgl, Baier. Reg.-Bl. 1806 S, 456) und theille im Jahre 1810 dessen Schicksal; bei der Ge- richtsorganxsation vom 1. Mai 1817 wurde es jedoch