¬Der¬ Innsbrucker Landtag vom 12. Juni bis zum 21. Juli 1525
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Autore:
Wopfner, Hermann / Hermann Wopfner
Luogo:
Innsbruck
Descrizione fisica:
S. 3-67
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Aus: Zeitschrift des Ferdinandeums ; F. 3, H. 44
Soggetto:
c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1525 ; <br />g.Tirol ; s.Landesordnung ; z.Geschichte 1526
Segnatura:
II 102.356
ID interno:
203919
am Fastenlandtage 1525 dazu seine Zustimmung, dass Hofrath und kleiner Ausschuss eine Landesorduung ausarbeiten sollten 2 ). Als die Empörung ausgeb rochen war und der Erzherzog derselben machtlos gegenüberstand, wollten die Tiroler die gute Gelegen heit nicht ungenützt vorübergehen lassen, eine einheitliche Neu ordnung der ganzen tirolischen Gesetzgebung im demokratischen Sinne durehzusetzen. Die Ausführung dieser Bestrebungen ward eingeleitet auf den beiden Theillandtagen, welche in der Zeit
, ermöglichten es dem Erzherzog, die radicalsten Artikel des bäuerlichen Programmes auszumer zen. Die Aufhebung der Vorrechte des geistlichen Standes, die Säcularisierung des Kirchengutes, die Einführung eines ein heitlichen Gerichtstandes, die Beschränkung der landesfürst liehen Gerichtshoheit konnten nicht im Sinne der Innsbrucker und Meraner Artikel durch geführt werden. Nicht einmal das gelang, das verhasste römische Recht ganz zu verdrängen. In *) Luschin, oste«*, ßeichsgesch. 274—275. e) Brandis