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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 68 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 126 — §- 8 - Ausdrücke sür die Barrenwährung sind: marca argenti puri, lini, esami nati, cocti, loetices silber (b. i. lölötiges). Von der feinen Mark ist die rauhe (legirte oder beschickte) Mark (marca argenti schlechthin oder mit dem Zusatz ponderis Wienensis, Wienisch geloet) zu unterscheiden, deren Feinheit sich nach der jeweilig für die Wiener Münzstätte giltigen Bor- schrist richtete, also veränderlich war. Die Feinheit wurde durch Angabe der Lot reinen Silbers ausgedrückt

, die aus eine Mark von 1b Lot le- girten Metalles kamen. Die durchschnittliche Feinheit der rauhen Wiener Mark war in der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. 10 ^ Sot, in der ersten Hälfte des 14. Jahrh. 12 bis 13 Lot, sank infolge der 1362 von H. Ru dolf IV. den Hausgenossen ertheilten Erlaubnis, nach dem Tageskurs des Silbers zu münzen, auf 7% Lot und wurde erst durch die Münzreform H. Albrecht IV. von 1399 9lötig. Lautete eine Zahlungsverpflichtung auf rauhe Marken („Mark Währsilber'), so gab man so viele Pfenninge

ab. Die fortwährende Verschlechterung der Wiener Pfenninge hatte namentlich im 14. Jahrh. das Eindringen fremder Münzsorten zur Folge, so z.B. der Grazer Pfenninge, deren einer zu Anfang des 14.Jahrh. zu Vj 2 Wiener Pfenningen gerechnet wurde; in der zweiten Hälfte des 14. Jahrh. wurden jedoch die Grazer auf den Münzfuß der Wiener Pfen- ninge herabgedrückt. Der böhmische oder Prager Groschen wurde zu 7 Wiener Pfenningen berechnet und bildete später das Mittelglied zwischen Gulden und Pfenningen. 72 Groschen gingen

auf die feine Wiener Mark. Bon den Regensburger Pfenningen wurde gegen Ende des 13. Jahrh. 1 auf 1 1 j !> , gegen Ende des 14. Jahrh. sogar auf l 1 /s Wiener bewertet. Selbst die Passauer, Münchner und andere Bairische Pfenninge, die ur- sprünglich leichter waren als die Wiener, liefen in Österreich in großer Zahl um, zumal die bairischen Herzoge zeitweilig geradezu den Wiener' Typus nachahmen ließen. Bedeutend verbessert wurden Schrot und Korn des Wiener Pfennings durch die Münzfußänderung H. Albrecht

. Der Kurswert des unverändert bleibenden 23 karätigen Kremnitzer Goldgulden*) (mit einem innern Wert von 44'8 Gr. Feinsilber) gegen Wiener Pfenninge war *) Bei Gold wurde die Feinheit durch Angabe der Karat reinen Metalles ausgedrückt, die auf eine Mark von 24 Karat legirten MetalleS kamen.

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 67 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
-- oder Lebensstrafe stand), richtete der Münzmeister, welcher alle Montage, die Zeit von Georgi bis Jakobi (24. April bis 25. Juli) ausgenommen, in seinem Hause Gerichtssitzung abhielt? die Urtheiler entnahm er dem Kreise der Münzangehörigen. Friedensbrüche hatten dieselben vor dem Wiener .Stadtrichter zu verantworten. In sachlicher Hinsicht war die Gerichtsbar- . feit des Münzmeisters gegeben bei allen auf die Münze oder den Wechsel bezüglichen Verbrechen und Bergehen ohne Rücksicht auf die Person des Thäters

. Urtheiler in solchen Fällen waren die Hausgenossen. Bei bloßen Vergehen wurde die Strafe vom Münzgericht selbst vollstreckt, wenn da- gegen auf der That eine Verftümmlungs-- oder die Todesstrafe stand, mußte der Thäter dem Wiener Stadtgerichte ausgeliefert werden, in welchem die Hausgenossen statt der gewöhnlichen Beisitzer als Urtheiler fungirten. Das Urtheil lautete gewöhnlich auf Feuertod, in späterer Zeit auch auf „Aus- brechen der Augen'. Unter K. Maximilian I., seit Anfang des 16. Jahrh., führte

der Wiener Münzmeister den Titel eines niederösterreichischen Münz- meisters, und war also den Münzmeistern in den andern niederösterreichi- fchen Ländern übergeordnet. Das Institut der Wiener Hausgenofsenschaft befand sich schon in der ersten Hälfte des 15. Jahrh. in finanziellem Ver- falle, so daß man der Verpflichtnng, jährlich die vorgeschriebene Zahl Güsse zu machen, nicht mehr nachzukommen vermochte. K. Friedrich III. ließ seit 1457 öfters mit Umgehung der Hausgenossen in der Münzstätte zu Wiener

- Neustadt münzen. 1463 hob derselbe zur Strafe für den Aufruhr der Wiener i. I. 1462 die Wiener Hausgenossenschaft auf und übertrug die Münzstätte nach Krems; doch trat diese Verfügung nicht in Wirksamkeit, nachdem der Kaiser 1465 die Wiener wieder zu Gnaden aufgenommen ■§• 8- — 125 — hatte. Erzherzog Ferdinand I. zog 1522 den Münzmeiste/Zchwarz und die Hausgenossen, weil sie nach dem Tode K. Maximilians I. ohne Erlaub- nis des landessürstlichen Regimentes für die niederösterreichischen Länder zu münzen

gewagt hatten, vor sein Gericht nach Wiener-Neustadt, ließ den Münzmeister enthaupten und erklärte die Münzerhausgenossenschaft für aufgelöst. Münzumlauf und Ausprägung.*) Spuren der karolingischen Eintheilung des Pfundes Silber (libra, talenturn) in 20 Schillinge (solidns) zu 12 Pfenningen (denarius), also in 240 Pfenninge, finden sich in Öfter- reich bis ins 13. Jahrhundert, sie werden als kurze Schillinge (solidi breves) bezeichnet. Biel verbreiteter und schließlich allein noch üblich war jedoch

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 133 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
von 1459 in: Mitthlgen der Central-Commission, N. F. 20. Besondere Erwähnung verdienen die Stadtrechtsquellen von (Wiener-) Neustadt, welches noch zu Anfang des 16. Jahrh.'s als zum Lande Steier gehörig betrachtet wurde, jedoch eine gewisse Sonderstellung einnahm. Die ältesten Privilegien (H. Friedrich's II. des Babenbergers) für Neustadt sind im Archiv 10., spätere in: Winter, urkundliche Beiträge zur Rechts- geschichte ober- und niederöstr. Städte, 1877, gedruckt.*) Die in latei- nischem Urtext

der Herren von Stubenberg im Mürzthal von 1505 in: StGB. 6. 2. Urkundenformulare. Im Anhang I. seiner Ausgabe des steiermärkischen Landrechtes hat Bischofs eine Sammlung von Gerichts- *) Gegen Tomaschek, der in Sb. LXXXUI, 297 und 345 aus Artikel des Privilegs K. Rudolfs für Neustadt von 1277 eine Bewidmung mit Wiener Recht folgerte, hat sich Wint?r im Archiv LX, 177 A. 1 erklärt. §. 13. — 257 — briesformeln der Grazer Landschranne, welche auf Grund wirklicher Ge- richtsbriefe der Jahre 1415—1433

—1580 in Mit- . theilungen des hist. Vereins für Steiermark*) ö. bis 14. Heft. v. Krön es, Regesten von 1246—1283 (im Anhang zu: Verfassung und Verwaltung der Mark und des Herzogtums Steier bis zur Herrschaft der Habsburger, 1897). v. Krones, Urkunden-Regesten 1379—1609 in: BKStGQ. 28. v. Krones, Urkunden zur Geschichte des Landesfürstentums ?c. von 1283 bis 1411 in: BKStGQ. 30. Eine Wiener Briefsammlung z. G. des deutschen Reiches und der österr. Länder in der 2. Hälfte des 13. Jahrh

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 189 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Mark von 234 Gramm zurückgeht.^) Wie aus letzterer wurden auch aus der Friesacher Münzmark 160 Dcnarc ausgebracht. Während durch den S.'Radegunder Vertrag H. Ulrichs III. von Kärnten mit Erzbischof Wladislaw von Salzburg von 1263 noch der gleiche Friesacher Münzfuß vereinbart wards), gelangte kraft des Juden burger Mnnzvertragcs Herzog Meinhard's von Kärnten mit Erzbischof Rudolf von 1286 bereits die Wiener Mark von 280 Gramm zur Anwendung. Zugleich wurde damals vereinbart, daß aus der 15lotigeu

Mark Silber Wiener Gewichtes 2 Mark (d. i. Zahlmark zu 160 Pfennigen) und 20 Pfennige, also im ganzen 340 Pfennige geprägt werden und die neuen Pfennige 2 1 /., Jahre lang das Währungsrecht besitzen sollten. Behufs Überwachung bei Durchführung der gemeinsamen miinzpolizeilichen Vorschriften wurde dem Herzog, bezw. seinem Vizedom, das Recht, den procurator sive custos monetae (Münz meister) an der Münzstätte in Friesach aus den dortigen Bürgern zu erwählen, zuerkannt, und ebenso

von Salzburg durch ver- ordnete Kommissarien abschlössen, ist von jährlicher Münzerneuerung die Rede und wird überdies bestimmt, daß aus der 14lotigen Wiener Mark 2 Mark 24 Pfennige geprägt werden sollen, was eine Verschlechterung •3 55 »-.M-- Münzrecht uub Münzwesen, 2. Aufl., 1883, ©• M- ***) v. Luschin in: AÖG. X1VII, So? s- •V) Unpartheyische Abhandlung, 370. ff) Schwind und Dvp^ch, Urkunde N. to. der Pfennige an Schrot und Korn bedeutete.*) Die Gründe, weshalb die Friesacher Münzstätte in der zweiten

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