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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 68 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 126 — §- 8 - Ausdrücke sür die Barrenwährung sind: marca argenti puri, lini, esami nati, cocti, loetices silber (b. i. lölötiges). Von der feinen Mark ist die rauhe (legirte oder beschickte) Mark (marca argenti schlechthin oder mit dem Zusatz ponderis Wienensis, Wienisch geloet) zu unterscheiden, deren Feinheit sich nach der jeweilig für die Wiener Münzstätte giltigen Bor- schrist richtete, also veränderlich war. Die Feinheit wurde durch Angabe der Lot reinen Silbers ausgedrückt

, die aus eine Mark von 1b Lot le- girten Metalles kamen. Die durchschnittliche Feinheit der rauhen Wiener Mark war in der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. 10 ^ Sot, in der ersten Hälfte des 14. Jahrh. 12 bis 13 Lot, sank infolge der 1362 von H. Ru dolf IV. den Hausgenossen ertheilten Erlaubnis, nach dem Tageskurs des Silbers zu münzen, auf 7% Lot und wurde erst durch die Münzreform H. Albrecht IV. von 1399 9lötig. Lautete eine Zahlungsverpflichtung auf rauhe Marken („Mark Währsilber'), so gab man so viele Pfenninge

ab. Die fortwährende Verschlechterung der Wiener Pfenninge hatte namentlich im 14. Jahrh. das Eindringen fremder Münzsorten zur Folge, so z.B. der Grazer Pfenninge, deren einer zu Anfang des 14.Jahrh. zu Vj 2 Wiener Pfenningen gerechnet wurde; in der zweiten Hälfte des 14. Jahrh. wurden jedoch die Grazer auf den Münzfuß der Wiener Pfen- ninge herabgedrückt. Der böhmische oder Prager Groschen wurde zu 7 Wiener Pfenningen berechnet und bildete später das Mittelglied zwischen Gulden und Pfenningen. 72 Groschen gingen

auf die feine Wiener Mark. Bon den Regensburger Pfenningen wurde gegen Ende des 13. Jahrh. 1 auf 1 1 j !> , gegen Ende des 14. Jahrh. sogar auf l 1 /s Wiener bewertet. Selbst die Passauer, Münchner und andere Bairische Pfenninge, die ur- sprünglich leichter waren als die Wiener, liefen in Österreich in großer Zahl um, zumal die bairischen Herzoge zeitweilig geradezu den Wiener' Typus nachahmen ließen. Bedeutend verbessert wurden Schrot und Korn des Wiener Pfennings durch die Münzfußänderung H. Albrecht

. Der Kurswert des unverändert bleibenden 23 karätigen Kremnitzer Goldgulden*) (mit einem innern Wert von 44'8 Gr. Feinsilber) gegen Wiener Pfenninge war *) Bei Gold wurde die Feinheit durch Angabe der Karat reinen Metalles ausgedrückt, die auf eine Mark von 24 Karat legirten MetalleS kamen.

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 527 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
- 1046 - § 18 K- Maximilian ließ von seinem Regierungsantritt in Tirol (1490) an bt§ 1502 in der Münzstätte zu Hall keine Kreuzer noch Vierer, sondern nur mehr Sechser prägen, die in Süddeutschland unter dem Namen „Jnnsbrucker' beliebt geworden waren. Mit Generale vom 15. Jan. 1502 beauftragte er den Haller Münzmeister Bernhard Behem, die Prägung der Kreuzer und Vierer wieder aufzunehmen, wie sie zu Hall vormals geschlagen worden sind, die Kreuzer mit 17 Stück auf 1 Lot Wiener Ge- wichtes

zu 7'/-lötigem Silber, somit 272 Stück auf die Mark, die Vierer mit 36 Stück auf 1 Lot Wiener Gewichtes zu 2 Lot, 3 Quintel, 1 Pfennig fem,*) somit 546 Stück auf die Mark. Aber schon in einem Schreiben vom nächsten 19. Febr. an die Innsbrucks Raitkammer verfügte Maximilian die Fortsetzung der Sechserausmünzung.**) Die Münzordnung von 1502 schrieb der König 1504 dem Münzmeister Hans Strigi der neuerworbenen görzischen Münzstätte Stenz***) vor, der aber dem König vorstellte, daß er mit der in der Ordnung

den österr. Dukaten an Gold und Gewicht gleich dem ungarischen und dem Salzburger mit 80 Stück auf die Wiener Mark zu 23 Karat 6 Grän (23V- Karat) sein. Letztere zu 280-90 g gerechnet ergibt ein Stückgewicht des Dukaten von 3'51g. Der Wechsel desselben wird dem Münzmeister mit 11 Schilling vorgeschrieben. Der rheinische Guldenfuß mit Feingehalt von 18 l / 2 Karat und Aufzahl von 107'/« Stück auf l l /s Mark kölnisch, d. i. 71Vz Stück auf 1 Mark kol- nisch, war nach. dem Vorgange der Münzvereinigung

der rheinischen Mark von 254-70 g, so ergibt die Reduktion auf die feine Mark und im Gewichte auf die Wiener Mark 112 S / 9 ff. rh. Gold aus der feinen Wiener Mark, 8-82 Stück aus der I5lötigen Wiener Mark und 9-41 Stück aus den 16lötigen Wiener Mark. Danach ergibt sich eine Relation der beiden Edelmetalle wie 1 : 11-99 oder rund wie 1 : 12 (Nagl a. a. O. 109). Mit der Einführung der Groschenmünze Sieg- munds verschwindet auch der Gebrauch des Tiroler Landgewichtes und die Ver- wendnng eines doppelten

Gewichtssystems aus der Praxis der Haller Miinz- statte. Die Wiener Gewichtsmark wird alleinherrfchend (a. a. O. 147). 2 *) 1 Lot hatte 4 Quintel, 1 Quintel 4 Richtpfennige (Sufchin 2 a. a. O, **) Der Kreuzer war überwertig, daher die Kreuzerprägung unrentabel, s. Geyer, Die österreichische Munzordnung von 1524' und ihre Borläufer in: NZ. N. F. 21. Bd. (1928), S. 30, 37. Vgl. die Tabelle für den Münzfuß der Haller Prägungen, ebenda S. ZK. j ***) Ein Münzmeister ist hier von 1504—1539 nachzuweisen (Geyer

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 67 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
-- oder Lebensstrafe stand), richtete der Münzmeister, welcher alle Montage, die Zeit von Georgi bis Jakobi (24. April bis 25. Juli) ausgenommen, in seinem Hause Gerichtssitzung abhielt? die Urtheiler entnahm er dem Kreise der Münzangehörigen. Friedensbrüche hatten dieselben vor dem Wiener .Stadtrichter zu verantworten. In sachlicher Hinsicht war die Gerichtsbar- . feit des Münzmeisters gegeben bei allen auf die Münze oder den Wechsel bezüglichen Verbrechen und Bergehen ohne Rücksicht auf die Person des Thäters

. Urtheiler in solchen Fällen waren die Hausgenossen. Bei bloßen Vergehen wurde die Strafe vom Münzgericht selbst vollstreckt, wenn da- gegen auf der That eine Verftümmlungs-- oder die Todesstrafe stand, mußte der Thäter dem Wiener Stadtgerichte ausgeliefert werden, in welchem die Hausgenossen statt der gewöhnlichen Beisitzer als Urtheiler fungirten. Das Urtheil lautete gewöhnlich auf Feuertod, in späterer Zeit auch auf „Aus- brechen der Augen'. Unter K. Maximilian I., seit Anfang des 16. Jahrh., führte

der Wiener Münzmeister den Titel eines niederösterreichischen Münz- meisters, und war also den Münzmeistern in den andern niederösterreichi- fchen Ländern übergeordnet. Das Institut der Wiener Hausgenofsenschaft befand sich schon in der ersten Hälfte des 15. Jahrh. in finanziellem Ver- falle, so daß man der Verpflichtnng, jährlich die vorgeschriebene Zahl Güsse zu machen, nicht mehr nachzukommen vermochte. K. Friedrich III. ließ seit 1457 öfters mit Umgehung der Hausgenossen in der Münzstätte zu Wiener

- Neustadt münzen. 1463 hob derselbe zur Strafe für den Aufruhr der Wiener i. I. 1462 die Wiener Hausgenossenschaft auf und übertrug die Münzstätte nach Krems; doch trat diese Verfügung nicht in Wirksamkeit, nachdem der Kaiser 1465 die Wiener wieder zu Gnaden aufgenommen ■§• 8- — 125 — hatte. Erzherzog Ferdinand I. zog 1522 den Münzmeiste/Zchwarz und die Hausgenossen, weil sie nach dem Tode K. Maximilians I. ohne Erlaub- nis des landessürstlichen Regimentes für die niederösterreichischen Länder zu münzen

gewagt hatten, vor sein Gericht nach Wiener-Neustadt, ließ den Münzmeister enthaupten und erklärte die Münzerhausgenossenschaft für aufgelöst. Münzumlauf und Ausprägung.*) Spuren der karolingischen Eintheilung des Pfundes Silber (libra, talenturn) in 20 Schillinge (solidns) zu 12 Pfenningen (denarius), also in 240 Pfenninge, finden sich in Öfter- reich bis ins 13. Jahrhundert, sie werden als kurze Schillinge (solidi breves) bezeichnet. Biel verbreiteter und schließlich allein noch üblich war jedoch

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 19 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
) in Panno nien zu; doch mußten dieselben die Oberhoheit der Avaren anerkennen. Bon hier aus drangen die Slovenen seit Ende des 6. Jahrh. im binnenländischen und Usernorikum vor; in den gebirgigen Gegenden zwischen Enns und Wiener Wald im Süden der Donau sowie am Nordufer dieses Stromes gründeten sie viele Niederlassungen,- nur die Ebene zwischen Wiener Wald und Leitha im Süden der Donau sowie die östlich vom untern Kampfluß im Norden der Donau ließe» sie fast ganz unbesiedelt. 736 vollendete Sì. Pippin

von Italien, Sohn des Frankenkönigs Karl, die von letzterem be gonnene Unterwerfung des Reiches der Avaren; das alte Usernorikum zwischen Enns und Wiener Wald sammt einem schmalen Landstrich auf dem noch meist mit Urwald bedeckten nördlichen Donaiinfcr vom Haselgraben - (bei Linz) bis über die Nordhälfte des Tullner Beckens sowie Pannonien vom Wiener Wald bis zur Drau wurden dem Frankenreiche einverleibt. Das den Avaren abgenommene Gebiet (A various oder Pannoniens limes, d.i. „Mark') wurde von Kaiser

Karl d. G. 803 dem zu Lorch residirenden Grafen des an der Grenze gelegenen bairischen Traungaues zugetheilt. Seit etwa 82V ist dem Grafen im Tranngan nur mehr das Gebiet zwischen Enns und Wiener Wald zugewiesen; auch erscheint derselbe einem Mark- grasen untergeordnet, welchem die Oberaufsicht über das ganze den Avare» abgenommene Gebiet anvertraut war; zum Zwecke der Grenzvertheidigung hatte der Markgraf den Oberbefehl über die Aufgebote der ihm unter- stehenden Grafen zu führen

von der Donau in den kleinen Mündungsebenen ihrer Nebenflüsse (Jps, Erlaf. Bielach) sowie tiefer landeinwärts in den Fluß- thälern der Traisen, Perschling und Tulln, nördlich von der Donau in der sog. Wachau und im Thale des Kamp, besonders aber im Tullner Felde, endlich am Ostabhang des Wiener Waldes und die Donau abwärts bis südlich vom alten Carauntum. Vernichtet wurde die fränkische Herrschaft in der ganzen avarifchen Mark und mit ihr die deutschen Siedlungen durch das Nomadenvolk der Magyaren

und hier ein Markgraf eingefitzt. Spätestens im Juli 976 verlieh Kaiser Otto II. die Markgrafenwürde an Liutpold, den bisherigen Grafen im Donaugau. Derselbe entstammte einem Oftfrän- tischen Grafengefchlechte, welches von seiner zeitweiligen Verwaltung des Königsgutes Babenberg (Bamberg) das Geschlecht der Babenbergcr genannt wurde. Unter LiutpoldI. (976- 994) wurde dieOstmark bis zum Wiener Walde ausgedehnt, 396 findet sich zum erstenmal urkundlich der Name „Ostarnchi', d. i. Ostreich oder Österreich

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 66 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
on dem Gewinn bei Erzeugung neuer Münze. Dieser Gewinn, im 15. Jahrh. 11—12 Perzent, ward dadurch erzielt, daß der Metallwert hinter dem Nennwert der Pfennige um einen ansehnlichen Bruchtheil zurückblieb, wo- durch den innerlich nnterwertigen Münzen ein erhöhter Kreditwert ver- schafft ward. Im 15. Jahrh. betrug der Schlagschatz des Herzogs 1 Pfund Pfennige von jedem Guße, welcher auf 136 Wiener Mark Rohmaterial gerech- net wurde. Zum Ertrag des Münzregales gehörte 2. der herzogliche An- theil

. einer lOperzentigen Ver- zehrnngssteuer von allen, in öffentlichen Gasthäusern ausgeschenkten Ge- tränken zunächst nur für ein Jahr entsagte. Diese Einrichtung wurde in der Folgezeit bleibend. , Die älteste Münzstätte des Herzogtums Österreich war die zu Krems,, wo jedoch nur bis ins dritte Dezennium des 13. Jahrh. gemünzt wurde. Enns im Traungau, welches seit dem Ausgange des 12. Jahrh. als Münz- statte erscheint, fristete seit Überlassung der Wiener Münzstätte an eine privilegirte

Kapitalistengenossenschaft nur ein kümmerliches Dasein. Das Bestehen einer Münzstätte zu Wien läßt sich bis in die letzte Zeit H. Leo pold V. (f 1194) zurückverlegen. Schon im 13. Jahrh. ist die Wiener Münzstätte die bedeutendste, ihre Ausmünzung eine fast ununterbrochene und äußerst lebhaste. Der Münzbetrieb in der Wiener Münzstätte erfolgte nicht unmittelbar auf Rechnung des Münzherren, sondern war seit H. Leo- Pold V. Zeit wegen der großen Ansorderungen, welche der lebhafte Handels- »erkehr Wiens an die Silberbeschaffung stellte

, einer privilegirten Genossen- schaft von Unternehmern anvertraut, welche nach dem von ihnen ursprünglich gemeinsam bewohnten Münzhause als „Hausgenossen' (eonsortes) be- zeichnet wurden.*) K. Rudolf bestätigte und erweiterte ihre Rechte in der großen Handveste von 1277. An den mechanischen Arbeiten der Münz- erzeugung nahmen die Hausgenossen nicht Theil, sondern beschränkten sich *) Auher dem S. 10 bereits erwähnten Münzbuch sei hier noch das sog. Rechtsbnch der Wiener Münzerhausgenvssen in Tom eis che!, Rechte

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 531 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
hervorgingen.*) Der Ferdinandeische Taler hielt 25-76 g, der des Reichsabschiedes von 1566 25°98 g Feinsilber. Diese Abweichung erwies sich zum Schutze des Bergbaues als zu gering, Eh. Ferdinand schritt daher in der Instruktion vom 6. März 1577 zur Aus- führung des von ihm geplanten „Münzfalles', d. i. einer kleinen Änderung des Münzfußes, indem er bei gleichem Ausbringen (9^ Stück) aus der rauhen Wiener Mark den Feingehalt der Taler von 14 Lot 1 Quint 1 Pfennig — 229 Pfennige, auf 14 Lot, d. i. 224

Pfennige, herabsetzte.**) Der neue Taler wurde zwar mit 68 Kreuzer bewertet, doch wurde er schon von der Haller Münzkasse und im Verkehre mit einem stets steigenden Aufgeld im Werte von 70 bis 84 Kr. und höher ausgegeben. Nun erst ergab sich eine lohnendere Verwertung des Bergsilbers, und der Geschäfts- betrieb des Haller Münzhauses wurde wesentlich gesteigert. Durch die neue Talerprägung wurde die seine Wiener Mark aus etwas über 12 Gulden 37 Kreuzer gebracht, bei der Guldentalermünzung von 1559

Wert dieses neuen Talers berechnet Newald, Das österr. Münzwesen unter Maximilian II. usw., Wien 1885, S. 153, auf 2 fl. 26 kr. der dermaligen österr. Währung, er stand gegen den nach den Münzinstruktionen 1524 ausgeprägten, der einen Wert von 2 fl. 31 kr. o. W. hatte, um 5 kr. ö. W. , zurück. Über den „Fall in der Münz' vgl. oben S. 372. § 18 - 1055 - Ausbringen aus der feinen Wiener Mark nur etwas über 12 Gulden 15 Kr.; es ergab sich also bei der Mark Feinsilber eine Steigerung von nahe 221

/., grenzet Es wurden deshalb die umlaufenden Guldentaler und ihre Unterteilungen eingewechselt und in neue Taler umgeprägt.*) Außer den ganzen Talern waren nach der Instruktion von 1577 zu prägen halbe Taler zu 34 Kr. zu 14 Lot fein 19'/ a Stücke aus der rohen Wiener Mark, Vierteltaler zu 17 Kr. mit demselben Feingehalt 39 Stücke aus der Mark, Zehnkreuzermünzen (Zehner) 66'/» Stücke, Sechskreuzer- münzen (Sechser) III Stück aus der Mark, alle mit Feingehalt von 14 Lot, ferner Dreikreuzermünzen zu 7 Lot

5 Grän sein 116 Stück aus der Mark, endlich Kreuzer zu 6 Bot fein 292V 5 Stuck, und Vierer zu 2 Lot 7 Grän fein 621 3 /. Stück aus der Mark. Von Dukaten waren 80 Stücke auf die Wiener Mark zu 23 Karat 4 Grän sein, von rheinischen Gulden 86% Stück auf dieselbe Mark zu 18 Karat 4 Grän fein auszubringen. Doch war die Vermünzung von Gold nur gering.**) Die Beamten der Münzstätte Hall im Jnntale. 1477 ist die Münzstätte von Meran nach Hall übersetzt worden. Von Ausmünzung zn Meran hört

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 160 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
310 — §. 13. dieselbe nach (Wiener) Neustadt übertragen. AuchEnns erscheint seit etwa 1185 als Münzstätte. Doch vermochten sich beide der Wiener Münzstätte gegenüber nicht lange zu erhalten. Als umlaufendes Geld im Lande Steier werden hauptsächlich fremde Pfenninge, nämlich Aglaier für die südliche und Friesacher für die nördliche Hälfte, genannt. Erst 1222 wird einer herzoglichen Münzstätte in der Burg zu Graz bei Gelegenheit der VerHand- lungen Erwähnung gethan, welche H. Leopold

das Verkehrsgebiet der Gräzer Pfenninge immer mehr eingeengt, während die Wiener Pfenninge infolge natürlichen Strebens des zunehmenden Handelsverkehrs nach Münzeinheit sich auch im *) <3. oben S. 273. Luschin TU'. Numism, Ztschr. II, 491 f.; XI, 213 f. **) Die Gräzer Zahlmark wurde zu 160 Pfenningen gerechnet! dieselbe wird mitunter als umica numero bezeichnet, was besagt, daß die Mar? nach der Zahl, nicht nach dem Gewicht zu verstehen sei (vgl. Steiuherz in: MJÖG, XIV, IS). Die Gräzer Mark als Münzgewicht wog

wahrscheinlich 248 Gramm, die rauhe Gräzer Marl war um 1275 lölßtig. ) Zum Jahre I860 erscheint auch eine herz. Münzstätte zu Judenburg (Archiv LX, 107 N. 38). t) Über die Thätigkeit dieser Münzbeamten !■ oben S, 124. §. 13. — 311 — Lande Steier immer weiter ausbreiteten. H. Ernst befahl 1409 gelegent lich der Verpachtung der Gräzer Münze, die Gräzer Pfenninge, die noch vor einem Jahrh. zu l 1 /^ Wiener gerechnet worden waren, „nach Korn, Wag und Aufzahl' wie zu Wien zu schlagen, und H, Friedrich

ihrer Erhebung in den Rcichssürstenstand durch K. Sigmund (1436) u. a. auch die Münz hoheit, sie prägten jedoch, wahrscheinlich zu Cilli selbst, nur Pfenninge nach Wiener Vorbild.***) Maut- (oder Zoll-) Regal. Das Wort theloneum wurde wie in Österreich so auch in Steier ursprünglich in verschiedenem Sinne gebraucht: es bedeutete sowohl Berkaufsabgabe (Berkaufszoll) bei größeren Umsätzen, vom Käufer und Verkäufer zu zahlen, als auch Abgabe von den Verkehrs-- Mitteln (Wagen, Saumthieren), welche den Charakter

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 133 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
von 1459 in: Mitthlgen der Central-Commission, N. F. 20. Besondere Erwähnung verdienen die Stadtrechtsquellen von (Wiener-) Neustadt, welches noch zu Anfang des 16. Jahrh.'s als zum Lande Steier gehörig betrachtet wurde, jedoch eine gewisse Sonderstellung einnahm. Die ältesten Privilegien (H. Friedrich's II. des Babenbergers) für Neustadt sind im Archiv 10., spätere in: Winter, urkundliche Beiträge zur Rechts- geschichte ober- und niederöstr. Städte, 1877, gedruckt.*) Die in latei- nischem Urtext

der Herren von Stubenberg im Mürzthal von 1505 in: StGB. 6. 2. Urkundenformulare. Im Anhang I. seiner Ausgabe des steiermärkischen Landrechtes hat Bischofs eine Sammlung von Gerichts- *) Gegen Tomaschek, der in Sb. LXXXUI, 297 und 345 aus Artikel des Privilegs K. Rudolfs für Neustadt von 1277 eine Bewidmung mit Wiener Recht folgerte, hat sich Wint?r im Archiv LX, 177 A. 1 erklärt. §. 13. — 257 — briesformeln der Grazer Landschranne, welche auf Grund wirklicher Ge- richtsbriefe der Jahre 1415—1433

—1580 in Mit- . theilungen des hist. Vereins für Steiermark*) ö. bis 14. Heft. v. Krön es, Regesten von 1246—1283 (im Anhang zu: Verfassung und Verwaltung der Mark und des Herzogtums Steier bis zur Herrschaft der Habsburger, 1897). v. Krones, Urkunden-Regesten 1379—1609 in: BKStGQ. 28. v. Krones, Urkunden zur Geschichte des Landesfürstentums ?c. von 1283 bis 1411 in: BKStGQ. 30. Eine Wiener Briefsammlung z. G. des deutschen Reiches und der österr. Länder in der 2. Hälfte des 13. Jahrh

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 18 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
nach der um Noreja (jetzt Neumarkt in Obersteiermark) gesessenen führenden Völkerschaft als der der „Noriker' benannte Die nordöstlichste dieser Völkerschaften zwischen Wiener Wald und Leitha waren die Azalier. Der Staat der Noriker, der als Königreich („regnnm') Noricum bezeichnet wird und fich nördlich bis zur Donau, westlich bis zum untern Inn und den Donauquellen, südlich bis zu den Karavanken, östlich bis an die Leitha und die Abhänge der Alpenausläufer erstreckte, wurde i. I. 15 v. Chr. von DrnsuS

Provinz Pannonia geschlagen, welche im Norden und Osten bis zur Donau, im Süden bis über die Save hinaus sich erstreckte, und von einem legatns Anglisti pro praetore regirt ward. Als K. Trajan diese Provinz in einen westlichen Theil (Pannonia superior) und einen öst lichen Theil (Pannonia inferior) theilte (zwischen 102 und 107 n. Chr.), ward die Gegend zwischen Wiener Wald und Leitha zu Oberpannonien geschlagen. Im Gegensatz zur pannonischen besaß die norische Donau- strecke ursprünglich nur kleine

und Savia, südlich davon. Die Ebene zwischen Wiener Wald und Leitha gehörte daher zu Pannonia prima. An der Spitze der beiden norischen Provinzen und von Pannonia prima stand je ein praeses, was der Amts titel für die geringste Klasse der Provinzialstatthalter in der diokletianisch- konstantinischen ^Berwaltungsordnnng war. Da letztere überdies die Mili- tär- und Zivilgewalt scharf getrennt hatte, so war der praeses reiner Zivil- beamter geworden. Ihm stand die Zivil- und Kriminaljurisdiktion

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 189 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Mark von 234 Gramm zurückgeht.^) Wie aus letzterer wurden auch aus der Friesacher Münzmark 160 Dcnarc ausgebracht. Während durch den S.'Radegunder Vertrag H. Ulrichs III. von Kärnten mit Erzbischof Wladislaw von Salzburg von 1263 noch der gleiche Friesacher Münzfuß vereinbart wards), gelangte kraft des Juden burger Mnnzvertragcs Herzog Meinhard's von Kärnten mit Erzbischof Rudolf von 1286 bereits die Wiener Mark von 280 Gramm zur Anwendung. Zugleich wurde damals vereinbart, daß aus der 15lotigeu

Mark Silber Wiener Gewichtes 2 Mark (d. i. Zahlmark zu 160 Pfennigen) und 20 Pfennige, also im ganzen 340 Pfennige geprägt werden und die neuen Pfennige 2 1 /., Jahre lang das Währungsrecht besitzen sollten. Behufs Überwachung bei Durchführung der gemeinsamen miinzpolizeilichen Vorschriften wurde dem Herzog, bezw. seinem Vizedom, das Recht, den procurator sive custos monetae (Münz meister) an der Münzstätte in Friesach aus den dortigen Bürgern zu erwählen, zuerkannt, und ebenso

von Salzburg durch ver- ordnete Kommissarien abschlössen, ist von jährlicher Münzerneuerung die Rede und wird überdies bestimmt, daß aus der 14lotigen Wiener Mark 2 Mark 24 Pfennige geprägt werden sollen, was eine Verschlechterung •3 55 »-.M-- Münzrecht uub Münzwesen, 2. Aufl., 1883, ©• M- ***) v. Luschin in: AÖG. X1VII, So? s- •V) Unpartheyische Abhandlung, 370. ff) Schwind und Dvp^ch, Urkunde N. to. der Pfennige an Schrot und Korn bedeutete.*) Die Gründe, weshalb die Friesacher Münzstätte in der zweiten

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