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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 538 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
- 1068 — § 18 Patentes vom 20. Febr. 1811*) am 15. März d. I. über 800. Dieses Patent gab an, daß der Bankozettelumlauf bereits 1.060,798.753 fl. er reicht habe, und setzte fest, daß die Bankozettel unter Reduktion ihres Nennwertes auf ein Fünftel in Einlösungsscheine umzuwechseln seien. Diese wurden als der Konventionsmünze gleichwertig erklärt, tatsächlich waren sie es nicht. Die Einlösungsscheine bildeten als Wiener Währung die einzige Valuta für das Inland. Ihr gesamter Betrag

, der in den Um- laus gelangte, erreichte 208,715.925 fl. Zur Tilgung derselben wurde der Erlös aus dem Verkauf der geistlichen Güter in Aussicht genommen, wozu es aber nicht kam. Die Wiener Währung war also ohne Fundierung und ohne Einlösungsmöglichkeit nur mit Zwangskurs versehen. Auch ein Teil der àpserscheidemunze wurde auf ein Fünftel ihres Nennwertes herabgesetzt. Das Patent sprach serner die Reduktion der Zinsen der ver- zinslichen Staatsschuld wie der ständischen Schulden auf die Hälfte

aus, doch sollte die Zahlung in Wiener Währung geschehen, nachdem sie schon seit längerer Zeit in Bankozetteln erfolgt war. In den damals unter fremder Herrschast stehenden Provinzen wurde das Finanzpatent nach deren Heimfall an Osterreich größtenteils publiziert. Doch unterblieb dies in Tirol und im oberösterr. Hausruckviertel, weshalb es daselbst nicht in Kraft trat. Die Kosten des Krieges von 1813 und 1814 zwangen zu aber- maliger Vermehrung des Papiergeldes. Auf Grund des ksl. Patentes vom 16. April 1813 wurden

aus- ländischen und einem Wiener) ein Anlehen von 33 Mill. sl. Konventions- münze auf, welcher Vertrag 29. Mai 1818 die ksl. Bestätigung erhielt.*) Zu vollständiger Einlösung reichte das Anlehen nicht aus. Geschäfte der Nationalbank mit der Staatsverwaltung. Durch ksl. Patent vom 15. Juli 1817 erhielt die Nationalbank ihr desinitives Statut mit ausschließlichem Privileg als Zettel- oder Notenbank auf *) Die Finanzverwaltung mußte sich nicht zur Zahlung in Konventions- münze, sondern mittelst Obligationen

verstehen, die 5»/„ in Konventionsmünze trugen. Sie bildeten den Hauptteil der neuen Staatsschuld, für sie kam im Ge- gensatz zu den in Wiener Währung verzinslichen Obligationen der älteren Schuld der Name „Metalliques' auf.

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_531_object_4001512.png
Pagina 531 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
hervorgingen.*) Der Ferdinandeische Taler hielt 25-76 g, der des Reichsabschiedes von 1566 25°98 g Feinsilber. Diese Abweichung erwies sich zum Schutze des Bergbaues als zu gering, Eh. Ferdinand schritt daher in der Instruktion vom 6. März 1577 zur Aus- führung des von ihm geplanten „Münzfalles', d. i. einer kleinen Änderung des Münzfußes, indem er bei gleichem Ausbringen (9^ Stück) aus der rauhen Wiener Mark den Feingehalt der Taler von 14 Lot 1 Quint 1 Pfennig — 229 Pfennige, auf 14 Lot, d. i. 224

Pfennige, herabsetzte.**) Der neue Taler wurde zwar mit 68 Kreuzer bewertet, doch wurde er schon von der Haller Münzkasse und im Verkehre mit einem stets steigenden Aufgeld im Werte von 70 bis 84 Kr. und höher ausgegeben. Nun erst ergab sich eine lohnendere Verwertung des Bergsilbers, und der Geschäfts- betrieb des Haller Münzhauses wurde wesentlich gesteigert. Durch die neue Talerprägung wurde die seine Wiener Mark aus etwas über 12 Gulden 37 Kreuzer gebracht, bei der Guldentalermünzung von 1559

Wert dieses neuen Talers berechnet Newald, Das österr. Münzwesen unter Maximilian II. usw., Wien 1885, S. 153, auf 2 fl. 26 kr. der dermaligen österr. Währung, er stand gegen den nach den Münzinstruktionen 1524 ausgeprägten, der einen Wert von 2 fl. 31 kr. o. W. hatte, um 5 kr. ö. W. , zurück. Über den „Fall in der Münz' vgl. oben S. 372. § 18 - 1055 - Ausbringen aus der feinen Wiener Mark nur etwas über 12 Gulden 15 Kr.; es ergab sich also bei der Mark Feinsilber eine Steigerung von nahe 221

/., grenzet Es wurden deshalb die umlaufenden Guldentaler und ihre Unterteilungen eingewechselt und in neue Taler umgeprägt.*) Außer den ganzen Talern waren nach der Instruktion von 1577 zu prägen halbe Taler zu 34 Kr. zu 14 Lot fein 19'/ a Stücke aus der rohen Wiener Mark, Vierteltaler zu 17 Kr. mit demselben Feingehalt 39 Stücke aus der Mark, Zehnkreuzermünzen (Zehner) 66'/» Stücke, Sechskreuzer- münzen (Sechser) III Stück aus der Mark, alle mit Feingehalt von 14 Lot, ferner Dreikreuzermünzen zu 7 Lot

5 Grän sein 116 Stück aus der Mark, endlich Kreuzer zu 6 Bot fein 292V 5 Stuck, und Vierer zu 2 Lot 7 Grän fein 621 3 /. Stück aus der Mark. Von Dukaten waren 80 Stücke auf die Wiener Mark zu 23 Karat 4 Grän sein, von rheinischen Gulden 86% Stück auf dieselbe Mark zu 18 Karat 4 Grän fein auszubringen. Doch war die Vermünzung von Gold nur gering.**) Die Beamten der Münzstätte Hall im Jnntale. 1477 ist die Münzstätte von Meran nach Hall übersetzt worden. Von Ausmünzung zn Meran hört

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