Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
beruf im Vordergrunde. Unter K. Otakars Regierung findet sich das Forst- gebiet des Wiener Waldes in Ämter eingetheilt, deren jedem ein vom Forst- meister eingesetzter Förster vorstand, welchem außer dem Jagdberuf auch der Forstschutz oblag. Zu diesem Zwecke besaß der Förster das Recht, an Forstschädigern im Bereiche seines Amtsbezirkes die Pfändung an Ort und Stelle zu vollstrecken. Forstverbrechen hatte er dem Forstmeister anzu- zeigen, welcher darüber abzuurtheilen hatte. Das Förfteramt
Waldrichters, welchem die gesammte Gerichtsbarkeit über die landesfürstlichen Waldleute im ganzen Umfang des Wiener Waldes sowie die besondere oder Kausal- gerichtsbarkeit in Forstsachen mit Ausnahme der schwersten Forstverbrechen, und die Einhebung der Forsthaberabgaben von den Waldleuten (den landes- fürstlichen und Klosterunterthanen) zustand. Gegen Ende des 15. Jahrh. machte die Ausbeutung des Holzreichtums der Waldungen eine geregelte örtliche Oberaufsicht über die Verwaltung des Wienerwaldgebietes
der herzoglichen Einkünfte aus den- selben (der Forstzinsen, Strafgelder, des Erlöses aus Holzverköufen), endlich die Gerichtsbarkeit über die schwersten Forstverbrechen waren seit Anfang des 14. Jahrh. dem Forstmeister (mag-ister forestorum), öfters mit dem Beisatz „in Österreich' anvertraut; mitunter heißt derselbe „Forstmeister des Wiener Waldes', weil eben der Wiener Wald das größte und wich- tigste herzogliche Forstgebiet war. Schloß und Herrschaft Purkersdorf im Wiener Walde pflegten dem Forstmeister
- und niederösterreichischen Jägermeisters blieb das des vorerwähnten Unterjägermeifters sowie das des Forstmeisters in Österreich (u. d. Enns) bestehen. Bon den Befugnissen des Forstmeisters in Österreich trennte K. Maximilian 1. 1509 die Verwaltung des Hasen- geheges und der Hasenjagd in der Umgebung von Wien ab und übertrug dieselbe einem Hasenbannmeister (liaspanmeister, haspelineister); unter Erzherzog Ferdinand I. ward dies Amt wieder mit dem Forstmeisteramt vereinigt. Das Forstmeisteramt und das Waldmeistcramt des Wiener Waldes