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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 527 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
- 1046 - § 18 K- Maximilian ließ von seinem Regierungsantritt in Tirol (1490) an bt§ 1502 in der Münzstätte zu Hall keine Kreuzer noch Vierer, sondern nur mehr Sechser prägen, die in Süddeutschland unter dem Namen „Jnnsbrucker' beliebt geworden waren. Mit Generale vom 15. Jan. 1502 beauftragte er den Haller Münzmeister Bernhard Behem, die Prägung der Kreuzer und Vierer wieder aufzunehmen, wie sie zu Hall vormals geschlagen worden sind, die Kreuzer mit 17 Stück auf 1 Lot Wiener Ge- wichtes

zu 7'/-lötigem Silber, somit 272 Stück auf die Mark, die Vierer mit 36 Stück auf 1 Lot Wiener Gewichtes zu 2 Lot, 3 Quintel, 1 Pfennig fem,*) somit 546 Stück auf die Mark. Aber schon in einem Schreiben vom nächsten 19. Febr. an die Innsbrucks Raitkammer verfügte Maximilian die Fortsetzung der Sechserausmünzung.**) Die Münzordnung von 1502 schrieb der König 1504 dem Münzmeister Hans Strigi der neuerworbenen görzischen Münzstätte Stenz***) vor, der aber dem König vorstellte, daß er mit der in der Ordnung

den österr. Dukaten an Gold und Gewicht gleich dem ungarischen und dem Salzburger mit 80 Stück auf die Wiener Mark zu 23 Karat 6 Grän (23V- Karat) sein. Letztere zu 280-90 g gerechnet ergibt ein Stückgewicht des Dukaten von 3'51g. Der Wechsel desselben wird dem Münzmeister mit 11 Schilling vorgeschrieben. Der rheinische Guldenfuß mit Feingehalt von 18 l / 2 Karat und Aufzahl von 107'/« Stück auf l l /s Mark kölnisch, d. i. 71Vz Stück auf 1 Mark kol- nisch, war nach. dem Vorgange der Münzvereinigung

der rheinischen Mark von 254-70 g, so ergibt die Reduktion auf die feine Mark und im Gewichte auf die Wiener Mark 112 S / 9 ff. rh. Gold aus der feinen Wiener Mark, 8-82 Stück aus der I5lötigen Wiener Mark und 9-41 Stück aus den 16lötigen Wiener Mark. Danach ergibt sich eine Relation der beiden Edelmetalle wie 1 : 11-99 oder rund wie 1 : 12 (Nagl a. a. O. 109). Mit der Einführung der Groschenmünze Sieg- munds verschwindet auch der Gebrauch des Tiroler Landgewichtes und die Ver- wendnng eines doppelten

Gewichtssystems aus der Praxis der Haller Miinz- statte. Die Wiener Gewichtsmark wird alleinherrfchend (a. a. O. 147). 2 *) 1 Lot hatte 4 Quintel, 1 Quintel 4 Richtpfennige (Sufchin 2 a. a. O, **) Der Kreuzer war überwertig, daher die Kreuzerprägung unrentabel, s. Geyer, Die österreichische Munzordnung von 1524' und ihre Borläufer in: NZ. N. F. 21. Bd. (1928), S. 30, 37. Vgl. die Tabelle für den Münzfuß der Haller Prägungen, ebenda S. ZK. j ***) Ein Münzmeister ist hier von 1504—1539 nachzuweisen (Geyer

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 538 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
- 1068 — § 18 Patentes vom 20. Febr. 1811*) am 15. März d. I. über 800. Dieses Patent gab an, daß der Bankozettelumlauf bereits 1.060,798.753 fl. er reicht habe, und setzte fest, daß die Bankozettel unter Reduktion ihres Nennwertes auf ein Fünftel in Einlösungsscheine umzuwechseln seien. Diese wurden als der Konventionsmünze gleichwertig erklärt, tatsächlich waren sie es nicht. Die Einlösungsscheine bildeten als Wiener Währung die einzige Valuta für das Inland. Ihr gesamter Betrag

, der in den Um- laus gelangte, erreichte 208,715.925 fl. Zur Tilgung derselben wurde der Erlös aus dem Verkauf der geistlichen Güter in Aussicht genommen, wozu es aber nicht kam. Die Wiener Währung war also ohne Fundierung und ohne Einlösungsmöglichkeit nur mit Zwangskurs versehen. Auch ein Teil der àpserscheidemunze wurde auf ein Fünftel ihres Nennwertes herabgesetzt. Das Patent sprach serner die Reduktion der Zinsen der ver- zinslichen Staatsschuld wie der ständischen Schulden auf die Hälfte

aus, doch sollte die Zahlung in Wiener Währung geschehen, nachdem sie schon seit längerer Zeit in Bankozetteln erfolgt war. In den damals unter fremder Herrschast stehenden Provinzen wurde das Finanzpatent nach deren Heimfall an Osterreich größtenteils publiziert. Doch unterblieb dies in Tirol und im oberösterr. Hausruckviertel, weshalb es daselbst nicht in Kraft trat. Die Kosten des Krieges von 1813 und 1814 zwangen zu aber- maliger Vermehrung des Papiergeldes. Auf Grund des ksl. Patentes vom 16. April 1813 wurden

aus- ländischen und einem Wiener) ein Anlehen von 33 Mill. sl. Konventions- münze auf, welcher Vertrag 29. Mai 1818 die ksl. Bestätigung erhielt.*) Zu vollständiger Einlösung reichte das Anlehen nicht aus. Geschäfte der Nationalbank mit der Staatsverwaltung. Durch ksl. Patent vom 15. Juli 1817 erhielt die Nationalbank ihr desinitives Statut mit ausschließlichem Privileg als Zettel- oder Notenbank auf *) Die Finanzverwaltung mußte sich nicht zur Zahlung in Konventions- münze, sondern mittelst Obligationen

verstehen, die 5»/„ in Konventionsmünze trugen. Sie bildeten den Hauptteil der neuen Staatsschuld, für sie kam im Ge- gensatz zu den in Wiener Währung verzinslichen Obligationen der älteren Schuld der Name „Metalliques' auf.

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 455 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 902 — § 18 von 1525 weiter zu bedienen.^) Die LO. von 1526, B.I,T.4,R. 13, führte endlich an Stelle des bisher üblichen Landgewichtes und des welschen Gewichtes das bisher nur in etlichen Orten gebräuchliche Wiener Gewicht im ganzen Lande ein mit Einschluß des Stiftes Brixen, wonach 1Pfd.**) gleich 32 Lot und 1 Zentner — 100 Pfd. sind; nur den Bewohnern des Stistes Trient blieb die Wahl zwischen dem welschen oder Wiener Ge- Wichte vorbehalten. Die LO. von 1532, B. VI, T. 3, und die von 1573

, B. VI, T. 4, wiederholen dasselbe Gebot und fügen eine vergleichende Erläuterung der drei Gewichtsarten hinzu: 1 Pfd. welsch Gewicht gleich 12 Unzen, 1 Psd. Landgewicht — 18 Unzen, 1 Pfd. Wiener Gewicht gleich 20 Unzen. 3 Pfd- welsch Gewicht = 2 Pfd. Landgewicht, 3 Zentner welsch Gewicht — 2 Zentner Landgewicht. Die eisernen Haupt- (Normal-) Maße und Gewichte haben Bürgermeister und Rat von Innsbruck und Bozen zu verwahren, Kopien derselben haben sich die Obrigkeiten der Städte, Markte und Gerichte sofort anfertigen

ein- heitlich zu regeln, an Stelle der bisherigen verschiedenen Maße und Gewichte sollte Maß und Gewicht der Stadt Wasserburg treten, nur die alten Getreidemaße sollten bestehen bleiben. Doch traf er auf große Schwierigkeiten und ließ deshalb wieder alles beim alten (Kogler, in ZFTV. 111/52, S. 28 und Rattenberg 78). **) Nach Rottleuthner a.d.D., 18 war das Wiener Pfund = 560'06 e das welsche Pfund — 33604 g. . ***) In der Herrschaft Kitchühel reiste der Pfleger jährlich mit einem Rats- Mitglied auss Land

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 539 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
- 1070 - § IS 25 Jahre, welches später wiederholt erneuert wurde. 1819 wurde, nachdem man die Bank für genügend erstarkt hielt, der ursprüngliche Plan der Ein- lösung des Papiergeldes durch die Bank wieder aufgenommen. Kraft Vereinbarung mit der Staatsverwaltung vom 3. März 1820 übernahm die Nationalbank die Einlösung des noch rund 450 Mill. ft. betragenden Restes des Wiener Währungspapiergeldes, indem sie hiefür im Verhält- nisse von 250 fl. Papiergeld zu 100 fl. Konventionsmünze in letzterer

Tilgung der 140 Mill. fl. der Bank eine Rente von jährlichen 1,400.000 sl. vom I. Jan. 1821 ab zu bezahlen. Im Über- entkommen vom 18. Okt. 1821 wurde die Abmachung wegen Über- nähme der 49.379 Bankaktien seitens der Staatsverwaltung rückgängig ge- macht und zur Verminderung der Last der Staatsfinanzen der Vertrag vom 30. Nov. 1822 geschlossen. Bis dahin hatte die Bank in 40 Mill. sl. K. M. bar und 60 Mill. sl. K. M. Staatsobligationen die Deckung für 250 Mill. fl. Wiener Währung in Händen

eine Tilgung dieser Anweisungen war keine Vor- sorge getroffen.**) Die durch die Papiergeld-Einlösung entstandene Schuld des Staates an die Bank mußte, da ersteren sich auf die Abstattung von 70.000 fl. K. M. und die Abfuhr einer jährlichen bis 1837 fislierten Tilgungsrate von 1°4 Mill. fl. beschränkte, rasch anwachsen, zu Ende 1847 betrug sie am Wiener Währungs-Konto 126'79 Mill., an dem Eskompte- konto 45 Mill. Anfangs 1848 waren 43'3°/o der Banknoten nur durch For- derungen cm den Staat gedeckt, somit

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