36 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_527_object_4001508.png
Pagina 527 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
- 1046 - § 18 K- Maximilian ließ von seinem Regierungsantritt in Tirol (1490) an bt§ 1502 in der Münzstätte zu Hall keine Kreuzer noch Vierer, sondern nur mehr Sechser prägen, die in Süddeutschland unter dem Namen „Jnnsbrucker' beliebt geworden waren. Mit Generale vom 15. Jan. 1502 beauftragte er den Haller Münzmeister Bernhard Behem, die Prägung der Kreuzer und Vierer wieder aufzunehmen, wie sie zu Hall vormals geschlagen worden sind, die Kreuzer mit 17 Stück auf 1 Lot Wiener Ge- wichtes

zu 7'/-lötigem Silber, somit 272 Stück auf die Mark, die Vierer mit 36 Stück auf 1 Lot Wiener Gewichtes zu 2 Lot, 3 Quintel, 1 Pfennig fem,*) somit 546 Stück auf die Mark. Aber schon in einem Schreiben vom nächsten 19. Febr. an die Innsbrucks Raitkammer verfügte Maximilian die Fortsetzung der Sechserausmünzung.**) Die Münzordnung von 1502 schrieb der König 1504 dem Münzmeister Hans Strigi der neuerworbenen görzischen Münzstätte Stenz***) vor, der aber dem König vorstellte, daß er mit der in der Ordnung

den österr. Dukaten an Gold und Gewicht gleich dem ungarischen und dem Salzburger mit 80 Stück auf die Wiener Mark zu 23 Karat 6 Grän (23V- Karat) sein. Letztere zu 280-90 g gerechnet ergibt ein Stückgewicht des Dukaten von 3'51g. Der Wechsel desselben wird dem Münzmeister mit 11 Schilling vorgeschrieben. Der rheinische Guldenfuß mit Feingehalt von 18 l / 2 Karat und Aufzahl von 107'/« Stück auf l l /s Mark kölnisch, d. i. 71Vz Stück auf 1 Mark kol- nisch, war nach. dem Vorgange der Münzvereinigung

der rheinischen Mark von 254-70 g, so ergibt die Reduktion auf die feine Mark und im Gewichte auf die Wiener Mark 112 S / 9 ff. rh. Gold aus der feinen Wiener Mark, 8-82 Stück aus der I5lötigen Wiener Mark und 9-41 Stück aus den 16lötigen Wiener Mark. Danach ergibt sich eine Relation der beiden Edelmetalle wie 1 : 11-99 oder rund wie 1 : 12 (Nagl a. a. O. 109). Mit der Einführung der Groschenmünze Sieg- munds verschwindet auch der Gebrauch des Tiroler Landgewichtes und die Ver- wendnng eines doppelten

Gewichtssystems aus der Praxis der Haller Miinz- statte. Die Wiener Gewichtsmark wird alleinherrfchend (a. a. O. 147). 2 *) 1 Lot hatte 4 Quintel, 1 Quintel 4 Richtpfennige (Sufchin 2 a. a. O, **) Der Kreuzer war überwertig, daher die Kreuzerprägung unrentabel, s. Geyer, Die österreichische Munzordnung von 1524' und ihre Borläufer in: NZ. N. F. 21. Bd. (1928), S. 30, 37. Vgl. die Tabelle für den Münzfuß der Haller Prägungen, ebenda S. ZK. j ***) Ein Münzmeister ist hier von 1504—1539 nachzuweisen (Geyer

1
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_19_object_4001000.png
Pagina 19 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
) in Panno nien zu; doch mußten dieselben die Oberhoheit der Avaren anerkennen. Bon hier aus drangen die Slovenen seit Ende des 6. Jahrh. im binnenländischen und Usernorikum vor; in den gebirgigen Gegenden zwischen Enns und Wiener Wald im Süden der Donau sowie am Nordufer dieses Stromes gründeten sie viele Niederlassungen,- nur die Ebene zwischen Wiener Wald und Leitha im Süden der Donau sowie die östlich vom untern Kampfluß im Norden der Donau ließe» sie fast ganz unbesiedelt. 736 vollendete Sì. Pippin

von Italien, Sohn des Frankenkönigs Karl, die von letzterem be gonnene Unterwerfung des Reiches der Avaren; das alte Usernorikum zwischen Enns und Wiener Wald sammt einem schmalen Landstrich auf dem noch meist mit Urwald bedeckten nördlichen Donaiinfcr vom Haselgraben - (bei Linz) bis über die Nordhälfte des Tullner Beckens sowie Pannonien vom Wiener Wald bis zur Drau wurden dem Frankenreiche einverleibt. Das den Avaren abgenommene Gebiet (A various oder Pannoniens limes, d.i. „Mark') wurde von Kaiser

Karl d. G. 803 dem zu Lorch residirenden Grafen des an der Grenze gelegenen bairischen Traungaues zugetheilt. Seit etwa 82V ist dem Grafen im Tranngan nur mehr das Gebiet zwischen Enns und Wiener Wald zugewiesen; auch erscheint derselbe einem Mark- grasen untergeordnet, welchem die Oberaufsicht über das ganze den Avare» abgenommene Gebiet anvertraut war; zum Zwecke der Grenzvertheidigung hatte der Markgraf den Oberbefehl über die Aufgebote der ihm unter- stehenden Grafen zu führen

von der Donau in den kleinen Mündungsebenen ihrer Nebenflüsse (Jps, Erlaf. Bielach) sowie tiefer landeinwärts in den Fluß- thälern der Traisen, Perschling und Tulln, nördlich von der Donau in der sog. Wachau und im Thale des Kamp, besonders aber im Tullner Felde, endlich am Ostabhang des Wiener Waldes und die Donau abwärts bis südlich vom alten Carauntum. Vernichtet wurde die fränkische Herrschaft in der ganzen avarifchen Mark und mit ihr die deutschen Siedlungen durch das Nomadenvolk der Magyaren

und hier ein Markgraf eingefitzt. Spätestens im Juli 976 verlieh Kaiser Otto II. die Markgrafenwürde an Liutpold, den bisherigen Grafen im Donaugau. Derselbe entstammte einem Oftfrän- tischen Grafengefchlechte, welches von seiner zeitweiligen Verwaltung des Königsgutes Babenberg (Bamberg) das Geschlecht der Babenbergcr genannt wurde. Unter LiutpoldI. (976- 994) wurde dieOstmark bis zum Wiener Walde ausgedehnt, 396 findet sich zum erstenmal urkundlich der Name „Ostarnchi', d. i. Ostreich oder Österreich

2
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_18_object_4000999.png
Pagina 18 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
nach der um Noreja (jetzt Neumarkt in Obersteiermark) gesessenen führenden Völkerschaft als der der „Noriker' benannte Die nordöstlichste dieser Völkerschaften zwischen Wiener Wald und Leitha waren die Azalier. Der Staat der Noriker, der als Königreich („regnnm') Noricum bezeichnet wird und fich nördlich bis zur Donau, westlich bis zum untern Inn und den Donauquellen, südlich bis zu den Karavanken, östlich bis an die Leitha und die Abhänge der Alpenausläufer erstreckte, wurde i. I. 15 v. Chr. von DrnsuS

Provinz Pannonia geschlagen, welche im Norden und Osten bis zur Donau, im Süden bis über die Save hinaus sich erstreckte, und von einem legatns Anglisti pro praetore regirt ward. Als K. Trajan diese Provinz in einen westlichen Theil (Pannonia superior) und einen öst lichen Theil (Pannonia inferior) theilte (zwischen 102 und 107 n. Chr.), ward die Gegend zwischen Wiener Wald und Leitha zu Oberpannonien geschlagen. Im Gegensatz zur pannonischen besaß die norische Donau- strecke ursprünglich nur kleine

und Savia, südlich davon. Die Ebene zwischen Wiener Wald und Leitha gehörte daher zu Pannonia prima. An der Spitze der beiden norischen Provinzen und von Pannonia prima stand je ein praeses, was der Amts titel für die geringste Klasse der Provinzialstatthalter in der diokletianisch- konstantinischen ^Berwaltungsordnnng war. Da letztere überdies die Mili- tär- und Zivilgewalt scharf getrennt hatte, so war der praeses reiner Zivil- beamter geworden. Ihm stand die Zivil- und Kriminaljurisdiktion

4
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_189_object_4001170.png
Pagina 189 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Mark von 234 Gramm zurückgeht.^) Wie aus letzterer wurden auch aus der Friesacher Münzmark 160 Dcnarc ausgebracht. Während durch den S.'Radegunder Vertrag H. Ulrichs III. von Kärnten mit Erzbischof Wladislaw von Salzburg von 1263 noch der gleiche Friesacher Münzfuß vereinbart wards), gelangte kraft des Juden burger Mnnzvertragcs Herzog Meinhard's von Kärnten mit Erzbischof Rudolf von 1286 bereits die Wiener Mark von 280 Gramm zur Anwendung. Zugleich wurde damals vereinbart, daß aus der 15lotigeu

Mark Silber Wiener Gewichtes 2 Mark (d. i. Zahlmark zu 160 Pfennigen) und 20 Pfennige, also im ganzen 340 Pfennige geprägt werden und die neuen Pfennige 2 1 /., Jahre lang das Währungsrecht besitzen sollten. Behufs Überwachung bei Durchführung der gemeinsamen miinzpolizeilichen Vorschriften wurde dem Herzog, bezw. seinem Vizedom, das Recht, den procurator sive custos monetae (Münz meister) an der Münzstätte in Friesach aus den dortigen Bürgern zu erwählen, zuerkannt, und ebenso

von Salzburg durch ver- ordnete Kommissarien abschlössen, ist von jährlicher Münzerneuerung die Rede und wird überdies bestimmt, daß aus der 14lotigen Wiener Mark 2 Mark 24 Pfennige geprägt werden sollen, was eine Verschlechterung •3 55 »-.M-- Münzrecht uub Münzwesen, 2. Aufl., 1883, ©• M- ***) v. Luschin in: AÖG. X1VII, So? s- •V) Unpartheyische Abhandlung, 370. ff) Schwind und Dvp^ch, Urkunde N. to. der Pfennige an Schrot und Korn bedeutete.*) Die Gründe, weshalb die Friesacher Münzstätte in der zweiten

5