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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 468 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
konzentrierte sich mehr und mehr in. Bozen. Die Bozner Märkte ent- wickelten sich im IS. Jahrh. zu einem Brennpunkt des Handelsverkehres zwischen Deutschland und Italien. Das Niederlags- und Umschlagsrecht hatte sich in Bozen zum Stapelrecht mit Feilbietungszwang für durch- gesührte Waren gesteigert, Wd, wie'sich vermuten läßt, rein t atsächlick ohne allgemeines lt. Stai'etrechrsvrivileg. **) 15. Mai 1476 erhielt Bozen ffön'Herzog NegmunI, ein Niederlagsrecht mit Feilbietungszwang für Ol, das in deuksch

.***) Am M...Mai ISgT^ließ er aus der Bozner Messe ohne vorhergehende Warnung eine große Menge venezianischer Kaufleute, deren Mindestzahl aus 130 angegeben wird, verhaften und ihre Warm beschlagnahmen, mußte aber cm Friedensschluß (13. Nov. 1487) mehr als 80.000 sl. Entschädigung zahlen, f) Trotz dieser vorüber- gehenden Schädigung gelang es den Boznern in der Folgezeit, den *) Stolz, in: AQG. XCVII, 781s., und in: Schlern-Schristen XII, 152f. **) Der Rat von Bozen beriet sich 1474 gelegentlich

Markt, Warenniederlage und Abrechnung der Venezianer Kausleute mit ihren deutschen Geschäftsfreunden nach Mittenwald in Oberbayern verlegt und hier 192 Jahre verblieben seien. Bückling a. a. £>., 38, glaubt nur an Bevorzugung der Mittenwalder Märkte durch die Venezianer, nicht an Verlegung der Bozner Märkte dahin. Nach Huter a. a. O., 18, A. 32, könnte es sich nur um einen miß- glückten Versuch der Venezianer gehandelt haben, das. Geleitsmandat K. Maximi- lians von 1509 zeige die Bedeutung

der Bozner Märkte in hellem Lichts. 8 18 — 92g — Pfingstmarkt in ihre Stadt zu ziehen. Schon 1517 beschwerten sich öie Meraner bei den Boznern, daß die Kausleute, statt zum Psingst- markt nach Meran zu kommen, ihre Waren in Bozen niederlegten. 1532 wandten sie sich mit ihren Klagen über den Rückgang des Handels an den gerade hier weilenden Kaiser Karl V. und erlangten ein Mandat des- selben vom 8. März d. I. an den Landrichter von Gries und Bozen, in welchem er auf den ihm gewordenen Bericht Bezug nimmt

und rohem ungewirkten Leder, nach Meran führen und bei Strafe des Verlustes derselben daselbst feilbieten und ver- kaufen.^) Die Handelsleute fuhren aber trotzdem fort, fast nur mehr die BoZner Märkte zu besuchen. Im 15.. Jahrh. war auch die Be- deutung Trients als Handelsplatzes im Rückgang begriffen, woran einer- seits die um 1431 durch Bischof Alexander verfügte Erhöhung der Zölle, anderseits die Beeinträchtigung des Verkehres auf der über Trient führenden „Oberen Straße' durch die von Venedig

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 446 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
von Rechten, die den Rivanern eine Borzugs- stellung auf den Bozner Märkten, die ohne ihre Dazwifchenkunft weder eröffnet noch geschlossen werden sollten, und die Besngnis zur Überwachung des Lebensmittelhandels daselbst einräumten. Die Rivaner solle» auf den Bozner Markten keiner Bannstrafe unterliegen und außerhalb der Markt- zeiteu nicht gehalten sein, eine Abgabe zu zahleu, ausgenommen 5 solidi am Feste des h. Sisinnius (29. Mai).ttt) Maß und Gewicht beim Verkauf *) Übrigens hatte sich Marlgraf Ludwig

damals auch des bisch. Stadtgerichtes Bozen bemächtigt. Der S. Gilgenmarkt und der S. Andreasmarkt wurden in- folge der Gregorianischen Katenderreform verschoben. Nach dem Privileg der Eh. Klaudia von 1G35 begannen sie mit dem ersten Werktag nach Maria Geburt (9. oder 10. Sept.) bzw. mit dem 6. oder 7. Dez. (Huter. Die Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Eh. Claudia für die Boznermärkte, im Bozner Jahr- buch für Geschichte, Kultur und Kunst 1927, S. 17, A. 29). **) Stolz, im AOG. XOVII

, «72, 9t. 3. Derselbe, Neues zur älteren Ge- schichte der Bozner Markte, in: Der Schiern II, 137f. Bückling, Die Bozner Märkte 12f., 2g. Schaube, Handelsgeschichte der Romanischen Völker 438s. In Mixen sind den Jahrmärkten gleichgestellt die Domkirchweih und der Tag vor dem antlaztag (Fronleichnamstag). T. W. IV, 379. ***) Trient besaß in älterer Zeit Monatsmärkte, die später aus vier reduziert wurden, sie fanden am Sonntag Casolaria (Kässonntag, erster Fastenfonntaq), am Tage Johann d. T. (24. Juni), zu Michaelis

(29. Sept.) und am Gedächtnis- tage der Domkirchweihe (18. Nov.) statt (Valenti, in: A. A. A., s. IV, v 1 p. 52, GO. Stat. civ. Trid. I, 136). t) Valenti, in: A. A. A., 8. IV, v. 1, p. 52, 60. Stat. civ. Trid. I, 136 tt) Valenti a.a.O., 58. tir) Dieser christliche Glaubensbote wurde mit seinen Genossen Martyrius und Alexander van den heidnischen Nonsbergern 397 getötet (Schneller, Süd- tirolische Landschaften I, 15). § 18 — 885 — von Brot und Wein aus den Bozner Märkten haben die Rivaner zu be- stimmen

erwähnten Rechte deuten auf eine schon recht entlegene Zeit der Verleihung hin, als sich die Bozner Märkte von der Oberaussicht RivaS noch nicht emanzipiert hatten. Vgl. Solmi, Riva s Is fiere di Bolzano, in: A. A. A., Anno accad. CLXXII, s. IV, v. V, p. 131 f., besonders 139. **) Hormayr a.a.O., 347. Regest bei Baruffaldi, Riva Tridentina 132. ***) Stolz, im Schieri, II, 139. Bückling 13f. T. W.II, 369; IV, 12, 239, 552, 791. Stampfer, Geschichte von Meran 140. t) Drei Tage dauerten die Jahrmärkte

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 467 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 926 — § 18 Wende des 16. und 17. Jahrh. gab es daselbst je 12 „Hallenträger'.und. „Aufleger', die im Dienste und unter Aufsicht des Bozner Rates standen. Die ersteren hatten den Transport der von den Kaufleuten zu Markt- zeiten abgeladenen WarenbÄlen nach der Frouwaage und überhaupt in der Stadt zu besorgen, die Ausleger hatten die im Gewölbe des Wirts- Hauses „Zum Engel' deponierten Rodgüter auf- und abMègenl'auch'die àllen-M^bindèn ü. ä. Neben ihrem eigentlichen 'Berufe' hätten Träger

in dem Zollvertrage der Bischöfe von Brixen und Trient vom 4. März 1202. Danach sind die Brixner Hochstiftleute füdlich vom Wibetwald (Brenner) und im Pustertal zoll- frei betreffs aller Waren, die sie in dem zum Hochstift Trient gehörigen plebatus (Pfarre) Bozen bis zum Eveys (Avifio) einführen und hier verkaufen, von denen, die fie südlich des Avisio zum Verkauf weiter- führen, zahlen sie von jedem Saum zu Bozen 1 AugSburger Denar. Die Bozner sind zollfrei für alle Waren, àie sie im Hochstift Brixen

von den Angehörigen desselben kausen, sür die hier von auswärtigen Kauf- leuten erstandenen oder für die auswärts gekauften und durch das Brixner Gebiet nur durchgeführten Waren zahlen sie an der Mautstätte zu Klausen 4 Denare. Die Waren, die die Bozner ins Hochstift Brixen einführen und den Brixnern verkaufen, find dagegen zollfrei, von den Waren, die sie Fremden ver kaufen, oder zu diesem Zwecke durch das Brixner Gebiet *) Bückling, 36s. **) Fischer/ in: VJSchSWG. XIV, 446. ***) Stolz, in: Schlern-Schristen XII

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 462 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Zinslehenverliehenwaren. ' Über die Rechtsverhältnisse 'einer der' wichtigsten Brücken Tirols, der Bozner Eisackbrücke, handeln mehrere Weistümer.*) Der Gras von Tirol erscheint als Inhaber der Schutzvogtei dieser Brücke, die er vom Hoch- stist Trient zu Lehen trägt, mit dem Rechte des Brückenbannes, kraft dessen er von den einzelnen Maierhöfen (officia) des Gerichtsbezirkes, den bischöflichen wie denen anderer geistlicher und weltlicher Herren, zum Bau der Brücke und ihrer Erhaltung die Lieferung von Balken (cnspome), Pseilern der Joche

(gruntpome) und Brettern zur Deckung der Brücke sowie Fronarbeiten (pluvia) anbefehlen und über die Säu- . migen Bußen von 5 Schillingen verhängen konnte,' dieselben sielen jedoch nicht dem Schutzvogt, sondern dem Brückenvermögen zu, welches auch durch Vermächtnisse Bozner Bürger vermehrt und ähnlich wie eine pia causa als Träger von Rechten und Pslichten betrachtet wurde. Die Maier der einzelnen Gutshöfe legten die Fronarbeiten au^ die abhängigen Leute ihrer Ämter um. Zur Handhabung der Aufsicht

hatten den Charakter ls. Zinslehen. ***) Im 15. Jahrh. wurde einer Reihe von Orts- oder Gerichtsgemeinden vom Landessürsten die Erlaubnis zur Einhebung von Weggeldern für Bau oder Verbesserung von Wegen und Brücken gewährt. Unter Eh. Siegmund *) Eines von 1239, ein undatiertes und eines von 1272. , ** ; ) v. Voltelini, Die Bozner Eisackbrücke, in: Schlern-Schriften 9, S.lkif. Andere Brückenvrdnungen aus Deutschtirol stellt Stolz im AOG. XCVII, 639, A. 1, zusammen. ***) €>loI$, im ALG. XCVII, 634—659

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