, lid. III, eap. 6, 353) äußert sich in der Erörterung des Eides folgendermaßen: „Wenn die (beim Eide gebrauchten) Worte zweideutig und doppelsinnig sind, so ist es keine Lüge, sie in dem Sinne auszusprechen, welchen der Sprecher aus ihnen entnimmt, mögen auch die Zuhörer und derjenige, welchem der Eid geleistet wird, sie in anderem Sinne auffassen: und dies auch dann, wenn der Sprecher hiezu durch keine gerechtfertigte Ursache veranlaßt wird. . . Auch wenn die Worte ihrer Bedeutung
die Ehe brecherin, von ihrem Gatten befragt, ob sie einen Ehebruch begangen habe, schwören, sie habe die Ehe nicht gebrochen. „Weil ja zur Zeit die Ehe noch nngemindert und aufrecht besteht - obwohl der Gatte ihre Worte in dein Sinne auffassen mag, daß sie die Treue des Ehebettes nicht verletzt habe'. Es ist ihr nach Sanchez auch erlaubt, den Ehe bruch zu leugneu, „indem sie bei sich selbst einen andern Ta g hinzudenkt vou demjenigenan gerechnet, anwe l- chem sie ihn (den Ehebruch) beging' (ps-A. 358