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Libri
Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Pagina 160 di 165
Autore: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 163 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Soggetto: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Segnatura: I A-1.820
ID interno: 83175
Tabelle A Archivkörper, welche dem Staatsarchiv Bozen verbleiben: 1. Hofarchiv Brixen; 2. Kapitelarchiv Brixen; 3. Verwaltungsakte der Gerichte und Bezirksgerichte; 4. Gerichtsakten des Landesgerichtes Bozen; 5. Gerichtsakten der Gerichte der verschiedenen Orte; 6. Musterungsliste; 7. DAT-Archiv (Deutsche Abwicklungs-Treuhandgesellschaft für Liegenschaften von Optanten); 8 . DEFI-Archiv (Delegazione eeonomico-finanziaria italiana). Archivkörper, welche dem historischen Landesarchiv Bozen

übergeben werden: 1. Archive der aufgehobenen Klöster; 2. Archiv der Grafschaft Tirol; 3. Pergamenturkunden von Bozen, Brixen und Gufidaun; 4. Kataster- und Mappensammlungen; 5. Akten des Adelsarchivs Bozen und Meran = Landes- hauptmannsehafts-Akten; 6. Verfachbücher; 7. Akten der Grandentlastungskommission; 8. Notariatsakten von Bozen; 9. Archive der Gemeinden; 10. Kraus-Stiftung von Kastelruth; 11. Dasser-Archiv in St. Martin in Thurn; 12. Archiv von Schloß Kasten (Sehlandersberg); 13. Archiv

der Handelskammer Bozen; 14. Sammlung Steiner; 15. Urbare und Inventare von Kirchen und Bruderschaften; Für die Archivalien unter Nr. 1, 9, 13 und 15 bleiben etwaige Rechte Dritter Vorbehalten.

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Libri
Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Pagina 145 di 165
Autore: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 163 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Soggetto: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Segnatura: I A-1.820
ID interno: 83175
jenigen des Verzeichnisses in Tabelle À übertragen, da diesen eine besondere lokalgeschichtliche Bedeutung zuer kannt wird. 7. Die Übergabe der Archive und der Dokumente an die Pro vinz Bozen gemäß Art. 6 erfolgt, sobald die Provinz das historische Landesarchiv errichtet hat. 8. Zur Übergabe der Archive und der Dokumente gemäß bei liegendem Verzeichnis werden innerhalb von zwei fahren, vom Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes an, im Einver nehmen zwischen der staatlichen Archivverwaltung

und der Provinz Bozen eigene Bestands!nventare verfaßt. Die Inventare bilden den Titel für die Übernahme des in ihnen beschriebenen Materials durch die Provinz. 9. Außer dem gemäß dem vorhergehenden Artikel übergebe nen Material und außer den Akten von historischer Bedeu tung, die der Provinz gehören, hat das historische Archiv der Provinz Bozen die Archive und die Dokumente in Ver wahrung, welche örtliche Körperschaften dort zu hinter legen oder Private abzutreten oder dort zu hinterlegen be absichtigen

, sofern die Provinz deren historische Bedeu tung anerkennt. 10. Zur Ernennung des Personals für das historische Archiv von Bozen erläßt die Provinz die entsprechenden Vorschrif ten. Der Direktor des Archivs muß im Besitz des Diploms für Archivistik, Paläographie und Diplomatik der Schule der Staatsarchive oder von Universitäten und gleichgestell ten Instituten oder eines im Ausland erworbenen und als gleichwertig anerkannten Diploms sein. 11. Hinsichtlich der Zugänglichkeit und hinsichtlich

der Aus scheidung von Akten müssen die Vorschriften der Provinz Bozen sich an die Richtlinien gemäß dem Dekret des Präsi denten der Republik Nr. 1409 vom 30.9. 1963 halten.

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Libri
Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Pagina 144 di 165
Autore: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 163 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Soggetto: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Segnatura: I A-1.820
ID interno: 83175
oder eines gleichgestellten Dienstgrades, der beim Regierungs kommissariat in Bozen Dienst tut. 2. Der vorhergehende Artikel gilt nicht für Filme, die schon von den laut Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 21.4.1962, Nr, 161, bestehenden Kommissionen zur Öffentlichen Vor führung zugelassen worden sind, 3. Die Genehmigung für die öffentliche Vorführung der im Art. 1 bezeichneten Filme gilt im Bereich der Provinz Bo zen und wird mit Dekret des Regierungskommissars in Bozen auf Ermächtigung

des Ministers für Fremdenverkehr und Schauspielwesen erlassen; sie muß mit dem Gutachten der im selben Artikel angegebenen Sonderkommissionen ersten Grades und für Berufungen übereinstimmen, 4. Was in diesem Abschnitt nicht vorgesehen ist, unterliegt, soweit anwendbar, den Bestimmungen des Gesetzes vom 21, 4. 1962, Nr. 161, und seiner Durchführungsverordnung, die mit Dekret des Präsidenten der Republik Nr, 2029 vom 11.11.1963 genehmigt wurde. 5. Die Einfuhr der nur in der Provinz Bozen vorzuführenden

deutschsprachigen Filme ist zollfrei, mit Ausnahme der Verbrauchssteuer, sofern sie vorgeschrieben ist. II. Abschnitt Aufteilung der Archivalien des Bozner Staatsarchivs zwischen Staat und Provinz 6, Die Archive und die Dokumente des Bozner Staatsarchivs werden, zwischen dem Staat und der Provinz Bozen aufge teilt; der Provinz wird die Obhut und Instandhaltung der-

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Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Pagina 147 di 165
Autore: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 163 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Soggetto: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Segnatura: I A-1.820
ID interno: 83175
15. Das Zentralinsfitut für Statistik ist verpflichtet, über die statistischen Daten in seinem Besitz auf Verlangen der Region Trentino-Südtirol und den Provinzen Trient und Bozen im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche Auskunft zu geben. 16, Die Untersuchungen und Erhebungen, die das Zentral institut für Statistik auf regionaler Ebene durchführt, wer den für Trentino-Südtirol den autonomen Provinzen Trient und Bozen mitgeteilt. IV. Abschnitt Anerkennung privatrechtlicher juristischer Personen

örtlichen Charakters 17. Den Provinzen Trient und Bozen steht für die Sachgebie te ihrer Zuständigkeit die, Befugnis zu, die privatrechtli chen juristischen Personen anzuerkennen, die im Provinz bereich tätig sind. 18. Die Landeshauptleute von Trient und von Bozen sind ermächtigt, die juristische Anerkennung der im vorher gehenden Artikel erwähnten Körperschaften vozuneh- men, die ihre Tätigkeit in Bereichen ausüben, welche nicht zu den Zuständigkeitssachgebieten dieser Provinzen gehören. Bei Ausübung

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Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Pagina 143 di 165
Autore: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 163 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Soggetto: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Segnatura: I A-1.820
ID interno: 83175
Die Abgeordnetenkammer und der Senat haben das folgende Gesetz genehmigt, der Präsident der Republik beurkundet es: I, Abschnitt Örtliche Kommissionen zur Filmprüfung sowie Gebührenbegünstigung für deutschsprachige Filme 1. Im Sinne des Gesetzes vom 21.4.1962, Nr. 161, werden, um die deutschsprachigen Filme, die in der Provinz Bozen vorgeführt werden sollen, in Originalsprache zu prüfen, innerhalb der Filmprüfkommissionen, wie sie von Art. 2 und 3 obigen Gesetzes vorgesehen sind, drei Sektionen

mit Sitz in Bozen eingerichtet. Jede Sektion besteht aus: a) dem Vorsitzenden des Landesgerichts von Bozen oder einem von ihm namhaft gemachten Richter des Landes gerichts als Vorsitzenden; b) einem planmäßigen Professor einer Sekundarschule; c) drei Mitgliedern, und zwar einem von der Provinz Bo zen namhaft gemachten Sachverständigen, einem Film verleiher oder Filmimporteur und einem Journalisten. Diese zwei letzten Mitglieder werden aus Dreiervor schlägen ausgewählt, die von den Örtlichen Berufsver

tretungen, sofern solche bestehen, gemacht werden. Mindestens drei Mitglieder jeder Sektion gehören der deut schen Sprachgruppe der Provinz Bozen an. Die Mitglieder der Sektion werden mit Dekret des Ministers für Fremdenverkehr und Schauspiel wesen nach Anhören des Landeshauptmannes ernannt. Als Schriftführer jeder Sektion waltet ein Beamter der leiten den Laufbahn, im Rang nicht über dem eines Ressortleiters

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Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Pagina 129 di 165
Autore: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 163 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Soggetto: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Segnatura: I A-1.820
ID interno: 83175
akte der Körperschaften und Organe der öffentlichen Verwaltung, die ihren Sitz in der Region haben, den Grundsatz der Gleichheit der Bürger wegen ihrer Zugehö rigkeit zu einer bestimmten Sprachgruppe verletzen, so können sie von Regionalrats abgeordneten oder Landtagsabgeordneten bei der Autonomen Sektion Bozen des regionalen Verwaltungsgerichtshofes angefochten wer den; handelt es sich um Maßnahmen der Gemeinden in der Provinz Bozen, kann die Anfechtung auch durch Gemeinderatsmiglie

— der der Gemeinden dieser Provinz vorgenom men werden, vorausgesetzt, daß die Verlet zung von der Mehrheit jener Sprachgruppe des Gemeinderats anerkannt wurde, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt. Art, 93 Den Sektionen des Staatsrates, die in den Berufungsverfahren über die Entschei dungen der Autonomen Sektion Bozen des regionalen Verwaltungsgerichtshofes ' nach Artikel 90 dieses Statutes zu befinden haben, gehört ein Rat an, der zur deut schen Sprachgruppe der Provinz Bozen zählt. Art. 94 Die Ernennung

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Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Pagina 146 di 165
Autore: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 163 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Soggetto: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Segnatura: I A-1.820
ID interno: 83175
12. Auch für das historische Archiv der Provinz Bozen gelten die Vorschriften des Staates über den Archivschutz. Der Landeshauptmann ist dem Staat gegenüber für die An wendung dieser Vorschriften durch die Provinz verantwort lich. Die zuständigen Staatsorgane können nach vorheriger Mitteilung deren Beachtung überprüfen. Unbeschadet der Bestimmung des Art. 9 werden für den Schutz und die Überwachung der Archive anderer Öffentli cher Körperschaften und von Privaten in der Provinz Bozen

die Vorschriften des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 1409 vom 30. 9, 1963 angewandt. HL Abschnitt Beziehungen zwischen ISTAT, Region und Provinzen zwecks Zählungen und statistischen Erhebungen 13. Unbeschadet der Befugnis des Staates, Zählungen aller Art und die übrigen allegemeinen oder besonderen statisti schen Erhebungen durchzuführen, vereinbaren die Region Trentino-Südtirol und die Provinzen Trient und Bozen, wenn sie eigene Sonderzählungen, statistische Untersu chungen und Erhebungen

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Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Pagina 148 di 165
Autore: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 163 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Soggetto: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Segnatura: I A-1.820
ID interno: 83175
V, Abschnitt Industrie-Initiativen mit Staatsbeteiligung oder mit ausländischem Kapital 20. In der Provinz Bozen wird das Ministerium für die Staats beteiligungen die Verwirklichungen neuer Industrie-Initia tiven von Unternehmen mit Staatsbeteiligung dem vorheri gen Beschluß des interministeriellen Komitees für die Wirtschaftsprogrammierung unterworfen, der im Einver nehmen mit der Provinz gefaßt wird. In derselben Pro vinz sind, unbeschadet der Einhaltung internationaler Ver träge, neue

Industrie-Initiativen von ganz oder vorwie gend ausländischem Kapital dem vorherigen Beschluß des interministeriellen Komitees für die Wirtschaftsprogram mierung unterworfen, der im Einvernehmen mit der Pro vinz gefaßt wird. VI. Abschnitt Übergang der Gemeindesekretäre in den Personalstand der Gemeinden 21. In der Region Trentino-Südtirol sind die Gemeindesekre täre Gemeindebeamte und werden vom Gemeinderat er nannt. 22. Um zum Gemeindesekretär in der Provinz Bozen ernannt

werden zu können, ist die volle Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache vorgeschrieben. Um zum Gemeindesekretär in den Gemeinden der Pro vinz Bozen, in denen ladinisch gesprochen wird, ernannt werden zu können, ist auch die Kenntnis des Ladinischen erforderlich.

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Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Pagina 83 di 165
Autore: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 163 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Soggetto: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Segnatura: I A-1.820
ID interno: 83175
treter der deutschen Sprachgruppe im Lan desschulrat * Für die Verwaltung der im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Schulen ernennt das Ministerium für den öffentli chen Unterricht einen Schulamtsleiter aus einem Dreiervorschlag der Vertreter der ladinisehen Sprachgruppe im Landesschul rat . Das Ministerium für den öffentlichen Unterricht ernennt im Einvernehmen mit der Provinz Bozen die Präsidenten und die Mit glieder der Kommissionen für die Staats prüfungen an den Schulen mit deutscher

Unterrichtssprache. Um die Gleichwertigkeit der Abschluß diplome zu gewährleisten, muß für die Schulen der Provinz Bozen die Stellungnah me des Obersten Rates für den Öffentli chen Unterricht über die Unterrichts- und Prüfungsprogramme eingeholt werden. Die Verwaltungsbediensteten des bishe rigen Schulamtes und die der Sekundarschu len sowie die Verwaltungsbediensteten der Schulinspektorate und der Grundschuldirek tionen werden von der Provinz Bozen übernommen und bleiben den Dienststellen

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Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Pagina 165 di 165
Autore: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 163 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Soggetto: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Segnatura: I A-1.820
ID interno: 83175
und Einrichtungen (Art. 9, P. Il), D.P.R. vom 28. 3. 1975, Nr. 475 (G.A. vom 20. 9. 1975, Nr. 252) Vorrang der In der Provinz Bozen ansässigen Bürger bei der Arbeitsvermittlung innerhalb der Provinz (Art. 10), D.P.R. vorn 22. 3. 1974, Nr. 280 (Art. 5—8) (G.A. vom 26. 7, 1974, Nr. 196) Elektrowirtschaft und Zuständigkeit des Landes auf dem Sektor Energieversorgung (Art. 13), D.P.R. vom 26. 3. 1977, Nr. 235 (G.A. vom 31. 5. 1977, Nr. 146) Schulordnung in der Provi m^ MWadArt. 19), D.P.R. vom 20. 1. 1975, Nr. 116

(G.A. 101, ordenti. Beiblatt) Lizenzen und Überw^nflfcg (Art. 20LdDX.R. vom 1. 11. 1973, Nr. 686 (G.A. vom Nr. 296fA Einsatz und UnterstittEung der ^aatlichen Polizei oder der Orts polizei (Art. 22), dK. votP^Ia' i'lf//1973)' Nr. 686 (Art. 10) (G.A. vom 16. 11. ; / Gemeindefinanzen (Àra^^ P. sf^rt. 72j, ; Jp>.P.R. vom 28. 3. 1975, Nr, 473 (G.A. vom 20.1^175, ,Nri Übergang der Dämonial- unähVectfögeiisgüter des Staates und der Region an die autonomen Provinzen Bozen und Trient (Art

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Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Pagina 153 di 165
Autore: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 163 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Soggetto: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Segnatura: I A-1.820
ID interno: 83175
Bozen eingetragenen oder übertragenen Personen» die ihren in italienischer Sprache gefaßten Vornamen, wie er aus der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 31 . Okto ber 1966, Nr. 935, entstandenen Geburtsurkunde hervor geht, in den entsprechenden deutschen Namen umändern wollen, sowie jene Personen, die ihre in deutscher Spra che gefaßten Vornamen, wie er aus der vor dem 1. Jän ner 1924 entstandenen Geburtsurkunde hervorgeht, in einen entsprechenden italienischen Namen umändern

und dem Gesuch von Amts wegen die vollständige Abschrift der Geburtsurkunde beilegt. Dasselbe Recht steht denen zu, die in die Standesregister von anderen Gemeinden als denen des ersten Absatzes eingetragen oder übertragen sind und die beim Inkraft treten dieses Gesetzes in der Provinz Bozen ansässig sind oder in den folgenden fünf fahren dort die Ansässigkeit erlangen. Desselben Verfahrens kann sich bedienen, wer erreichen will, daß sein italienischer Zuname, den er während der Zeit der Gültigkeit

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Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Pagina 149 di 165
Autore: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 163 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Soggetto: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Segnatura: I A-1.820
ID interno: 83175
25. Mit Regionalgesetz werden die Einstufung der Gemein den für die Zwecke der GemeindesekretMrsemennung und die Erfordernisse für Zulassung und Laufbahnfortsetzung der Gemeindesekretäre in der Region festgesetzt; dabei muß den Gemeindesekretären im Dienst, sei es in den Provinzen Trient und Bozen als auch in den anderen Pro vinzen, die Teilnahme an den Wettbewerben für die ein zelnen Dienstsitze im gesamten Staatsgebiet ermöglicht werden. 24, Unter Beachtung der Vorschriften dieses Abschnittes

dieses Gesetzes in den Provinzen Trient und Bozen Dienst leisten, behalten ihre Planstelle und werden im Rahmen der betreffenden Gemeinden mit dem Recht auf die Besoldung, die sie zu diesem Zeitpunkt genießen» eingestuft. Sie können jedoch innerhalb von achtzehn Monaten, vom Inkrafttreten des Regionalgesetzes laut Art. 24 an, auf ihren Antrag hin im Sinne des Art. 28 des Gesetzes vom 8. Juni 1962, Nr. 604, in Gemeinden anderer Provinzen versetzt werden, die derselben Klasse angehören wie die Gemeinde, deren

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Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Pagina 78 di 165
Autore: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 163 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Soggetto: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Segnatura: I A-1.820
ID interno: 83175
durch den Staat und durch die Provinz im Bereich der entsprechenden Zuständigkeit erfolgt auf Grund eines Gesamtplanes» der in einem aus Vertretern des Staates und der Provinz gebildeten eigenen Ausschuß im Einvernehmen erstellt wird. Art. 15 Vorbehaltlich eines anderen Finanzie rungssystems auf Grund der allgemeinen Bestimmungen über die Wirtschaftsprogram mierung weist das Ministerium für Indu strie, Handel und Handwerk den Provinzen Trient und Bozen Anteile der im Staats haushalt

zur Durchführung von Staatsgeset zen eingetragenen Jahresansätze zu, die Finanzierungshilfen zur Förderung der In dustrie vorsehen. Die Anteile werden nach Einholen der Stellungnahme der Provinz, unter Berücksichtigung der Höhe der im Staatshaushalt eingetragenen Ansätze und der Bedürfnisse der Bevölkerung der Pro vinz festgesetzt. Die zugewiesenen Beträge werden im Einvernehmen zwischen dem Staat und der Provinz verwendet. Sofern der Staat in den Provinzen Trient und Bozen in Durchführung

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