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Autore:
Völs am Schlern ; Nössing, Josef [Bearb.] / bearb. von Josef Nössing. [Gemeinde Völs am Schlern]
Luogo:
Völs am Schlern
Descrizione fisica:
691 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt.
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Literaturangaben
Soggetto:
g.Völs <Schlern> ; s.Heimatkunde
Segnatura:
II 90.615
ID interno:
91441
, d. h. die spätere politische Gemeinde Völs, nicht weniger als 300 Einheiten (Höfe, gewerbliche Betriebe, Amtslehen), für Tiers 100, für Welschnofen und den Gummerer oder Karneider Berg 240, das sind zusammen 640 Namen, ohne die geteilten Höfe doppelt zu zählen und ohne die heute verschollenen Namen, die nicht selten mit verschwundenen Hofstellen gleichzusetzen sind. DIE GRUNDHERRSCHAFTEN Die Grundherrschaft ist eine der Hauptgrundlagen der älteren Agrarverfassung. Der Bauer, zunächst meist
tung des Bauerntums im Rahmen der entstehenden Territo rien setzten sich zunehmend die persönliche Freiheit und das erbliche und veräußerliche Recht (Erbbaurecht) durch. Schließlich ist der Bauer ein dem Grundherrn gleichberech tigter Partner, und das Baurecht ist mehr wert als das Grundrecht. Denn es gab die Möglichkeit, durch eigene Arbeit und gegen eine tragbare, durch die Geldentwertung oft stark geminderte Abgabe eine Familie zu ernähren und sogar Vermögen zu sammeln, während das Grundrecht