Vinstgau (Schluß) und Außerfern.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 5)
, jedoch unter Kontrolle des H. Pfarrers von Nauders zu verrichten, die Matriken zu führen, und hievon einen genauen Auszug dem H. Pfarrer in Nauders einzusenden, wogegen er die in der Pfarre Nauders zulässigen und üblichen Stolgebühren beziehen kann. 2. An Sonn- und gebotenen Festtagen Gottesdienst, von Georgi bis Martini um halb 9 Uhr, und von Martini bis Georgi um 9 Uhr, mit Amt. Predigt oder Homilie oder Christen lehre. und Nachmittags um 2 Uhr Rosenkranz mit Litanei und zweì Segen abzuhalten
, und auch an diesen Tagen Kinderlehre nach Thun« lichkeit zu ertheilen. 3. An den Vorabenden von Sonn- und Fest« tagen und an den abgewürdigten Feiertagen ebenfalls Rosenkranz nnt Litanei und zwei Gegen abzuhalten. 4. Von Allerheiligen b,s Ende April die Schule entweder selbst zu halten, oder durch ein geprüftes Lehrindividuum, einverständlich mit der k. k. Schuldistrikts-Jnspektwn. auf eigene Kosten halten zu lassen, und für Reinigung und Be. heitzung des Schulzimmers unentgeltlich zu sorgen. Das hiezu not wendige