Oberinntal ; Abt. 1.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 3)
). Diese Seelsorgsgemeinde gehörte in kirchlicher Hinsicht immer zur Pfarre Jmst, und wurde nach der Errichtung der Kaplan« Bfchlabs vom dortigen Priester versorgt. Eine kleine Kapelle, jedoch ohne Meßlizenz, in welcher 1743 der hl. Kreuzweg eingesetzt wurde, versammelte die Bewohner von Boden zu ihrer Privatandacht; erst unterm 29. Aug. 1808 gab der Fürstbischof von Brixen die Erlaub- niß, daß in dieser Kapelle kuxor ara, xoàW das hl. Meßopfer dargebracht werden durfte, nicht nur an Feriàgen, sondern auch an Sonn
jährlich 320 fl. R. W. erhalten, und an allen Sonntagen für die Gemeindsleute am Boden und für alle Gutthäter der Stiftung die hl. Messe applizieren, alle seelsorglichen Verrichtungen nach BMHumsgebrauch erfüllen, und den sonn- und festtäglichen Gottesdienst „nach Allerhöchst vorge schriebener Andachtsordnung' unklagbar halten, insbesondere auch die Christenlehren zur Advent- und Fastenzeit. Durch k. k. kreisämtliches Dekret v. 1. Sept. 1826 in Übereinstimmung mit dem f. b. Ordi-