Vinstgau (Schluß) und Außerfern.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 5)
baren GMe, dann die freie Wohnung im Widum nebst Benützung eines Früh, und Krautgartens, endlich den Rutzgenuß von mehrern Wesen und Aeckern. sowie einen gewissen Hoizancheil. der laut Proto koll vsm 30. Sept. 1728 dem Karaten gleich einem andern Gemeinds- vanne gebührt. Dann werden die Verpflichtungen aufgezählt, die der Kurat zu erfüllen hat. Er soll eines ehrbaren, friedfertigen und auftrbaulichen Wandels sich befleißen, an ollen Sonn- und Fest- tagt« den Gottesdienst zu rechter
und beständiger Zeit, sowie an allen Sonn- und Aposteltagen abwechselnd eine Predigt oder Christen lehre „mit Beobachtung der gebihrigen Zeitlänge' halten, keinen SeànMtesdienst an Sonn- und Feiertagen verrichten, Allen, die es brauchen und Verlangen, mit Beichtbören und Reichung der hl. Sakramente bei Tag oder Nacht gutwillig beistehen, die Kranken be suchen. die üblichen Andachten und Kreuzgänge halten, den blühenden Fortbestand der hiesigen Rosenkranz Bruderschaft sich angelegen sein lassen