Vinstgau (Schluß) und Außerfern.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 5)
te mit einigen Gerichtsdienern in Tannheim, verhaftete den Lehrer Renn, und ließ ihn gefesselt nach Reutte ab führen, mit demselben auch noch einige Andere, welche ketzerischer Ge sinnung verdächtig waren. Am 9. Sept. wollte der Dekan von Wertach die ihm vom Generalvikar aufgetragene Untersuchung vor nehmen; nachdem er aber gehört hatte, was unterdessen geschehen war, stand er davon ab, und überließ es. wie er am 7. Sept. nach Augs burg schrieb, der „Höchen Vernunft' der geistlichen Obern, was bei diesem ..unbefugten
ein geleiteten Jnformatwnsprozeß in xunew zu Ende geführt und die Akten nach Innsbruck geschickt! die Regierung habe ihm be fohlen. 7 von den Inhaftierten einstweilen aus der Haft zu entlassen, 3 Andere vorläufig noch im Arrest zu behalten, gegen den Lehrer und noch einen Hauvt schuldigen aber den kroesWus ànsivus ein zuleiten. Am 23. Okt. schrieb der Pfleger dem Dekan in Wertach, daß jetzl der Prozeß gegen die Tannheimer beendigt sei; dieselben seien auch bereits abgestraft worden, daher sei keine weitere
Unter suchung nöthig. umsomehr, da diese Leute keine làreìiei àmà seien, sondern ihr Gerede sei mehr aus Unverstand oder „Fopperei,' als aus bösem Vorsatz geschehen. Die Strafe, die insbesondere dem Lehrer Renn von der Regierung in Innsbruck mit Dekret vom 5. Okt. 1728 diktiert worden war. bestand darin, daß er nach Ettal wallfahren und dort beichten und kommunizieren sollte. Von einer öffentlichen Abbitte oder einem Widerrufe war keine Rede, wohl aber