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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica , Tecnologia, matematica, statistica
Anno:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Pagina 146 di 268
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Klagenfurt
Editore: Kleinmayr
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Segnatura: II 9.156
ID interno: 218114
keine Kandidaten ein. Der Fürst safte mir daß, wann ich ihm heute 40 Priester zubringen wurde, er diese morgen anzustellen wüßte. Bis 7 Uhr gieng der Fürst mit mir herum, und nun da es finster und kalt wurde, kehrten wir m die Residenz zunick. Es wurde nach 8 Uhr eine kleine Supée genommen und um 10 Uhr war Ruhe. Donnerstag den 12. las ich in des Fürsten Hauskapelle unter der Be dienung seines eigenen Kapellans die hl. Mess, machte dem Fürsten mein« Auf wartung der mich in das Gebäude der Kanoniker führte

. Um 11 Uhr gi eil g der Fürst mir zulieb zur Tafel und um 2 Uhr beurlaubte ìeh mich. Der Fürst begleitete mich bis zur Kutsche und war von Anfang bis zum Ende ausnehmend enidisr Zwischen Lava ni. und Vöcklamarkt liegt das aufgehobene Kloster G r ü I f e n der diesem gehörige elende Markt und ein auf der Höhe gelegenes, aber ganz zerfallenes Schloß. Um 7 Uhr traff ich in Klagenfurt ein und supierto bev Herrn Baron Ankershofen. , . Frevta« den 13. fuhr ich mit Baron Ankershofen zu einigen Herrschaften

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Pagina 57 di 96
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: S. 161 - 252
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura: II 268.079
ID interno: 495618
ZBLG. 13 (lS42) Stolz, Land und Lanöesfürst in Bayern und Tirol gefürst freies Land (Tirol) und verwehre niemanden darein zu ziehen, denn in der Grafschaft Tirol allenthalben Schwaben, Bayern, Franken, Sachsen und allerlei Volk fei'^. Das Adjektiv „gefürstet und frei' bedeutet, daß an der Spitze des Landes ein Fürst steht, der in seiner HerrschaftSgewalt — abgesehen von seiner Zugehörigkeit zum Reich — selbständig und unabhängig ist und sich und seinem Lande Gesetze und Ordnungen demgemäß geben

fürst liche Grafschaft Tirol' und „gefürst et er Graf von Tirol' erst seit der Regierung König Max !. um 1500 in Ur kunden auf und werden dann rasch allgemein. Jedoch ist keine ausdrückliche Verfügung des Kaisers in dieser Hinsicht überliefert und daher die mitunter gebrachte Angabe, daß Max l. Tirol zur geforsteten Grafschaft erhoben habe, nicht richtig, vielmehr hat L,irol diesen Rang schon seit dem 14. Jh. gehabt. Die Bezeichnung „fürst liche' wird übrigens erst um 1730 in ..geforstete Grafschaft

Tirol' umgeändert''. In den Urkunden seit 1330 wird sehr häufig vor dem Vornamen eines Fürsten und seiner besonderen Ländertitel die Bezeichnung «hvchgeborner Fürst' gesetzt, wenn von ihm in der dritten Person gesprochen wird, so z. B. „der hochgeborne à'iirst Herzog Albrecht. Herzog von Österreich. Steyr. Kärnten. Krain. Graf von Tirol und Habsburg etc.'^'. Auch in Eingaben an den Landesfürsten '^) Aus dem Original (jetzt Cod. 3328 des Reichsgauarchives Inns bruck Dl. 60) mitgeteilt von H. Sander

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Pagina 56 di 96
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: S. 161 - 252
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura: II 268.079
ID interno: 495618
sich auch wieder auf den unbeschränkten Amsang dieser Herrschaftsgewalt. Diese besondere Art der fürstlichen oder landesfürstlichen Herrschaft muß sehr beachtet werden, Brunner hat in seinem Buiche „Land und Herrschaft' gerade auf diese Hervorhebungen in den Urkunden der damaligen Zeit nicht entsprechend hingewiesen. Die Bezeichnung „Fürst' und „fürstlich' ist in den Urkunden des 14. und 15. Jahrhunderts häufiger als »Landesfürst', wenn sie sich auch stets auf diesen letzteren Begriffsinhalt bezieht. Im eigent lichen Titel

der Urkunden in Verbindung mit den Ländern wird zwar ausschließlich die besondere Rangsbezeichnung gewählt, als jenen des Hauses Osterreich stets „von Gottes Gnaden Herzog Österreich, zu Stehr. zu Kärnten, Herr zu Kram, auf der Windischen Mark und zu Portnau (Pordenone in Friaul), Graf zu Habsburg, ^ Tirol, Pfirt und zu Kiburg. Markgraf zu Burgau und Landgraf ini Elsaß und im Breisgau Die Bezeichnung „Fürst von Österreich' ist m diesem formalen Titel nicht üblich, wohl aber bei mehr allge

meinen Anführungen, so besonders in den Chroniken des 14. und 15. Ih.'°'. Aber auch in Akten kommt er vor, so etwa in der Dar legung Herzog Sigmunds über das Wesen seines Tiroler Landes fürstentums vom Jahre 1460 ls. unten S. 233). Ferner erklärt die Regierung Sigmunds im Jahre 1485 wegen seiner Rechte in Tan Ne heim und Lechtal gegenüber den Grafen von Montfort: „Ein Fürst von Sst erreich besitzt die Bergwerke in seiner Gnaden Kreisen und Herrlichkeiten' ; ferner „Anfer gnädiger Herr (Sigmund) hat ein Beispiele

Geschichtsquellen Dd. 1», S. 116. onznl führen übersehen. io-) So in der Reimchronik von Ottokar. Vers 70721 „Fürst von Stire und Osterich' um 1300'. Jans Enenkel „Zürstenbuch von Österreich' ^nd dessen Weltchronik um 1300. (Non. Qerm. D. Thron. Bd. 3, bes. Vers 28L7z )

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Pagina 46 di 96
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: S. 161 - 252
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura: II 268.079
ID interno: 495618
sind^. Der Titel Fürst in Tirol und dessen Hoheitsstellung im 14. Jh. Der Gras von Tirol (comes lirolis) wird seit seiner ersten Erwähnung um 115Q selbstverständlich mit dem allgemeinen Adelstitel „Herr' (äominus) bezeichnet, sowie seit 12M mit dem Prädikat,, edel' (nodilis), manchmal auch „inclitus' und „illuster' (erlaucht). Er zählte damals noch nicht zu den Fürsten des Reiches, sondern eben nur zu den Grafen oder Großen (maZnàs). Erst als Graf Meinhard ll. von Tirol und Görz im Iahre 1236 das Herzogtum

Kärnten von König Rudolf verliehen erhielt, wird er „Fürst' (princeps) und stets mit den Beiworten „erlaucht' (illuster) und „von Gottes Gna den' (Dei gratis) bezeichnet^. Dasselbe gilt auch für seine Söhne 6^) Sartori, Die Rezeption der fremden Rechte in Tirol (in dessen Beiträgen zur österr. Reichs-- und Rechtsgeschichte Heft 2, 1900) S. 18 u. tzy- Wretschko, Gesch. d. Tiroler Landesfreiheiten in Schlernschriften Bd. 9 1925. S. 309 ff. 86) Belege bei Stolz, Land und Volk von Tirol etc. in Tir

. Heimat. Heft 3/tz (1923) S. 12 ff., ferner Tir. Weistümmer Bd. à S. 882 s. und S. 1120 ss. — Siehe auch oben S. 195 f. 8<) Nähere urkundliche Rachweise hiefür und für das folgende siehe bei O. Stolz, Begriff. Titel und Name des tirolischen Landesfürstentums in, Schlernschriften Bd. 9 (1925) S. Vtz—TW. Zu den hier angeführten Ar. künden, welche Kr die Grafen von Tirol von 1300—136V den Titel „prmcepz' oder zu deutsch „Fürst' enthalten, sind noch nachzutragen Urkunden von IZyZ und 1327 (Druck bei Stolz

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Pagina 78 di 96
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: S. 161 - 252
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura: II 268.079
ID interno: 495618
und regierender Herr billig zu ihr tragen. (Schwind-Dopsch, Tlrk. z. öst. Gesch. S. Ä15.) USL Jan. 8. Kaiser Friedrich III. erklärt den Gaudenz von Matsch und seine Helser in die Reichsachi. weil sie dem Herzog Sigmund vom Leben zum Tode bringen und ihn bewegen wollten, daß er die Lande und Fürstentumer, die er als regierender Fürst regiert und inne hat, vom Kaiser und seinem Hause ab- und anderen Fürsten, nämlich dem Herzoge von Bayern zuwende. (Reichsgauarchiv Innsbruck, Ärk. I 96VZ.) 1301. König Max tritt

als „Fürst und regierender Herr unserer vorderen Erblande' dem Bunde im Lande zu Schwaben bei und bestätigt ebenso die Rechte der Stadt Tattenried im Elsaß (Stolz, a. a. O. S. 54). 1ZW bestätigt K. Max „von besondern Gnaden und als regierende? Herr und Landsfürst der Herrschaften und Landgerichte Kufstein, Kitzbühel und Rattenberg' der dortigen Priesterschaft die Borrechte, welche sie von den weiland regierenden Herren und Landesfürsten des Hauses Bayern als Inhaber jener Herrschaften früher erhalten

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica , Tecnologia, matematica, statistica
Anno:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Pagina 145 di 268
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Klagenfurt
Editore: Kleinmayr
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Segnatura: II 9.156
ID interno: 218114
eine be ll e si den z. Der Fürst gieng mir von weitem ent j?®g immer mehr Gäste, sondere Freude über meine Ankunft. Nach wenigen ( ^ er Fürsten tafel so daß ich mich erkundigte, ob täglich so viele a w ame n8tftg des wären; man erwiderte mir aber, daß eben liCUT . „ipi-o, dem Fürsten zu Fürsten wäre, nämlich Gandolfus. Ich gieng a g herkam, und und entschuldigte mein Versehen, welches von e ^ p ürgt . ga b m j r machte meine Glückwünsche. Es war Zeit zur , vorigen der seine Schwägerin immer den Vorrang. Beylich etwa

30 Personen saß . RCÌT1 Herr Bruder, die erste war, ob sie gleich nicht von Ad 0 ! ge g: ' , e j n j„ e Gesundheiten ein Soldat, mesalierte. Es wurden nach' „ Tafcj veT loTen sich die Gäste, getrunken und dabei Poller losgebrannt. Nach de ^ cß t Wetter war, mich aber führte der Fürst die ganze Residenz „ ^ „ ro ß schön und auch im Garten und in der Gegend herum. Die Residenz ö ro B , ~— . . * 1)( Herr zu Silberegg 5 ) Johann Josef (Gasanster) von (1762—1823).

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Pagina 90 di 96
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: S. 161 - 252
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura: II 268.079
ID interno: 495618
der österreichischen Reichs- und Rechtsgeschichte von Huber und Dopsch und von Luschin und anderen aus der Zeit um 1MV werden ständig die Ausdrücke ^Landeshoheit' und Landesherr', gelegentlich auch „Landes^ fürst' gebraucht, aber über das Aufkommen derselben keine An gabe gemacht. Auch das neue Buch von O. Brunner, Land und Herr^ schaft im deutschen Südosten im späteren Mittelalter, gibt über diese Frage keine Auskunft. Es verwendet in den Äberschriften Landes herr und Landesherrfchaft als die bezeichnenden

Ausdrücke für die oberste Herrfchaflsgewatt im Lande, gelegentlich allerdings auch den Ausdruck „Landesfürft' (so S. 236. 422, 443. 449). Doch geht er an der Frage, ob Fürst und LanÄesfürst eine Steigerung gegenüber Landesherr bedeute, völlig vorbei. Was die allgemeineLiteratur der deutfch enRe cht s- gefchichte anlangt, so gebraucht Schröder-Künsbergs Lehrbuch der- selben (1922 u. 1932) vorwiegend die Ausdrücke Landesherr. Landes-- herrschast und Landeshoheit, nur nebenbei und im gleichen Sinne

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