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Libri
Anno:
1887
Vorschriften für den Landsturmmann : Sammlung aller militär-gesetzlichen Bestimmungen, sowohl in Straffällen und in Ehrensachen als in Bezug auf das bürgerliche Recht in ihrer Anwendung auf Officiere und Mannschaft im Landsturm der k.k. Armee sowie für Wehrpflichtige überhaupt
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Autore: Skala, Karl / gemeinfassl. zsgest. und erl. von Karl Skala
Luogo: Wien
Editore: Kreisel und Gröger
Descrizione fisica: 87 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Landsturm
Segnatura: II 63.590
ID interno: 208947
niedrigste Löhnungsgebühr auf Grund des Warnungs-Con- stitotes. B) Gegen Cadet-Officiers-Stellvertreter, Feld webel und Cadete n : 1. Verweis : a) . einfacher, beim Rapporte; b) strenger, vor den versammelten Offici cren und den in gleicher oder höherer Charge stehenden Unterofficieren der Unterabtheilung. 2. Ordnungs-Strafen : a) Entziehung der Begünstigung des Ausbleibens über die Betraite bis zu dreissig Tagen ; -6) Auferlegung der Verpflichtung, zu einer bestimmten Stunde vor der Retraite

in die Kaserne, das Quartier oder Lager zurückzukehren, bis auf die Dauer von dreissig Tagen. 3. Arrest-Strafen : 4. Degradirung (jedoch nicht gegen Cadet-Officiers- Stellvertreter und Cadeten) auf Grund des 'Wamungs-Con- stitutes. C) Gegen Offi eiere aller Chargen: 1. Verweis: ’ . Im Felde können ferner nachfolgende Strafen im Bis- ciplinar-Wege verhängt werden:, 1. Alle Disciplinar-Arrest-Strafen mit alleiniger Aus nahme des strengen Arrestes bis-zum doppelten ihres zur Friedenszeit zulässigen höchsten

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