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Libri
Categoria:
Economia
Anno:
1922
Bericht des Ausgleichverwalters zur Ausgleichstagsatzung am 8. Jänner 1922 : an das kgl. Tribunal für Zivil- und Strafsachen in Bozen
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Autore: Schlesinger, Rudolf / der Ausgleichsverwalter im Ausgleiche der Tiroler Vereinsbank: Rudolf Schlesinger
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 12 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: k.Tiroler Vereinsbank;s.Ausgleich <Recht>;z.Geschichte 1922;f.Bericht
Segnatura: III 7.949
ID interno: 187729
Auf die dortämtliche Zuschrift vom 25. November 1. J. erlaube ich zu berichten : Es ist Tatsache, daß die Raiffeisenkassen bei der Tiroler Vereinsbank Depots in italienischen • Schatzscheinen und Consolidatis haben. Sie rühren meistens daher, dass der 20 'V ( >ige Affidavit seitens des Schatzamtes in italienischen Wertpapieren übergeben wu:'de. Nach Empfangnahme der selben wurde in den Depotbüchern den Raiffeisenkassen, welchen das Affidavit zufiel, letzteres gutgebucht. Die Bank behielt jedoch

Schatzscheine wurden von der Banca d'Italia zur Ein lösung gebracht, wofür dieselbe einen Betrag von L 766.800'— erlöste. Den eingegangenen Betrag zog die Banca d'Italia in ihre Kassen zum Ausgleiche der Lom bardschuld der Tiroler Vereinsbank per L 661.842'68. Demnach steht der Tiroler Vereinsbank bei der Banca d'Italia die Differenz von L 104.957'32 zur Verfügung. Ueberdies ' befinden sich noch daselbst Schatzscheine per Nom. L 305.400' — .) Zu diesem Sachverhalte ist folgendes zu sagen : 1. Die Mehrzahl

der Beiräte steht auf dem Standpunkte, dass durch die am 2. Oktober 1922 erfolgte Umwechslung eines Teils der Schatzscheine, dieselben als Depot erlegt wurden. Insoferne die Banca d'Italia aus dem Erlöse der Schatzscheine sich für ihre Forderung gegen die Tiroler Vereinsbank per L 661.842'68 bezahlt machte und bezahlt machen durfte und dieser Betrag in die Kassen der Banca d'Italia floss, hat auch bis zu diesem Betrage der in Geld ausbezahlte Gegenwert der Wertpapiere den Depot-Charakter verloren

nur eine Quote entfiele. Mit dem durch diese Quote nicht gedeckten Betrage kämen daher auch die Deponenten nur als Gläubiger dritter Klasse in Betracht. 2. Dieser rechtlichen Auffassung der durch die Einlösung der Schatzscheine bei der Banca d'Italia geschaffenen Situation steht die Auffassung gegenüber, dass dem für die eingelösten Schatz scheine erzielten Betrage auch jetzt noch der Depot-Charakter anhaftet, wenn auch die Banca d'Italia diesen Erlös bis zur Höhe ihrer Forderung gegen die Tiroler

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