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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1930
¬Die¬ Archive Deutschsüdtirols : (eine Übersicht mit einem Urkunden-Anhang)
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Pagina 107 di 246
Autore: Santifaller, Leo / von Leo Santifaller
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Verl.-Anst. Tyrolia
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Südtirol ; s.Archiv
ID interno: 349899
von 1288 Kamm er lande so häufig erwähnt, verschwindet dieser Ausdruck später ganz, das Stockurbar dieses Amtes von 1588 führt denselben niemals an, son dern beschreibt alle Güter nach „Lechen', von denen auch je ein, zwei, drei oder vier einen bäuerlichen Besitz, bestehend aus Haus und Felder, bilden. Hier scheint also geradezu die Bezeichnung „Lehen', die in gleichem Sinne auch an derwärts vorkommt, an die Stelle vom Kammerland getreten zu sein. Der Name Kammerland ist wohl am ehesten

damit zu erklären, daß es grundherrliches Land ist, das eben in die Kammer des Grundherren zu Zinsen hat. Freilich wird sonst „camera' hauptsächlich nur im Sinne der Einkünfte oder deren Verwaltung von größeren Herren, von Grafen und Hochstiften gebraucht 25 . Die Erklärung auf Land von der Größe, um eine Kammer im Sinne eines bäuerlichen Haushaltes zu führen, halte idi jedenfalls für weniger zutreffend. Hier ist audi auf den Ausdruck „Hausgenossen' hinzuweisen, der uns in Schriften des 14. bis 16. Jahrhunderts

Wohlgemuthshaimb zu Paumbkirchen, so der Grundherrschaft ganz frey, halten in sich 9 Camerlandt ausser der Möder. Äin Camerlandt halt bei 5 Tagpau, timet 45 Tagpau, wird probiert, weil man wissentlich bei disen Gueth yber 40 Haubt Vieh ge vettert. 'Was päulich, ist alles guet trachtig Grundt, auf welchen ain Star Samen von 8 in 10 Star gibt zu mitlmessigen Jahren.' 25 In diesem Sinne eines fürstlichen Lehens ist wohl „Kammerlehen' in einem Hofgerichts spruche vom Jahre 1214, an dem der Bischof von Trient

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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1924/1925
¬Das¬ Brixner Domkapitel in seiner persönlichen Zusammensetzung im Mittelalter.- (Schlern-Schriften ; 7)
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Pagina 50 di 580
Autore: Santifaller, Leo / von Leo Santifaller
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 566 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: T. 1. Allgemeiner Teil. 1924. T. 2. Besonderer Teil. 1925
Soggetto: c.Brixen <Diözese> / Domkapitel ; z.Geschichte 985-1500
Segnatura: II Z 92/7
ID interno: 104570
Die niederen Kitter sind im Brixner Domkapitel des 13. Jahrhunderts noch sehr gering vertreten; wir können die folgenden feststellen: Hasenried: Heinrich; Sehnellmann: Werner; Werberg: Heinrieh, Bürger und Bauer 11. Die ständischen Unterschiede haben im städtischen Bürgertum einen gewissen Ausgleich gefunden. Be kanntlich waren aber nicht alle Stadtbewohner auch schon Bürger im rechtlichen Sinne des Wortes; neben den eigentlichen Bürgern gab es vielmehr noch die soge nannten Inwohner, die Gäste

, Bürger zu Augsburg. Wappenverleihung durch Friedrich III. 1474. Tschötseh, Bürger zu Brixen. Wappenbrief K. Ferdinands 1545. Vgl. Werunsky RRG. 676; Fischnaler, Adels- und Wappen verleihungen 75, 82 ff. Wie wir schon oben gehört haben, starb der Brixnerisehe Ministerialadel, mit Ausnahme weniger Geschlechter, bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts aus und so setzt sich der Brixnerisehe Adel seit dem 15. Jahrhundert in erster Linie aus Bittern im engeren ' Sinne zusammen, wie die folgende, aus den Brixner

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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1924/1925
¬Das¬ Brixner Domkapitel in seiner persönlichen Zusammensetzung im Mittelalter.- (Schlern-Schriften ; 7)
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Pagina 167 di 580
Autore: Santifaller, Leo / von Leo Santifaller
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 566 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: T. 1. Allgemeiner Teil. 1924. T. 2. Besonderer Teil. 1925
Soggetto: c.Brixen <Diözese> / Domkapitel ; z.Geschichte 985-1500
Segnatura: II Z 92/7
ID interno: 104570
von Brixen den Archidiakonat im Pustertal dem Stift Neustift übergibt, heißt es: „donavimus , . , Archipresbyteratum seu Archidiaconatum vallis Bustrisse' 16 ). Bekanntlich sind in den Diözesen, in denen die Archipresbyterate im eigent lichen Sinne verbreitet waren, die letzteren allmählich, teils früher, teils später, in die Land-Dekanien überge gangen — das Archipresbyterat wurde zum Dekanat; der Archidiakonat hingegen war eine dem Dekanat über geordnete Institution 17 ). Daß in Brixen der Archi

presbyterat im eigentlichen Sinne keine große Bedeutung erlangt, ja vielleicht überhaupt nie bestanden hat, ergibt sich nun gerade auch aus der Entstehung der Land dekanate, Wir wissen zwar, daß in Deutschland der Dekanat bedeutend später als beispielsweise in Prankreich eingeführt worden ist 18 ), doch finden wir im 12. und zu mindest im 13. Jahrhundert die deutschen Diözesen regel mäßig in Archidiakonate und diese wieder in Dekanate und letztere in Pfarreien eingeteilt 19 ). In Brixen kennen

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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1924/1925
¬Das¬ Brixner Domkapitel in seiner persönlichen Zusammensetzung im Mittelalter.- (Schlern-Schriften ; 7)
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Pagina 37 di 580
Autore: Santifaller, Leo / von Leo Santifaller
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 566 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: T. 1. Allgemeiner Teil. 1924. T. 2. Besonderer Teil. 1925
Soggetto: c.Brixen <Diözese> / Domkapitel ; z.Geschichte 985-1500
Segnatura: II Z 92/7
ID interno: 104570
zwischen solchen Klerikern unfreien Standes» die vorschriftsgemäß vor ihrer Ordination frei gelassen worden sind, und solchen, die ohne vorhergehende Freilassung geweiht wurden und somit auch als Kleriker noch im Stande der Unfreiheit verblieben und als unfreie Kleriker im engeren und eigentlichen Sinne des Wortes zu bezeichnen, sind 10 ). Nachrichten über unfreie Kleriker der ersten Kategorie, noch auch über Freilassungen zum Zwecke der Erlangung eines Weihegrades scheinen aus dem Gebiete des Bistums Brixen

nicht überliefert zu sein, doch ist das Vorkommen der genannten Tatsachen sicher lich anzunehmen. Daß es in Brixen unfreie Kleriker im eigentlichen Sinne gegeben hat, wurde bereits durch Stutz in zwei Fällen aus den Traditionsbüchern nachgewiesen 11 ); dazu kommt jetzt noch unser proprius clericus ad altare traditus als dritter Fall. 7 ) AT. I. 60; Sino. II. 84, 165; vgl. Fajkmayr, Die Ministerialen des Hochstiftes Brisen 110 n. 1, der ebenfalls ans der genannten Stelle auf das Vorhandensein unfreier Domherren

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