¬Der¬ obere Weg : von Landeck über den Reschen nach Meran.- (Jahrbuch des Südtiroler Kulturinstitutes ; 5/6/7)
des Ortes Angedair auf einem im Norden senkrecht abfallenden Felsen majestätisch thronende und die Kommerzstraße nach dem Sü den beherrschende Burg Landeck zum Gerichtssitz durch die Tiroler Grafen im 12. Jahrhundert wurde deren Umgebung der verkehrspolitische, wirtschaftliche und verwaltungsmäßige Mit telpunkt, Das erstmals 1288 urkundlich genannte Gericht (iudi- cium) besorgte bis zum Jahre 1848 die politische Verwaltung und Rechtsprechung. In der Burg Landeck residierten die vom Lan desfürsten
ernannten Richter und Pfleger sowie die damit zu sammenhängenden Steuerbehörden. Anfänglich hatte das mächtige Adelsgeschlecht der Chärlinger, die auch das Gericht Stubai lehensweise vom Landesfürsten übertragen bekamen, das Gericht Landeck inne. Seit 1339 trat bezüglich der Verwaltung des Richteramtes ein stetiger Personal wechsel ein, 1372 erlangten die Gerichtsleute Landecks sogar eine Steuerbefreiung, damit sie ihr Gericht um 5.000 Gulden aus der Pfandschaft zurücklösen könnten. Doch gelang
es den Gerichts gemeinden nicht, mit diesen Rückkaufsbestrebungen durchzu dringen. Die ab 1377 - 1498 adeligen Pfandinhaber Landecks, die aber immer nur sehr kurz im Besitze des Gerichtes blieben, sind bei Otto Stolz, Landesbeschreibung von Tirol, I. Teil, S. 268 f. namentlich aufgeführt. Vom Jahre 1518 bis 1548 verpfändeten die Habsburger die Pflege Landeck an die Herren von Schrofen- stein, anschließend daran — von 1549 bis 1705 — an die Familie Gienger. Der triumphale militärische Erfolg der Bauern
der vier Gerichte Landeck, Laudeck, Pfunds und Nauders an der Pontlatzer Brücke über die einfallenden Bayern 1703 bestärkte sie in ihrem politischen Standesgefühl und sie forderten ener gisch die Beseitigung der adeligen Gerichtshoheit. Tatsächlich erwirkte eine an den Kaiserhof nach Wien entsandte Abordnung die Zusage Kaiser Josefs I., dem Jakob Christoph Freiherr von Gienger die Pfandherrschaft Landeck abzulösen. Am 5. Dezember 1705 unterzeichnete der Monarch das RücklÖsungsdekret, die Gemeinden
des Gerichtes Landeck aber bezahlten die 16.500 Gulden Ablösungssumme. Pfleger und Richter setzte nunmehr die Regierung nach einem Dreiervorschlag der Gemeinden ein.