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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1931
Zur Problematik der Heiligkeit der Veträge : eine Studie über die clausula rebus sic stantibus im Völkerrecht.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 7)
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Pagina 118 di 205
Autore: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 200 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: s.Völkerrechtlicher Vertrag
Segnatura: II 7.875 ; II 58.593
ID interno: 233974
im Dreibundvertrage geradewegs. Als der Weltkrieg ausbrach, gab die italienische Regierung der Deutschen Regierung auf die Frage nach ihrer Stellungnahme folgende Antwort: ..Der von Österreich unternommene Krieg und die Folgen, die sich daraus ergeben können haben einen Angriffszweck. Sie stehen daher im Widerspruche mit dem rein defensiven Charakter des Dreibundvertrages. Unter diesen Umständen wird Italien neutral bleiben' 1 ). Gleichzeitig telegraphierte der italienische König an Kaiser Franz Joseph

am 2. August 1914 : „Ich brauche nicht zu versichern, daß Italien, das jede Anstrengung zur Aufrechterhaltung des Friedens gemacht hat und alles, was es kann, tun wird, um zu seiner Wieder herstellung beizutragen, gegenüber seinen Verbündeten eine herzliche freund schaftliche Haltung beobachten wird, gemäß dem Dreibundvertrage, seinen aufrichtigen Gefühlen und den großen Interessen, die es zu betreuen hat' 2 ) Italien anerkannte demnach unmittelbar nach Ausbruch des Krieges den Drei bund als noch in Kraft

befindlich wie auch seine Pflicht zur Neutralität Damit übereinstimmend machte es im Verlaufe des Winters und Frühjahrs 1914—1915 auch Ansprüche auf Grund des Artikels VII des Dreibundver trages geltend. Nach diesem Artikel sollten sich Österreich-Ungarn und Italien über beabsichtigte Änderungen des status quo auf dem Balkan, welche durch zeitweilige oder dauernde Besetzung etwa stattfinden würden, gegenseitig verständigen und für alle territorialen und anderen Vorteile aus einer solchen Änderung

des status quo kompensieren. Italien nahm nun die militärischen Operationen Österreich-Ungarns gegen Serbien zum Anlasse, Tim Kompen sationen zu fordern. Österreich-Ungarn machte dagegen geltend, daß von einer Besetzung Serbiens im Sinne des Artikels VII des Dreibundvertrages nicht die Rede sei. Andererseits sei auch für die von Italien 1911—1912 vor genommene und noch immer andauernde Besetzung des Dodekanes und fü r jene Valonas die Kompensationsfrage noch immer offen. Trotzdem erklärte sich Österreich

-Ungarn bereit, sich in einen Gedankenaustausch über die Kompensationsfrage mit Italien einzulassen. Die Verhandlungen zwischen Österreich-Ungarn und Italien zogen sich bis zum 4. Mai 1915 hin und führten *) American Journal of International Law VIII. Ergänzungsband 368. 2 ) Diplomatische Aktenstücke, 12.

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Libri
Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
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Pagina 105 di 114
Autore: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 108 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. 3 - 6;
Soggetto: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Segnatura: II 7.873
ID interno: 468255
Systems in der Behandlung der nationalen J ) Wie kühn die Irredenta arbeitete, ergibt sich aus einem in der Zeitung „II Tren tino' vom 25. Mai 1912 abgedruckten Haftbefehle des Bezirksgerichtes Arco gegen den reichaitalieuischen Geistlichen Professor Raffaele Stiattesi, der am 16. November 1911 im Theater zu Arco in öffentlichem Vortrage die Tapferkeit der, Soldaten des König reichs Italien im Kampfe um Tripolis gerühmt und hervorgehoben hatte, daß ihre vater ländische Tugend noch gesteigert wäre

, wenn es sich darum handelte, in die unerlösten Täler „(valli irredente') einzudringen. 2 ) Ein Kronzeuge hiefür ist Benito Mussolini, der in den Jahren 1910 und 1911 als sozialistischer Gewerkschaftssekretär in Trient lebte. In seinem Buche „II Trentino”, Florenz 1911 schreibt er über die Verhältnisse in Welschtirol Seite 72: „Das Versammlungs- rein ist hinlänglich gewahrt... der Polizeikommissär unterbricht dich fast nie. Du kannst Dinge sagen, die man in Italien •wahrscheinlich nicht dulden würde,'aber wehe

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