aus; Andere legten ihre Würden, die sie in der Versammlung der Brüder bekleidet hatten, nieder. So z. B. richtete ein bisher sehr angesehenes Mit glied der genannten Loge zu Innsbruck, der k. k. Haupt mann Franz Frhr. v. B , folgendes Schreiben an den „abgegangenen' ersten Aufseher, Jos. Bar. v. CeSchi (k. k. Gubernialrath) : „Da mir zum Vernehmen gekommen, daß demnach stens die Nahmen aller B. - . nach Wien abgesendet werden sollen, so dürfte vielleicht nöthig sehn (obwohlen eine ehrw. LH mich ohnehin
durch mein stetes Ausbleiben für gedeckt halten wird), jedennoch in der Ordnung mich zu äußern, womit ich dal)ero bitte, meinen Nahmen zu verschweigen und mich ferners für gedeckt anzusehen. Ich bin mit der vollkommensten Hochachtung Dero u. s. w. Innsbruck den 18. Febr. 1786.' Art. 1 der vorerwähnten kais. Verordnung bestimmte, daß in einer jeden österr. Provinz hin furo nur eine Loge und zwar in der Hauptstadt, wo die Landesregierung sich befindet, bestehen solle. Daher beschlossen die beiden Inns bruck