¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Autore:
Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Luogo:
Berlin
Editore:
Weidmann
Descrizione fisica:
530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Lingua:
Deutsch
Soggetto:
g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Segnatura:
II 103.237 ; II A-569
ID interno:
102465
VERFASSUNG UND BEGRENZUNG CURRAETIENS, 267 rönaiselien Gegenden^ in welchen keine oder docli nur seine wenige Deutsche sicli niedeiiiessen, ihre Gauverfassung nicht wol in Wirk samkeit treten konnte und dass auch die deutschen Herrscher selbst kein wirkliches Interesse hatten, sie in solchen Gegenden einzuführen : in so weit haftete nicht nur das Privatrecht des Deut schen (im Gegensatz zu den Provinzialen), sondern auch dessen öffentliches Ree lit an seiner Nationalität So lässt es sich denken
, dass es ini ausgedehnten Frankenreich Gebiete von rein römischer (romanischer) Bevölkerung geben konnte, in welchen so lange bis die freien Provinzialen den freien Deutschen gleichgestellt wurden 1 ) oder bis die deutsche Einwanderung sich erheblich vermehrt hatte, nicht nur das römische Recht, sondern auch römische Provinzial- und Kommunal-Einrichtiiiigen sich forterhalten konnten. In der Tbat war dies namentlich der Fall im südlichen Gal lien, wo die Gothen die römischen Einrichtungen so zu sagen
auch durch den von Carl dein Grossen organisirten allge meinen Heerbann. mag aucli im öffentlichen Recht die Gleichstellung des Ro manen mit dem Deutschen sich vollzogen haben. In Italien war diese Gleich stellung oline Zweifel schon vollzogen, als durch, ein Gesetz Lotars I. den Romanen freigestellt wurde zu erklären, nach welchem Recht sie leben wollten: „Volumus, ut cunctus populus Romanus interrogetur, quali lege uilt viveie. ut tali lege, quali vivere professi sunt, vivant' (Capit. Lotarii, legib. Lango- bard