5 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Anno:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_27_object_5282393.png
Pagina 27 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
zu unterstützen. Der Magistrat hat hierüber die umfassendsten Erhebungen eingeleitet und in der That gegen eine Anzahl von Personen, welche ohne Besitz irgend einer Concession ihre Dienste zur Bersassung von Majcstätsgesuchen und anderen Schriften anboten, die Amtshandlung eingeleitet. Der Wiener Magistrat hat weiters an die säinmtlichen Inhaber von Privatgeschäftskanzleien ein Decret des Inhaltes erlassen, daß sie sich hinsichtlich ihrer Thätigkeit strenge innerhalb der Grenzen der denselben ertheilten

seiner Dienste als seinen Wirkungskreis überschreitend unter Strafandrohung zu untersagen. Endlich haben auch die k. k. Bezirkshauptmannschastcn in Sechshaus, Hernals, Korneuburg und Bruck a. d. Leitha im September d. I. von der k. k. mederösterreichischon Statthalterei die gleiche Weisung erhalten, wie sie schon im Mai d. I. an den Wiener Magistrat ergangen ist. Indem nun der Ausschuß die Mitglieder der niederösterreichischcn Advocatenkammer von diesen Verfügungen

der k. k. niederösterreichischen Statthalterei in Kenntniß setzt, richtet derselbe an die geehrten Herren Collegen das Ersuchen, die positiven Wahrnehmungen, welche sie hinsicht lich der Uebergriffe und Mißbräuche seitens der Agenten machen, von Fall zu Fall dem Wiener Magistrate, respective der compEtenteu !. k. Bezirkshauptmannschaft mitzutheilen, Fälle von Winkelschreibereien auch den Gerichten bekannt zu geben, welche über Veranlassung des gefertigten . Ausschusses in neuerer Zeit in wiederholten Fällen mit empfindlichen Be strafungen

1
Libri
Anno:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_168_object_5282534.png
Pagina 168 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
: 8 - 6 . Aus meinem Nachlasse soll ein Capital von fl. 200,900 österr. Währung, sage Zweihunderttausend Gulden österr. Währung, entnommen und mit demselben durch den Ausschuß der Wiener Advocatenkammer und meinen Testamentsexecutor, Herrn Br. Josef Ritter von Mündel in Wien, eine meinen und den Namen meines verstorbenen Gatten Herrn Br. Leopold Anton Dierl führende Stiftung zu dem Zwecke errichtet . werden, daß aus den Erträgnissen derselben ’ in erster Linie vermögenslosen Witwen und Waisen mittellos verstorbener Wiener

Advocaten, welche der Societät zur Versorgung von Witwen und Waisen von Mitgliedern des Juridischen Doctoren- collegiums der Wiener Universität zwar beigetreten, jedoch vor Ablauf des zum Pensionsbezugc statutengemäß berech tigenden Zeitraumes mit Tod abgegangen sind, in Zweiter Lime Witwen und ^Waisen vermögenslos verstorbener, dann Ehegattinen und Kindern zwar noch am Leben befindlicher, jedoch durch Unglücksfälle oder aus einem anderen Grunde .erwerbslos gewordener oder sonst in ihren VermögensVer

2
Libri
Anno:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_144_object_5282510.png
Pagina 144 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
Statuten der ìvitwrn- und Waisen - Pensionsgesellschaft des juri dischen DoctorcncoUegiums in Nlien. Gin-leltttns. I. Die auf Grundlage der Statuten vom 24. Mai 1760 er richtete mit der juridischen Facultät der Wiener Universität verbundene Witwen- und Waisen-Bersorgungssocietät (Witwen- Unterhaltungssocietät der juridischen Facultät), welche später die Benennung „die mit dem Doctorencollegium der juridi schen Facultät an ■ der Wiener Universität verbundene Witwen- und Waisensocietät

' angenornmen hat, sohin laut Einleitung der Statuten vom 23. September 1855 unter der Benennung: „Witwen- und Waisen-Pensionsgesellschaft des Doctoren- collegiums der juridischen Facultät in Wien' fortbestand wird nunmehr über die erfolgte Abtrennung des Doctoren- eollegiums von der Wiener Universität den Namen: Witwen- und Waisen - Pensionsgesellschaft des juridischen Doctoren- collegiums in Wien' führen. II, Die gegenwärtigen Statuten treten mit dem ersten Tage des auf die Zustellung ihrer Genehmigung

3