Edict des Kaisers Claudius über das römische Bürgerrecht der Anauner vom J. 46 n. Chr.
, eine Anzahl Senatoren in dersel ben zu finden. Wie das Kaiserthum selber aus dein Proconsulat, so sind die kaiserlichen comües hervorgegangen aus den proconsularischen ’) und genau genommen von diesen nicht verschieden. So lange die Kaiser in Italien 2 zu verweilen, haben sie dergleichen Begleiter nicht und können sie nicht haben, da es eben'Reisegefährten des reipubli- 0 Es liegt dies so klar vor, dass es kaum begreiflich erscheint, wenn Friedlander in seiner eingehenden und an Detail reichen
und es gerade ihr eigenstes Wesen ist jeder solchen Parallele aus dein Wege zu gehen. Bel weitem richtiger, wenn gleich nur kurz andeutend, hat Marquardt im Handbuch 2, 3, 231. 3, 1, 284. 5, 1, 149 À. 851 diese Fragen behandelt, namentlich den wesentlichen Unterschied der comües von den amici hervorgehoben. *) Dass die kaiserlichen comües nur eintreten, wenn der Kaiser ausserhalb Italien, nicht aber, wenn er in Italien ausserhalb Rom sich aufhält, ' fwlgt schon aus der Analogie der comües überhaupt