Veste und Herrschaft Ernberg. - (Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg ; F. 3, H. 15)
zurückfordere, also gleich oline Widerrede ihm zurückstelle; was sie ihm aneli bei einem Eide gelobt 60 ). Endlich sollte wenigstens ein Theil des Thaies seihst an Tirol kommen; am Erchtag nach Jacobi 1432 Urkunden die Brüder Rudolph, Hans und Erkinger von Haimenhofen, dass sie dem Herzoge Fridrich v. Oestr. verkauft haben alle 1 hre Leute, Güter, Eigenschaft und Lehen schaft, Gerichte» Fischwaide, Federspiel und Gejaide mit Zwingen, Pönen und allen Rechten, Freiheiten und Ehehaften
von 7 Einheimischen, worunter 4 über 60 Jahre dachten, wegen Fischen, Jagen, Federspiel auf Thannheim, wie es damit von Alters hergekommen ; diese sagten aus : dass die österreichischen Leute im Thannheim alle Fischerei und Gejaid im Thale Thannheim frei üben dürfen mit Ausnahme des Rothwilds und Federspiel. Ferner, Herzog Fridrich selig habe von den Herrn von Haimenhofen den vierten Theil des Thaies gekauft mit aller Herrlichkeit, Fi scherei, Jagd und Federspiel, Leuten und Gütern, und seit dem hätten
alle Pfleger von Ernberg überall im Thannheim gejagt und gefischt, und sie niemand daran gehindert. Hier auf bat die ganze Gemeinde Thannheim, der Herzog möge sie bei ihren herkömmlichen Rechten belassen r ' 2 '). Endlich sollte auch noch der übrige Theil von Thann heim, welcher den Grafen von Montfort-Rothenfels gehörte» an die Herrschaft Ernberg kommen; bereits im Jahre .1463 erwarb sich Herzog Sigmund von dem Grafen Haugen von so ) Libri Fragment, im Statili. Arch. — 6I ) und r,2 j Stattb. Arch,