Veste und Herrschaft Ernberg. - (Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg ; F. 3, H. 15)
laübniss des Bischofs Heinrich von Augsburg, ihres Ordina rius, Fürsten, Schutzherrn und Kastenvogts ihres bessern Nutzens wegen den zwei erwähnten Herrn jedem zum halben Theil verkauft haben das dem Stifte Füssen gehörige Nieder- gericht und Pfarre Aschau in der fürstlichen Grafschaft Tirol und in der Herrschaft Ernberg gelegen, wie das die Untermark in der Bauding bezeichnen mit aller Jurisdiction, Gerechtigkeit, Obrigkeit, Herrlichkeit, Patronatsrecht, Leib eigenschaft, Tod- und Leibfällen
Obrigkeit, Appellation und Rothwild, ferner Landsteuer 15 Schäffel Hafer und 30 Pf. Pfennige für Herbst- und Maiensteuer, ferner Mühlzins und 50 Hennen, welche die Aschauischen Unterthanen dem Pfleger zu Ern berg zu reichen schuldig sind; auch ausgenommen die 5 Wan del (Verbrechen) nämlich Heimsuchen, Diebstahl, Nothnunft ('Nothzucht) Friedbrechen und Todtschlag , jedoch mit der Mass und halben Theil (der Strafe) wie es von Alters her gekommen und nach der Bauding vom Jahre 1599. Ferner 2 fl. Fallzins