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Anno:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Pagina 374 di 547
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VII, 539 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
ID interno: 105363
368 — aber dazu berechtigt gewesen, denn in der Meraner - Ordnung stehe nicht, dass sie dieselben mit dem Willen Sr. Gnaden vollziehen müssten, was jede Veränderung unmöglich machen würde, da Se. Gnaden zu nichts ihre Einwilligung gebe, als was deroseiben gefalle. Bezüglich des Jakob Spaur habe die Billigkeit verlangt, den Sohn seines Bruders dem Sohne seiner Schwester bei Besetzung dm* Pflege vorzuziehen*, hierin etwas zu bestimmen, sei nicht Sache des Herrn Jakob, sondern der Räthe

Sold und die Be ruhigung, ihre Treue vor Gott und der Landschaft verantworten zu können. Auf diese Rechtfertigung der Käthe antwortete der Erzherzog nichts mehr, sondern liess sich aus der Versammlung wegtragen. Die Landschaft blieb aber in Berathung beisammen; denn es war nun ernstlich die Frage zu erörtern, was bei einem solchen Verhältnisse zwischen dem Fürsten und seinen Rathen zu thun wäre; sollte man abgehen von den Beschlüssen des Meraner Landtages, die dort auf- gestellte Ordnung abändern

, den Wirkungskreis der Käthe beschränken und dem Fürsten freiere Hand lassen, oder bei der Meraner-Ordnung weiter verharren? Die Landschaft beschloss im Allgemeinen bei dem, was zu Meran festgesetzt worden war, zu bleiben, jedoch über die Mittel und Wege, wie das erwähnte Missverhältnis gehoben werden könnte, gingen die Ansichten auseinander. Einige schlugen vor, noch einmal den Versuch zu machen, den Erzherzog dahin zu bringen , dass er sich durch den bindendsten Eid verpflichte, die Ordnung einzu halten

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