¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
Genossenschaft auszeich nete l ). Am 24. Februar hielt er einen Landtag daselbst, dessen Ergebnisse uns einen überraschenden Einblick in Verhältnisse eröffnen, die zwischen Fürst und Volk entweder neu geschaffen, oder, wenn sie schon von älterer Zeit her bestanden, bestätigt oder näher bestimmt und geordnet wurden. Mit diesem Landtage hat es aber die eigen- tbümliche Bewandtniss, dass kein ausdrückliches Zeugniss über seine Einberufung und seinen thatsächlichen Zusammentritt vorliegt, dass aber die Urkunde
, welche von dem Landesfürsten nicht einfach decretiert wurden, sondern über Klagen und Begehren der Landstände bewilligt werden mussten. Wegen ihrer grossen Wichtigkeit, und wegen des Lichtes, welches sie auf das Verhältniss zwischen den Ständen und dem Landesfürsten werfen, sollen sie ausführlicher erörtert werden. Erstens: Die Hauptmannschaft an der Etsch und das Burg grafenamt zu Tirol soll nur mit Landsleuten aus dem Etschlande be setzt werden; zweitens: Lehen-Erneuerung sollen die Lehenträger, wenn der Fürst im Lande
weilt, bei ihm, im entgegengesetzten Falle, bei dem, welchen er dazu bestimmt, und sonst bei dem Hauptmanne an der Etsch nachsuchen, oder sie können ohne Schaden ihres Rechtes warten, bis der Fürst in das Land kommt; auf keinen Fall sind sie 0 Er schenkte dem Propste und dem Capitel des Klosters Au hei Bozen, das von dem Eisak und der Talfer ganz verschüttet und zerstört wurde, seine Veste Gries, wohin die klösterliche Gemeinde übersiedelte. In meinem I, Bande p* 412 wurde die Schenkung dem Herzoge