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Libri
Categoria:
Storia , Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1928
¬Das¬ ältere Bozner Feuerlöschwesen bis zur Einführung der Feuerspritze
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Pagina 413 di 447
Autore: Huter, Franz / von Franz Huter
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Lingua: Deutsch
Commenti: In: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 1/2. 1928/29 ; S. 127 - 143.
Soggetto: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Zeitschrift<br />g.Tirol ; s.Volkskunde ; f.Zeitschrift
Segnatura: II Z 191/N.F., 2
ID interno: 378243
der Stadt Bozen' („Tiroler', 1922, Nr. 126) unbekannt geblieben. 7 Statt aller Nachweise für die Geriditsdreiteilung möge eine Stelle aus den gar alten „posteri' des Bozner Stadtbuches (Redaktion von 1437, erhalten nur in einer stark verballhornten Ab schrift des 19, Jh., Innsbruck, Ferdinandeum, Dip. 1303) genügen: Hier heißt es unter P. 2-1 unter der Oberschrift „von den dreyen gerichten' über die Aufteilung der wöchentlichen Ge richtstage: — c. o. — der lantrichter zu Gries (soll haben) seinen tag

am mitwocli und am pfinztag vor essens und nach essens, der stattriditer am montag und am freitag soll auch seinen ganzen tag haben vor essens und nach essens, der richter aus der Wangergassen soll auch seinen ganzen tag haben am erchtag vor essens und nach essens — e. o. —, In der Marktberufung von 1450 (veröffentlicht von Otto Stolz, „Neues zur älteren Geschichte der Bozner Märkte', „Schiern', XI., S. 139) erseheinen nur mehr Stadtgericht und Land gericht. Ebenso in unserer Feuerordnung. Nach 1462

, als der Tiroler Landesfürst auch das Bozner Stadtgericht in seine Hand bekommen hatte, erhielt Bozen eine einheitliche Ge- richtsv erwalmng, es tritt uns nunmehr, z. B. in den aus den Siebziger jähren des 15. Jh. stammenden Bozner Artikf.Ui (Rechte der Stadt, die dem antretenden Landrichter vorgehal ten wurden, nur mehr ein Richter, der Stadt- und Landrichter, entgegen (Eintragung in Cod. 140 des Bozner Stadtarchivs, fol. 71/72). Als Untereinteilung des Stadtgebietes wird aber das Stadtgericht nodi lange

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