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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Pagina 189 di 386
Autore: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Tempsky
Descrizione fisica: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura: II A-19.074
ID interno: 75617
theilt werden, sondern alle auf den ältesten Deszendenten nach dem Rechte der Erstgeburt übergehen und im. Falle des Aussterbens des Mannes stammes auf seinen ältesten Bruder und dessen eheliche männliche Linie fallen, die jüngeren Söhne aber eine jährliche Rente von 45.000 Gulden und eine Herrschaft zu ihrer Residenz erhalten sollten. Aber sein zweiter Bruder Leopold. Bischof von Passau und Straßburg, der nach dem Tode des Erzherzogs Maximilian (2, November 1618) vom Kaiser Matthias

1630, nachdem Erzherzog Karl 1624 ge storben war, trat er ihm auch dieses Drittel als Eigenthum ab. 1 ) Doch erlosch auch der Mannesstamm dieser neuen tirolischen Nebenlinie mit Leopolds zweitem Sohne Sigismund Franz am 25. Juni 1665, worauf endlieh alle österreichischen Länder wieder vereinigt wurden. Aber auch K. Leopold I. hielt noch nicht principiell an der Un- theilbarkeit der österreichischen Länder fest. Zunächst schien dieselbe zwar dadurch gesichert, dass für seinen zweiten Sohn Karl

die spanische Monarchie bestimmt wurde, auf welche deren nächste Erben, der Kaiser und sein Erstgeborener Joseph am 12. September 1703 verzichteten, während jenem die österreichischen Länder vorbehalten wurden. Aber im Testamente vom 26, April 1705 traf Leopold I. mit Zustimmung seines älteren Sohnes die Verfügung, dass Karl, wenn ihm beim Frieden keines der spanischen Königreiche bliebe, zu seiner „Abfertigung' die Grafschaft Tirol mit den zugewandten schwäbischen und vorderöster reichischen Ländern

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