¬Der¬ Temporalienstreit des Erzherzogs Ferdinand von Tirol mit dem Stifte Trient : (1567 - 1578)
Pagina 7 di 149
Autore:
Hirn, Josef / nach archivalischen Quellen dargest. von J. Hirn
Luogo:
Wien
Editore:
Gerold
Descrizione fisica:
146 S.
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Aus: Archiv für österreichische Geschichte ;64,2;
Soggetto:
p.Ferdinand <Österreich, Erzherzog, 1529-1595> ; g.Trient <Hochstift> ; z.Geschichte 1567-1578
Segnatura:
II 102.283
ID interno:
303806
Urkunden jene des Jahres 1363 namentlich be stätigt, oder es ist ihnen wenigstens eine Reservatklausel an gehängt, welche den rechtlichen Fortbestand jenes entscheiden- den Vertrages des Herzogs Rudolf in sich enthält. In dem Vertragsacte von 1363 tritt das einseitige Ab- hämgigkeitsverhältniss Trients besonders stark hervor in der Bedingung, dass die stiftischen Unterthanen, .Hauptleute und Vasallen allemal dem Grafen von Tirol Beistand leisten sollen, wenn der Bisehof etwas gegen ihn unternähme
. Die späteren Acten begnügen sieb mit der Hervorhebung der allgemeineren oder für den Bischof weniger demütigenden Bestimmungen. So wird in den Verträgen von 1365, 1399, 1410, 1435, 1454 und 1468 festgesetzt, dass die Hauptleute des Stiftes nur mit Wissen des Grafen von Tirol eingesetzt werden und auch diesem neben dem Bischöfe Treue schwören müssen, die Ver träge von 1365 und 1468 verpflichten den Bischof zur Be stellung eines Hauptmanns in Trient selbst, der, von ihm unterhalten, im Interesse des Grafen
von Tirol den Bischof und seine Regierung beaufsichtigt. Die Bischöfe wie die Dom herren müssen laut der Urkunden von 1365, 1399 und 1460 bei ihrem Amtsantritte die bestehenden Verträge beschwören. 1365, 1399, 1454 und 1468 verpflichtet sich der Bischof, dem Grafen beizustehen gegen innere und äussere Feinde, ihm die Schlösser offen zu halten und (1454) ohne Wissen des Grafen keinen Krieg anzufangen. Alle Verträge aber, sie mögen nun alle oder nur einzelne der genannten Bedingungen aufzählen
, haben die stets sich wiederholende Bestimmung, dass es Pflicht des Bischofs sei, dem Grafen von Tirol als Herrn und Vogt dienstbar zu sein. 1 Diese Consequenz in der Betonung der i Man hat dieses Terhältniss Trients zu Tirol mit dem Carthagos zn Rom verglichen (Barbacovi, Mem. stör. 133). Wollte man sich an ähnliche