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Libri
Anno:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Pagina 181 di 202
Autore: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Luogo: Meran
Editore: Jandl
Descrizione fisica: VIII, 191 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: D II 102.654 ; II 102.654
ID interno: 214632
Die Verordnung vom 31. August 1810 entledigte die Gerichtsbezirke von Passeier, Niederlana, Stein unter Lebenberg, Forst, Tisens, Ulten und Kastelbell mit Allerengelsberg jener Kuratel wieder und gestaltete aus Passeier ein eigenes l. f. Landgericht und vereinigte die alten Gerichte Niederlana, Stein unter Lebenberg, Forst, Tiseus und Ulten ebenfalls zu einem l. f. Landgerichte. Kastelbell mit Allerengelsberg wurde dem Landgerichte Schlauders, der Burgfrieden Rofen mit der Gemeinde Fend

dem Landgerichte Silz zugeteilt; das kleine Gericht Burgstall, sowie das Gericht Schönna hingegen förmlich dem Landgerichte Meran einverleibt. Bei der am 1. Mai 1817 erfolgten österreichischen Organisierung der tirolischen Gerichte erhielt das Landgericht Meran zu seinem alten Umfange das mit dem südlichen Landesteile an Tirol zurückgelangte Gericht Gargazon nndWberdies einen Zuwachs durch die nicht mehr ins Leben getretenen Patrimonial-Gerichte Schönna und Burgstall. Meran wurde als Landgericht erster Klasse

unter das Landgericht Bozen nnd dann, nachdem Bozen mit dem südlichen Landesteil an Italien abgetreten worden, ebenfalls (jedoch nur provisorisch) zum Landgerichte Meran. Die Verordnung vom 14. Nov. 1309 suspendierte alle Patrimomal-Gerichtsbarkeiten uud jene vom 31. August 1810 schuf nach dieser Vorbereitung aus den Gerichten Niederlaua, Stein unter Lebenberg, Först, Tisens mit Mayenburg und Ulten ein lf. Gericht II. Klasse, Lana genannt. Infolge der baierischen Landes-AbtretungSurkunde vom 23. Juui 1810 verlor

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Libri
Anno:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Pagina 182 di 202
Autore: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Luogo: Meran
Editore: Jandl
Descrizione fisica: VIII, 191 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: D II 102.654 ; II 102.654
ID interno: 214632
Verwaltung übernommen und am 7. Sept. 1831 vereinigt als k. k. Landgericht Lana mit dem Rang der II. Klasse in Wirksamkeit gesetzt. Das Patrimonial-Gericht Neuhaus (Terlan), vom Grafen Tannenberg fast gleichzeitig zurückgestellt, wurde mit dem Landgerichte Karneid verbunden. Der besseren Arrondierung wegen hat man die Gemeinden Andriau, Nals und die acht Höfe von Gaid von demselben getrennt, und dem Land gerichte Lana zugeteilt, während die 17 Höfe von Pardonig, als vom ehe maligen Patrimonial-Gerichte

Altenburg herrührend, der Gemeinde Eppan, Landgericht Kalter», einverleibt wurden. Dies geschah am 7. Sept. 1831. Doch von den Gemeinden Andrian und Nals wurden später zufolge Genehmigung der Hofstellen die acht Höfe ausgeschieden und ihrer geographischen Lage nach gleichfalls der Gemeinde Eppan zugeteilt und zwar am 1. Okt. 1814. In Beziehung aus die Kriminal-Gerichtsbarkeit war Lana dem Land gerichte Meran untergeordnet Nach der Amtsàtlstik von 1817 hatte Lana bei drei Oundratmeilen Flächeninhalt

, die sie bestellten, verwaltet, bis in dasH Jahr 181V, wenngleich schon mit der baierischen Verordnung vom 2l. November là die Oberaufsicht über das Gericht Passeier dem Landgerichte Meran übertragen worden war. Nachdem Baiern alle Patrimonial-Gerichte aufgehoben hatte, erhielt das Tal Passeier ein eigenes lf. Landgericht IN. Klasse infolge der organischen Ver ordnung vom LI. August 1310. Unter der wiedereingetretenen österreichischen Herrschaf» blieb dieses Verhältnis, nur mit dem Unterschiede, daß bei der

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