stände schließen, ebenso die Schenkung, die interlinearversion zona capitolare Ludwigs ist sicher für den gebrauch bestimmt gewesen uud erlaubt ebenfalls a; den sehluß auf andre Übersetzungen, die nicht mehr vorhanden sind. Die wenigen Überreste des gebrauchs deutscher spräche im praktischen verkehr sind, mit Ausschluß der niederdeut schen, folgende. 1: Schwur der kantige (Ludwig der deutsche und Karl der kahle) und ihrer Völker, der am 11. Febr. 842 bei Straßburg geleistet wurde. Karls des großen
enkel Nithard hat ihn .soaufbewahrt. Ludwig, um sich den Welschen verstandlich zu machen schwur in ihrer spräche, romanisch,, Karl aus dem gleichen gründe deutsch, die Völker leisteten den cid natürlich in der eigenen spräche, ähnlicher gebrauch der deutschen spräche wird bei dem Coblenzer ver trage im j. 860 angemerkt. Ludwig hielt eine anrede in deutscher spräche, deren text leider nur lateinisch erhalten ist (Pertz Jegg. I, 472). Karl sagte dasselbe romanisch und wiederholte «darauf das meiste
deutsch. Ludwig redet seinen bruder wiederum romanisch an, Karl darauf romanisch. Lothar erklärt seine Zustimmung zu den abreden des Vertrages deutsch und Karl schließt die Verhandlung romanisch, nach den Fuldischen annalen zum j. 876 (Pertz I, 391,