Über die Gleichberechtigung der Nationalitäten in Österreich
gebrachten Petitionen betrachtet, kann Darüber, daß man die Gleichberechtigung allerdings in Diesem Sinne betrachtet, kein Zweifel herrschen, und diese Richtung der allgemeinen Meinung, welche sich schon jetzt so klar äußert, muß in Dem Maße bestimm ter werden, als der Ausnahmszustand, unter welchem sich die Monarchie jetzt befindet, allmälig aufhört, und mit dem Ein tritte einer konstitutionellen, wenn auch noch so gemäßigten Freiheit , die Mittel für irgend ein politisches Prinzip zu agi
- tiren vermehrt werden. Die Diskussion dieser Frage auf einem allgemeinen Reichstage wird wie jede Diskussion, statt die Mei nungen der Einzelnen durch Gründe zu verändern, vielmehr dazu dienen, daß sich jede Partei in ihren vorgefaßten Ansich ten bestärkt fühle. Es fragt sich mm : kann ein konstitntionel lerStaat, in welchem das Prinzip der Gleichberechtigung in diesem Sinne angewandt wird, bestehen? kann es vor allen vermöge seiner eigenthümlr- chen Lage Österreich? Die Verschiedenheit der Sprache