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Autore:
Dissertori, Arnold / Arnold Dissertori
Luogo:
Bozen
Editore:
Athesiadruck
Descrizione fisica:
170 S. : zahlr. Ill.
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Literaturverz. S. 167 - 169
Soggetto:
g.Kaltern <Weinstrasse> ; f.Bildband<br>g.Kaltern <Weinstrasse> ; s.Heimatkunde
Segnatura:
II 98.781
ID interno:
166227
sprechung zu erledigen, sondern waren auch ver waltungsmäßig verpflichtet. Das Gericht war ein politischer Verwaltungsbereich. Im späten Mit telalter haben die Gemeinden, als Unterteilung des Gerichtes, immer mehr Aufgaben wahrge nommen. Die Selbständigkeit der Orte wuchs. Diese Entwicklung ging Fland in Pfand mit der zurückgedrängten Leibeigenschaft der Bauern. Der freie, unabhängige Bauer wurde damals gebo- Zur vorhergehenden Doppelseite: Hoffnungsvoll neigt sich das dunkle Mittelalter dem Ende
zu. Die Bauern werden allmählich freier, die Orte zunehmend selbstän diger. ren. Betrachten wir diesen Ansatz in einer spät mittelalterlichen Abmachung. Demnach wurde der beliehene Bauer angewiesen, „den ausgestöckten Grund und Panwald zu ewi gen Erbrecht besitzen, denselben reuten, raum- ben, hauen, pauen, zu Acker, Madstatt oder Wein- guet zuerichten, Haus und Hof darauf erpauen und also aintweders mit einem Plankenzaun oder Maur einfangen". Die jährlich zu entrichtenden Abgaben wurden von den Pflegern