Große Schwierigkeiten waren dazumal in der Gemeinde Lana entstanden, als unter dem im I. 1574 vom Deutschen Orden einge setzten Pfarrer Mitt der Gesellpriester Michael Bader bestellt worden, den der Weihbischof von Trieut wegen Ketzerei in Contmnaz zur Galeerenstrafe vernrtheilt hatte. Nachdem die vom Weihbischofe zur Verhaftung abgesendeten Diener ihn nicht gesunden, und dafür man cherlei Gewalttätigkeiten im Pfarrhofe verübt hatten, wnrden sie von der Gemeinde vertrieben, worüber
es dann zu Beschwerden zunächst vor dem Landcomthnr, nnd inciters vor der O.Oe. Regierung kam, welche in Folge dessen an den Richter von Lana den Befehl erließ, den genannten Gesellpriester zu verhaften nnd an den Weihbischof auszu liefern. Leo v. Brandis und ein Bruder desselben, wahrscheinlich war es Anton, machten jedoch dagegen die Vorstellung, daß es nicht billig sei, Jemanden nngehört zu vernrtheilen, nnd begehrten, daß der Ver Haftbefehl zurückgezogen und dein Angeklagten freies Geleit zu seinem Bischöfe