¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
hat diesen Hausanteil mittels Kaufvertrages vom 14. September 1893 an Johann Paul verkauft. Der Letztgenannte schreitet um Einverleibung seines Eigentumsrechtes ein. V. Auf Gruud der Kaufverträge S., àà Wien den. I. März 1890, uud L, àà Mödliug den 14. Sep tember 1898, wird die Einverleibung des Eigentums rechtes auf die noch den: Leopold Weil Zugeschriebene Hälfte des Hauses in der Praterstraße Kousk. Nr. uud Einlage Z. 213 des II. Bez. Wien für Johann Paul bewilligt. Hiev on werden 1. Herr Leopold Weil, 2. Herr
Beruhard Sacher, 3. Herr Johann Panl, und zwar der Letzt genannte uuter Anschluß der Originalbeilageu und L, 4. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß einer Abschrift des Vertrages L mit dem Beifügen, daß der Bertrag am 4. März 1890 sud V Reg. Post 70 dortamts augezeigt wurde ^), 5. der Steuer- uud Wahlkataster des Magistrates Wieu -), 6. der k. k. Evideuzhaltuugsgeometer ') für deu II. Bez. Wieu Herr. . . verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. IX. am ') S. 179, 2) S. 178, S- 178. 7. Tausch