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Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 781 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
als Miteigentümer des Eisensteinbergbaues amFlachenberg „Grubenfeld Johann' Berghauptbuch Tom. V Fol. 120 wird gemäß MB. vom 13. Marz 1857 RGB. Nr. 55 eine Frist bis 30. April 1901 bestimmt, innerhalb welcher er die Er klärung, ob er die heimgesagte, dem Alois Krenn ge hörige Halste dieses Bergwerkes samt darauf haftenden Hypothekarschulden übernehme, abzugeben oder bei der Bergbehörde die Auslassung des Bergwerkseigentums im ganzen einzuleiten und sich hierüber auszuweisen habe, widrigens die Zuschreibung

des heimgesagten Anteiles an ihn im Bergbuche von Amts wegen verfügt werden würde. Hiev on werden verständigt: 1. Herr Johann Steiner, 2. Herr Alois Krenn unter Anschluß der Heim- sagun gserklärung im Original. K. k. Landes- als Berggericht Salzburg, Abt. II den .... Bericht des Bergbuches, daß Johann Steiner wegen Heimsagung innerhalb der erteilten Frist eine Äußerung nicht erstattet habe. Z. Über sruchtlosen Ablauf der dem Johann Steiner erteilten Frist zur Äußerung wegen Heimsagung des Alois Krennscheu

Anteiles wird in Gemäßheit der MV. vom 13. März 1857 RGB. Nr. 55 die Zuschreibung des heimgesagten Anteiles an ben bergbücherlichen Be sitzer der zweiten Halste durch Einverleibung des Eigentumsrechtes aus die dem Alois Krenn gehörige Hälfte des Eisensteinbergbaues am Flachenberg „Gruben- seld Johann' im Berghauptbuche Tom. V Fol. 120 für Johann Steiner von Amts wegen verordnet.

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