¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
Z 54. Löschung des Afterpfandrechtes. 178, 179. 465 nur in der Haupteinlage für diese Forderung einzutragen, weil das After- Pfandrecht nur in der Haupteinlage der damit belasteten Forderung eingetragen ist und die Nebeneinlagen durch die Löschung nicht berührt werden. 178. Löschung eines Asterpfandrcchtes. Sachverhalt: Auf der Forderung des Emil Lang per 10.000 X, welche auf dem Anton Funkschen ^ Anteile des Hauses in der Kohlmefsergaffe in Wien einverleibt ist, haftet die Forderung des Julius
Maurer per 60» X. Über Zahlung dieser 600 X schreitet Emil Lang um die Löschung des Pfandrechtes für diese Forderung ein. L. Auf Grund der Löschungserklärung ^ ääo. Wien den 13. Februar 1903 wird die Einverleibung der Löschung des auf der ob dem dem Anton Fuuk ge hörigen ^ Anteile des Hauses in der Kohlmessergasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 217 des I. Bezirkes in Wien haftenden Forderung des Emil Lang per 10.000 Z5 samt Anhang in (? Postz. 17 für die Forderung des Julius Maurer im Betrage von 600
X samt Anhang einverleibten Pfandrechtes bewilligt/) Hievon werden 1- Herr Julius Maurer, 2. Herr Anton Funk-), 3. Herr Emil Lang-'), und zwar der letzt genannte unter Anschluß der Originalbeilage à ver ständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den Sollte die Forderung per 10.000 X bereits mit der Beschränkung des § 51 GG. gelöscht worden sein, so müßte die gerichtliche Erledigung lauten: Auf Grund . . . wird die Einverleibung der Löschung des auf der .... einverleibten, mit der Rechtswirkung
des Z 51 GG. bereits gelöschten Forderung des Emil Laug per 10.000 X samt Anhang .... einverleibten Pfandrechtes bewilligt. — ') Die Verständigung des Hauseigentümers ist im Z 123 GG. nicht vorgeschrieben. — Ebenso ist die Verständigung desjenigen, dessen Forderung belastet ist, nicht vorgeschrieben. 179. Löschung einer mit einem Asterpsandrechte belasteten Forderung nach H 51 GG. Sachverhalt: Auf dem dem Anton Funk gehörigen Anteile des Hauses in der Köhlmeffergasse in Wien haftei für Emil Lang die Forderung per
10.000 X, welche mit dem Afterpfandrechte für die Forderung des Julius Maurer per 600 X belastet ist. Anton Funk schreitet um Löschung des Pfandrechtes für die Forderung des Emil Lang im Betrage von 10.000 X ein. Bartsch, DaZ ö. a. GrundbuchKgcsetz. 4. Aufl. 30